Fahrplan für ein neues Asyl-und Migrationspaket

EU-Innenministerrat Fahrplan für ein neues Asyl-und Migrationspaket

Wie geht es weiter in der europäischen Asylpolitik? Beim EU-Innenministerrat hat Bundesinnenminister Seehofer den weiteren Fahrplan für eine Verständigung zum Migrations- und Asylpaket der EU angekündigt. "Unser Ziel ist es, bis zum Jahresende eine politische Übereinkunft zu erreichen, die die wichtigen Grundpfeiler umfasst", so Seehofer.

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Grafik zum EU-Migrations- und Asylpaket der EU-Kommission

Die Vorschläge der EU-Kommission zielen auf eine Neuausrichtung der europäischen Migrations- und Asylpolitik.

Foto: Bundesregierung

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat mit seinen europäischen Amtskolleginnen und -kollegen den Vorschlag der Europäischen Kommission für ein EU-Migrations- und Asylpaket diskutiert. Er sprach von einem intensiven Austausch und einer großen Ernsthaftigkeit, mit der das Thema beraten worden sei. Die Mitgliedsstaaten teilten die Analyse, dass ein Neubeginn in diesem Bereich unbedingt notwendig sei. Der Vorschlag der Kommission spreche die entscheidenden Punkte an, so Seehofer.

"Das heutige Treffen stimmt mich optimistisch, dass es gelingen kann", sagte der Bundesinnenminister. "Insgesamt ist der Wille da und zwar ein starker Wille, gemeinsam auf diesem Feld als Europäische Union voranzukommen."

Weitere Sitzungen im November und Dezember

Die EU-Kommission hatte am 23. September ihr neues Migrations- und Asylpaket vorgelegt. Es zielt auf eine Neuausrichtung und Modernisierung der europäischen Migrations- und Asylpolitik ab. Die Reform ist ein wichtiger Schwerpunkt der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020. Weitere Sitzungen des Innenministerrates im November und Dezember sollen eine grundsätzliche politische Einigung der Mitgliedstaaten befördern. Seehofer verwies darauf, dass die ersten Rechtsakte dann unter portugiesischer EU-Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2021 gesetzt werden sollen.

Das neue Migrations- und Asylpaket: Worum geht es dabei?

Die wichtigsten Kernelemente des neuen Migrations- und Asylpakets, das die EU-Kommission vorgeschlagen hat, sind:

1. Effizientere Rückführungen

Ein integriertes Grenzverfahren umfasst vor der Einreise erstmals ein Screening,

  • dass alle Personen identifiziert, die die Außengrenzen der EU ohne Genehmigung  überschreiten oder nach einem Such- und Rettungseinsatz ausgeschifft wurden.
  • eine Gesundheits- und eine Sicherheitsüberprüfung, 
  •  die Abnahme von Fingerabdrücken und die Registrierung in der Eurodac-Datenbank.

Anschließend wird im Rahmen dieses Grenzverfahrens schnell über Asyl oder Rückführung entschieden, wodurch Personen schnell Sicherheit erhalten.

2. Fairer und krisenfester Solidaritätsmechanismus

Angesichts der unterschiedlichen Situationen in den Mitgliedstaaten und des schwankenden Migrationsdrucks soll es ein System flexibler Beiträge der Mitgliedstaaten geben.

Das kann sein:

  •  die Aufnahme von Asylbewerbern aus dem Land der ersten Einreise
  •  Übernahme der Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht
  • verschiedene Formen der operativen Unterstützung.

Dieser Solidaritätsmechanismus wird für verschiedene Situationen gelten, zum Beispiel für die Ausschiffung von Personen nach Such- und Rettungsaktionen, Migrationsdruck, Krisensituationen oder andere besondere Umstände.

3. Zusammenarbeit mit Drittstaaten

Vorteilhafte Partnerschaften mit Drittstaaten sollen dazu beitragen, Schleuser zu bekämpfen, legale Zugangswege zu schaffen und die Rückübernahmeabkommen und -vereinbarungen wirksam umzusetzen.

Das Europäische Parlament und der Ministerrat müssen den Vorschlägen der EU-Kommission zustimmen. Im Europäischen Rat kann die Bundesregierung als amtierende Präsidentschaft noch bis Jahresende die Pläne vorantreiben.