Bei Mängeln den Reisepreis mindern

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Gewährleistungsrecht für Pauschalreisende Bei Mängeln den Reisepreis mindern

Ein gebuchter Ausflug wird durch eine minderwertige Tour ausgetauscht oder ein gebuchter Vortrag fällt einfach aus: als Pauschalreisender kann man manchmal böse überrascht werden. In vielen Fällen kann ein Teil des Reisepreises aber erstattet werden. Vorausgesetzt ist, Sie beschweren sich bereits vor Ort.

  • Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.