Die Programmatik der Bundesregierung zur besseren Rechtsetzung

Viele Regelungsinitiativen der Bundesregierung dienten 2020 der Eindämmung und Bewältigung der Pandemie.
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Seit 2006 arbeitet die Bundesregierung an Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung. Dabei verfolgt sie ein Ziel: Verständliche, einfache und wirksame Regelungen. Das bedeutet: Weniger Zeitaufwand und weniger Kosten, sowohl für die Wirtschaft und die Verwaltung als auch für die Bürgerinnen und Bürger.
Seit dem Start des Programms wurde viel erreicht:
- Der Normenkontrollrat hat seit Herbst 2006 insgesamt über 4000 Regelungsvorhaben der Bundesregierung geprüft.
- Seit 2011 schätzt die Bundesregierung den Erfüllungsaufwand für alle Regelungsvorhaben vorab.
- 2012 hat die Bundesregierung den Bürokratiekostenindex eingeführt. Der Index ist seitdem von einem Wert von 100 Punkten auf 99 Punkte zurückgegangen.
- Seit 2013 sehen die Regelungsvorhaben der Bundesregierung regelmäßig eine spätere Evaluierung vor, wenn der mit dem Vorhaben verbundene laufende Erfüllungsaufwand über 1 Million Euro liegt.
- 2015 hat die Bundesregierung mit der „One in, one out“-Regel eine Bürokratiebremse eingeführt.
- Seit 2015 ermittelt die Bundesregierung in regelmäßigen Lebenslagenbefragungen, wie Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen die Belastung durch staatliche Regeln und Verfahren wahrnehmen.
- Mit ihren Arbeitsprogrammen zur besseren Rechtsetzung aus den Jahren 2012, 2014, 2016 und 2018 hat die Bundesregierung insgesamt über 150 Einzelprojekte zum Bürokratieabbau in Angriff genommen.