Kinder- und Elterngeld künftig per Mausklick

Digitale Verwaltung Kinder- und Elterngeld künftig per Mausklick

Gute Nachrichten für Eltern: Staatliche Leistungen für die Familie, wie beispielsweise das Kinder- und Elterngeld, sollen bis spätestens 2022 gebündelt online beantragt werden können. Welche Familienleistungen derzeit schon online beantragt werden können und wie es um die weitere Umsetzung steht - ein Überblick.

2 Min. Lesedauer

Lächelnde Mutter sitzt am Schreibtisch vorm Computer mit Baby auf dem Schoß.

Familienleistungen, wie beispielsweise das Kinder- und Elterngeld, sollen künftig gebündelt online beantragt werden können.

Foto: mauritius images/Caia Image

Elterngeld

Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Erziehungsberechtigte ihr Kind nach der Geburt betreuen. Mit dieser Unterstützung soll die finanzielle Lebensgrundlage von Familien gesichert werden. Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus - diese können auch kombiniert werden. Ein Antrag kann bei der zuständigen Elterngeldstelle schriftlich eingereicht werden. Mit dem kostenlosen Antragsassistenten "Elterngeld Digital" kann derzeit schon in sechs Bundesländern Elterngeld online beantragt werden. Dies sind:

  • Berlin
  • Bremen
  • Hamburg
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen und Thüringen.

Weitere Bundesländer sollen folgen, um junge Familien und die Verwaltungen zu entlasten.

Um werdende und junge Eltern während der Corona-Pandemie zu unterstützen, hat die Bundesregierung die Elterngeld-Regelungen vorübergehend angepasst. Einzelheiten zu den Regelungen erfahren Sie hier .

Kindergeld

Das Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung von Kindern ab der Geburt und mindestens bis zu deren 18. Geburtstag. Vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren davon. Um Kindergeld zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag an die örtliche Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Eine digitale Beantragung ist bisher noch nicht möglich, der Antrag kann aber online abgerufen werden.

Ob Anträge, Elterngeldrechner oder Informationen zum Kindergeld: Auf dem Familienportal des Bundes finden Sie Informationen und Beratung rund um das Thema Familie. Mit dem Infotool für Familien können Sie in wenigen Schritten ermitteln, auf welche Leistungen Sie voraussichtlich Anspruch haben.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten. Der Antrag muss jedoch gesondert bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Mit dem Online-Antragsassistent "Kinderzuschlag Digital" , der von der Familienkasse im Auftrag des Bundesfamilienministeriums entwickelt wurde, können Eltern prüfen, ob grundsätzlich Anspruch besteht und direkt den Kinderzuschlag online beantragen.

Familien, die Einkommenseinbrüche durch die Corona-Epidemie erleiden, erhalten zeitlich befristet leichteren Zugang zum Kinderzuschlag. Einzelheiten zu den Regelungen lesen Sie hier .

Kombi-Antrag bis 2022

Familienleistungen sollen künftig in einem Zug online beantragt werden können. Der Bund arbeitet deshalb an einer schnellen Umsetzung. Ziel ist die umfassende Digitalisierung aller Familienleistungen in Deutschland.

Die Bundesregierung hat kürzlich einen Gesetzesentwurf zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen auf den Weg gebracht.

Geplant ist, dass zukünftig fünf Familienleistungen in einem digitalen Kombiantrag zusammengefasst werden. Eltern können dann mit einem Klick die Geburtsurkunde - mit förmlicher Namensfestlegung und Geburtsanzeige - sowie Elterngeld und Kindergeld beantragen. In der nächsten Stufe soll auch der Kinderzuschlag dazukommen.

Ein Pilotversuch mit dem geplanten Kombiantrag soll noch in diesem Jahr in Bremen starten. Weitere Pilotprojekte sind nach Angaben von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey im nächsten Jahr in anderen Bundesländern geplant. Ab 1. Januar 2022 sollen dann bundesweit alle Eltern die Möglichkeit haben, mit einem Antrag Familienleistungen zu beantragen. "Gerade nach der Geburt gibt es Wichtigeres, als sich mit Behördengängen und Formularen zu beschäftigen. Das Gesetz bildet daher einen weiteren Meilenstein auf dem Weg der Digitalisierung unserer bürgernahen Verwaltung", so Bundesinnenminister Horst Seehofer.