Deutsche Soldaten weiter in Afghanistan

Auslandseinsatz der Bundeswehr Deutsche Soldaten weiter in Afghanistan

Die Bundeswehr wird auch künftig mit bis zu 980 Soldaten afghanische Sicherheitskräfte beraten, unterstützen und ausbilden. Der Deutsche Bundestag hat das Mandat der Nato-Mission Resolute Support um ein weiteres Jahr verlängert.

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Deutscher Soldat mit Aufnäher der Mission Resolute Support

Der Bundestag hat die Verlängerung des Bundeswehr-Mandats in Afghanistan bis Ende 2017 beschlossen.

Foto: Bundeswehr/Schachel

Die Bundesregierung hatte die Mandatsverlängerung beim Deutschen Bundestag beantragt. Die Bundeswehr wird nunmehr ihren Einsatz in Afghanistan bis zum 31. Dezember 2017 fortsetzen.

Bis zu 980 deutsche Soldatinnen und Soldaten werden im Rahmen der Nato-Mission Resolute Support afghanische Sicherheitskräfte beraten, unterstützen und ausbilden. Im Schwerpunkt bilden sie in Kabul einheimische Sicherheitskräfte aus. In Mazar-e-Sharif betreiben sie den militärischen Anteil des dortigen Flugplatzes.

Der Einsatz erfolgt auf Grundlage des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 2. Dezember 2014 im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes .

Unterstützungsmission – kein Kampfeinsatz

Der Nato-Rat hatte zuletzt erneut betont, dass Resolute Support kein Kampfeinsatz ist. Nato-Soldaten nehmen an keinen Kampfhandlungen der afghanischen Sicherheitskräfte teil. Ebenso ist es nicht die Aufgabe von Resolute Support, sich direkt an der Terror- oder der Drogenbekämpfung zu beteiligen.

Die Mission Resolute Support soll die afghanischen Sicherheitskräfte in die Lage versetzen, die Verantwortung für stabile und sichere Strukturen in Afghanistan selbst zu tragen. Bei den afghanischen Sicherheitskräften sind Fortschritte erkennbar. Dennoch benötigen sie weiterhin die Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft.

Die Staats- und Regierungschefs der Nato haben auf dem Gipfel in Warschau im Juli 2016 beschlossen, Resolute Support über 2016 hinaus fortzuführen, um bisherige Erfolge im Sicherheitssektor zu festigen.

Zivile und militärische Hilfe

Die internationale Gemeinschaft ist sich darin einig, ihr militärisches, aber auch ihr ziviles Engagement für Afghanistan fortzusetzen. Ziel der Staatengemeinschaft ist der Wiederaufbau des Landes sowie ein dauerhafter Frieden in der Region. Wichtig ist, die afghanische Regierungsführung zu verbessern und das Wirtschaftswachstum zu fördern.

Dann kann eine nachhaltige Entwicklung entstehen und ein besserer Schutz der Rechte aller afghanischen Bürger, allen voran der Frauen und Mädchen, gewährleistet werden. Die Stabilisierung Afghanistans kann nur gelingen, wenn über die militärische Unterstützung hinaus die politischen Akteure in Afghanistan ihrer Verantwortung für den Schutz und das Wohl der Menschen ihres Landes gerecht werden.

Deutschland unterstützt den zivilen Wiederaufbau in Afghanistan im kommenden Jahr mit bis zu 430 Millionen Euro.

Bedingungen an afghanische Regierung

Die internationale Gemeinschaft hat auf der Brüsseler Afghanistan-Konferenz Anfang Oktober 2016 ihre Unterstützung für Afghanistans Stabilisierung und Entwicklung demonstriert. Sie hat insgesamt bis zu 15,2 Milliarden US-Dollar für den zivilen Wiederaufbau in den Jahren 2017 bis 2020 in Aussicht gestellt. Die Bundesregierung hat erklärt, ihre zivile Unterstützung mit einem Beitrag von bis zu 1,7 Milliarden Euro bis 2020 fortzuführen.

Die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft verbindet sich mit Erwartungen an die afghanische Regierung. Sie hat sich verpflichtet, politische Reformen im Land umzusetzen. Außerdem sollen im Bereich der Menschenrechte und bei der Bekämpfung von Korruption nennenswerte Fortschritte erreicht werden.

Außenminister Frank-Walter Steinmeier erklärte am Rande der Afghanistan-Konferenz, dass es wichtig sei, die Bedingungen im Land so zu verbessern, dass junge Menschen in Afghanistan eine Perspektive für ihre Zukunft im eigenen Land finden und sich nicht gezwungen sehen, das Land zu verlassen.