Flüchtlingsdaten einheitlich erfassen

Flüchtlingsausweis Flüchtlingsdaten einheitlich erfassen

Asylsuchende erhalten künftig einen einheitlichen Flüchtlingsausweis. Das entsprechende Gesetz ist jetzt in Kraft getreten. Mit diesem Ausweis – amtlich "Ankunftsnachweis" – werden wichtige Daten einheitlich erfasst.

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Die persönlichen Daten eines Mannes werden in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge aufgenommen.

Künftig sollen die Daten eines Asylsuchenden möglichst beim Erstkontakt erfasst werden.

Foto: picture-alliance/dpa/Jens Büttner

Das Datenaustauschverbesserungsgesetz erleichtert die Registrierung und Identifizierung Asyl- und Schutzsuchender. Ziel des Gesetzes ist es auch, die Ankömmlinge früher als bisher zu registrieren.

Informationen über Qualifikationen

Das Gesetz regelt zudem die einheitliche Erfassung relevanter Informationen des Asylantragsstellers. Neben den Basisinformationen wie Namen, Geburtsdatum und -ort gehören dazu beispielsweise Angaben zu begleitenden minderjährigen Kindern und Jugendlichen.

Erfasst werden auch Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen. Außerdem werden Daten gespeichert, die für eine schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind. Dazu gehören Informationen über Schulbildung, Berufsausbildung und sonstige Qualifikationen. Diese Informationen sollen dann den öffentlichen Stellen zur Verfügung stehen, mit denen die Schutzsuchenden regelmäßig in Kontakt treten.

Schnelle Erfassung, zentrales System

Dabei werden die Informationen so früh wie möglich erfasst - also nicht erst, wenn ein Asylantrag gestellt wird, sondern bereits beim Erstkontakt mit den Asyl- und Schutzsuchenden. "Künftig erfassen alle Behörden bei der ersten Begegnung mit Flüchtlingen standardisiert Daten in einem zentralen System", so Bundesinnenminister Thomas de Maizière.

Doppelregistrierungen verhindern

Auch Doppelregistrierungen werden mit dem Flüchtlingsausweis verhindert. Dazu werden Stellen entsprechend ausgerüstet, die bislang noch nicht mit einem Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem - dem sogenannten Fast-ID - ausgestattet sind. Mithilfe der Fast-ID können alle Registrierungsbehörden über eine Sofortabfrage unverzüglich feststellen, ob zu einer Person bereits Daten vorhanden sind.

Papierbasiertes Dokument

Der Flüchtlingsausweis wird ein Papierdokument sein. Ausgestellt wird er von der für den Asylsuchenden zuständigen Aufnahmeeinrichtung oder Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Nach Kabinettbefassung am 9. Dezember des vergangenen Jahres hatten Bundesinnenminister Thomas de Maizière und der Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Frank-Jürgen Weise, den sogenannten Ankunftsnachweis vorgestellt. "Das Gesetz steuert und ordnet das Asylverfahren", sagte de Maizière. "Es stellt Missbräuche ab und wird die Situation in diesem Bereich insgesamt verbessern."

Ohne Ausweis kein Asylverfahren

"Ohne diesen Ausweis wird es in Zukunft keine Asylbewerberleistungen und kein Asylverfahren geben", hatte de Maizière in Aussicht gestellt. "Alles in allem ist das ein sehr ehrgeiziges Vorhaben - auch technisch", betonte der Minister.