Die Bundespolizei kann jetzt kleine, am Körper getragene Kameras einsetzen. Dadurch sollen die Beamten besser vor gewalttätigen Übergriffen geschützt werden. Das entsprechende Gesetz ist am 16. Mai 2017 in Kraft getreten.
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Polizisten werden immer häufiger Opfer von Gewaltdelikten und müssen besser geschützt werden als bisher. Erfahrungen in einzelnen Bundesländern haben gezeigt, dass mobile, körpernah getragene Videotechnik – sogenannte Bodycams – zur Eindämmung gewalttätiger Übergriffe beiträgt.
Der Gesetz regelt auch den Einsatz von automatischen Kennzeichen-Lesesystemen im Straßenverkehr. Im Gefahrenfall kann die Bundespolizei durch den Einsatz dieser Technik leichter nach Straftätern fahnden.
Außerdem können Telefongespräche, die in Einsatzleitstellen eingehen, aufgezeichnet werden. Die Einsatzleitstellen der Bundespolizei erhalten häufig dringliche Anrufe. Durch eine Aufzeichnung können die Beamten die Gespräche bei Bedarf erneut anhören. Auch das erleichtert die Arbeit der Bundespolizei bei der Strafverfolgung.