Teilhaben trotz Krise

Corona-Teilhabe-Fonds Teilhaben trotz Krise

Seit Jahresanfang können Einrichtungen der Behindertenhilfe, Inklusionsbetriebe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen Zuschüsse aus dem Corona-Teilhabe-Fonds beantragen. Die Antragsfrist ist aufgrund der andauernden pandemischen Lage bis zum 31. Mai 2021 verlängert.

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Corona-Fonds

Auch Inklusionsbetriebe profitieren vom Corona-Fonds.

Foto: picture alliance/dpa/Jan Woitas

In Deutschland gibt es rund 900 Inklusionsbetriebe, in denen rund 30.000 Menschen arbeiten, davon 13.000 mit Schwerbehinderung. Auch diese Betriebe leiden unter Schließungen und Umsatzausfällen. Viele konnten bisher nur eingeschränkt oder gar nicht von Corona-Hilfen profitieren.

Lücke im Netz wird geschlossen

 "Wir setzen die Unterstützung der Menschen fort, deren berufliche und gesellschaftliche Teilhabe von Einrichtungen wie Inklusionsunternehmen, Behinderteneinrichtungen und Sozialunternehmen abhängt“, erklärte Bundessozialminister Hubertus Heil. Mit der Verlängerung der Antragsfristen für Leistungen aus dem Corona-Teilhabe-Fonds zeige man Solidarität und schließe eine Lücke im Netz der bereits beschlossenen Corona-Hilfsmaßnahmen.

Eckpunkte der Förderung sind unter anderem:

  • Zuschüsse aus dem Corona-Teilhabe-Fonds bestehen aus einer Liquiditätsbeihilfe in Höhe von 90 Prozent der betrieblichen Fixkosten, die nicht durch die Einnahmen gedeckt sind.
  • Die Beihilfe ist nicht von der Anzahl der Beschäftigten oder der Betriebsgröße abhängig und kann im Einzelfall bis zu 800.000 Euro betragen.
  • Erstattungsfähig sind auch Personalaufwendungen, die nicht durch Kurzarbeitergeld oder anderweitig gedeckt sind.

Der Deutsche Bundestag hatte im vergangenen Jahr beschlossen, für die genannten Einrichtungen 100 Millionen Euro bereit zu stellen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte dazu eine Förderrichtlinie erlassen und Verwaltungsvereinbarungen mit den Bundesländern getroffen.

Die Antragsfrist für die Gelder ist aufgrund der andauernden pandemischen Lage nun bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Seit 1. Januar 2021 können die Hilfen bei den Integrationsämtern der jeweiligen Bundesländer beantragt werden. Sie gleichen rückwirkend für die Zeit ab dem 1. September 2020 entgangene Einnahmen aus.