Elektronisch statt in Papierform

Bürokratieabbau in der Verwaltung Elektronisch statt in Papierform

Die Bundesregierung streicht weitere bürokratische Hemmnisse in der Verwaltung. Anstelle von schriftlicher Erklärungen oder Unterschriften sollen künftig möglichst einfache elektronische Verfahren eingesetzt werden können. Das entsprechende Gesetz ist am 5. April in Kraft getreten.

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Büro mit Schreibtisch voll Akten, Aktenordner und dazwischen ein Computer

Bundesregierung baut Bürokratie in Verwaltung weiter ab

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Wer kennt es nicht? Im Amt oder in der Verwaltungsbehörde gibt es für fast alles ein Formular. Den richtigen Haken hier, das richtige Kreuz dort setzen – und am Ende die Unterschrift nicht vergessen. Oft sinnvoll, aber nicht immer. Darum hat die Bundesregierung einen neuen Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 10. März zugestimmt. Die Bundesregierung hatte dazu einen Gesetzentwurf eingebracht. Das entsprechende Gesetz ist nunmehr am 5. April 2017 in Kraft getreten.

Bisherige schriftliche Erklärungen oder Unterschriften sollen durch möglichst einfache elektronische Verfahren ersetzt werden. Das gilt für insgesamt 464 verwaltungsrechtlichen Rechtsvorschriften des Bundes. So sollen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen auf elektronischem Weg einfacher mit der Verwaltung kommunizieren können.

Ausbau elektronischer Verwaltungsdienste

Die Verwaltung öffnet sich damit weiter den berechtigten Interessen von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen. Durch das Gesetz werden einfache elektronische Verwaltungsdienste weiter ausgebaut und unnötige Bürokratie weiter abgebaut. Künftig sollen so beispielsweise die Zulassung zur Handwerksmeisterprüfung elektronisch beantragt oder eine Beschwerden gegen Lärmschutzwälle elektronisch eingereicht werden können.

Auch innerhalb der Verwaltung werden elektronische Kommunikationswege und Verfahrensabläufe ermöglicht. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass vermeidbare Formerfordernisse zukünftig gar nicht erst in neue Gesetzentwürfe aufgenommen werden.

Die Bundesregierung hatte bereits in der Digitalen Agenda 2014–2017 und dem Regierungsprogramm Digitale Verwaltung 2020 entschieden, die im Verwaltungsrecht des Bundes enthaltenen Formerfordernisse auf den Prüfstand zu stellen. Hierzu hatte das Bundeskabinett auch bereits am 6. Juli 2016 den "Bericht der Bundesregierung zur Verzichtbarkeit der Anordnungen der Schriftform und des persönlichen Erscheinens im Verwaltungsrecht des Bundes" verabschiedet, in dem die Ergebnisse dieser Überprüfung zusammengefasst wurden.