Bundesregierung entlastet Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und bindet Betroffene früher bei Regelungsinitiativen ein: Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018 beschlossen

Bundesregierung entlastet Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und bindet Betroffene früher bei Regelungsinitiativen ein: Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018 beschlossen

  • Pressemitteilung 440
  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Die Bundesregierung hat heute das Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018 beschlossen. Es enthält über 50 Maßnahmen für qualitativ hochwertige Rechtsetzung und Bürokratieabbau. Damit bringt die Bundesregierung zahlreiche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen auf den Weg. Der Bezug familienpolitischer Leistungen sowie Vorschriften u.a. im Steuer- und Sozialversicherungsrecht werden vereinfacht oder überprüft. Auch die Gründerkultur in Deutschland soll gefördert werden.

Außerdem zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen der Lebenslagenbefragung des Statistischen Bundesamtes. Dazu wurden 2017 die Erfahrungen von Betroffenen mit Recht und Verwaltung in knapp 10.000 Einzelinterviews erhoben und die Ergebnisse in zehn Themenworkshops mit Experten diskutiert.

Dazu sagt Staatsminister Hendrik Hoppenstedt, Koordinator der Bundesregierung für Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau: „Wir wollen, dass Gesetze den Alltagstest bestehen. Denn die Spielregeln unseres Gemeinwesens müssen für das tägliche Leben gemacht sein. Sie dürfen nicht zu kompliziert sein und jeder muss sie verstehen können. Konkret werden wir zum Beispiel den Kinderzuschlag vereinfachen und es leichter machen, Leistungen für Bildung und Teilhabe zu beantragen. Auch für Unternehmen werden wir viele Regeln vereinfachen, zum Beispiel im Steuerrecht.“

Damit Recht einfach, verständlich und zielgenau ausgestaltet werden kann, ändert die Bundesregierung ihre Arbeitsweise: Künftig sollen Betroffene früher und intensiver beteiligt werden, wenn die Ministerien Regelungsvorschläge ausarbeiten. Soweit möglich sollen neue Regelungen praktisch erprobt werden, bevor politisch über sie entschieden wird. Eine frühere Sprachberatung soll zu verständlicheren Rechtstexten beitragen.

Beim Prinzip „One in, one out“ stellt die Bundesregierung die Uhren auf Null. Damit können neue Belastungen der Wirtschaft nur durch Entlastungen aus der aktuellen Wahlperiode ausgeglichen werden. Auch der Aufwand von Unternehmen für die Umstellung auf neues Recht soll künftig wirksamer begrenzt werden. Dazu wird die Bundesregierung unter anderem künftig vorschlagen, Neuregelungen und Rechtsänderungen jeweils zum ersten Tag eines Quartals in Kraft treten zu lassen, falls nicht andere Gründe dagegen sprechen.

Beitrag teilen