Mehr Digitalisierung, weniger Bürokratie

Bürokratieentlastungsgesetz Mehr Digitalisierung, weniger Bürokratie

Zu viel Bürokratie hemmt Innovationen und schwächt den Wirtschaftsstandort Deutschland. Dabei wird der Mittelstand überproportional belastet. Deshalb hat die Bundesregierung ein Drittes Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg gebracht.

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Akten türmen sich auf einem Schreibtisch.

Das Bürokratieentlastungsgesetz soll für weniger Akten und mehr digitale Verfahren sorgen.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III), das zum überwiegenden Teil am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, werden die Wirtschaft, aber auch Bürgerinnen, Bürger und Verwaltung deutlich von Bürokratie entlastet. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies eine Entlastung in Höhe von insgesamt 1,1 Milliarden Euro.

Krankschreibung digital

Das BEG III enthält die folgenden Schwerpunkte:

  • Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Ein elektronisches Meldeverfahren soll ab dem 1. Januar 2022 die Einreichung des Krankenscheins ersetzen. Künftig informieren die Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers.
  • Erleichterungen bei der Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen: Für Unternehmen entfällt die Pflicht, bei einem Wechsel der Steuersoftware zehn Jahre lang die alten DV-Programme in Betrieb zu halten. Diese können nun fünf Jahre nach dem Wechsel abgeschafft werden, wenn ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhanden ist.
  • Option eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe: Bislang mussten Hotels und Pensionen ihre Gäste Meldescheine aus Papier ausfüllen und unterschrieben lassen. Nun ist das auch digital möglich - zum Beispiel in Verbindung mit dem elektronischen Personalausweis.

Zudem trägt das BEG III zur Reduzierung der Statistikpflichten bei. Ziel ist es, das bisherige Registerwesen durch Einführung eines Basisregisters für Unternehmen zu modernisieren. Dadurch sind weitere Entlastungen der Wirtschaft um etwa 216 Millionen Euro pro Jahr möglich.