Bundesregierung steht zur Meinungsfreiheit

Türkische Kritik an Satirebeitrag Bundesregierung steht zur Meinungsfreiheit

Angesichts der Kritik aus der Türkei an einer Satiresendung hat die Bundesregierung an die Prinzipien der Meinungs- und Pressefreiheit erinnert. "Ich finde, dass wir von einem Partnerland der Europäischen Union erwarten können, dass es unsere gemeinsamen europäischen Werte teilt", sagte Außenminister Steinmeier.

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Zu den europäischen Werten zähle neben der Meinungs- und die Pressefreiheit "natürlich auch die Kunstfreiheit, soweit es hier um Satire" gehe, fügte Steinmeier hinzu. Diese Auffassung hätten der deutsche Botschafter in der Türkei, Martin Erdmann, und Staatssekretär Markus Ederer aus dem Auswärtigen Amt "an verschiedenen Stellen in der Türkei, auch in offiziellen Gesprächen" vertreten, sagte Außenminister Frank-Walter Steinmeier am Rande seines Besuchs in Usbekistans.

Erdmann war zu Gesprächen in das türkische Außenministerium eingeladen worden. Dort hatte der Botschafter deutlich gemacht, dass der Schutz grundlegender Freiheiten - einschließlich der Presse- und Meinungsfreiheit - hohe Güter seien, die gemeinsam geschützt werden müssten.

Pressefreiheit ist nicht verhandelbar

Für die Bundesregierung ist die Pressefreiheit nicht verhandelbar. Dazu gehörten auch politische Satiresendungen, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Wirtz am Mittwoch in der Regierungspressekonferenz. Sendungen wie die von der türkischen Seite beanstandete gehörten "selbstverständlich zur deutschen Medienlandschaft" dazu, sagte Wirtz. Politische Satire ist in Deutschland von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt. In dem von der Türkei kritisierten Beitrag gebe weder eine Notwendigkeit noch die Möglichkeit für ein Handeln der Bundesregierung.

Für die Bundesregierung ist die Presse- und Meinungsfreiheit ein wichtiger Bestandteil ihres Dialogs mit anderen Regierungen. Die Bundeskanzlerin hat wiederholt deutlich gemacht, dass sie das Thema Meinungs- und Pressefreiheit regelmäßig anspricht.

Auch in einem Interview mit der Rhein-Neckar-Zeitung (10. März) hatte sich Außenminister Steinmeier zur Pressefreiheit geäußert. "Über das Verständnis von Freiheitsrechten müssen wir uns mit der Türkei offen unterhalten, wie wir das auch jetzt schon tun. Gerade die Eröffnung neuer Verhandlungskapitel bietet doch die Chance, mit der Türkei zu Fragen von Rechtsstaatlichkeit und Justizverfassung intensiv ins Gespräch zu kommen", so Steinmeier.

Artikel 5 GG, Absätze 1 und 2:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.