Gewährleistungsrecht für Pauschalreisende
Ein gebuchter Ausflug wird durch eine minderwertige Tour ausgetauscht oder ein gebuchter Vortrag fällt einfach aus: als Pauschalreisender kann man manchmal böse überrascht werden. In vielen Fällen kann ein Teil des Reisepreises aber erstattet werden. Vorausgesetzt ist, Sie beschweren sich bereits vor Ort.
- Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.