Sechs Schwerpunkte für wirtschaftliche Erholung

Deutscher Aufbau- und Resilienzplan Sechs Schwerpunkte für wirtschaftliche Erholung

Der deutsche Aufbau- und Resilienzplan enthält politische Schwerpunkte für eine wirtschaftliche Erholung und für eine zukunftsfähige Wirtschaft und Gesellschaft. Er ist die Voraussetzung um Mittel von der EU für die Bewältung der Folgen der Corona-Krise und den Wiederaufbau danach zu erhalten. Am 16. Dezember 2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Deutschen Aufbau- und Resilienzplans beschlossen.

1 Min. Lesedauer

Milliarden für den ökologischen und digitalen Wandel

Die Europäische Union hatte sich als Reaktion auf die Coronakrise auf das Aufbauinstrument „Next Generation EU“ geeinigt, dessen Kernstück eine Aufbau- und Resilienzfazilität in Höhe von 672,5 Mrd . Euro ist. Mit diesem neuen Instrument will die EU ihren Mitgliedstaaten dabei helfen, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu bewältigen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass ihre Volkswirtschaften den ökologischen und digitalen Wandel vollziehen und nachhaltiger und widerstandsfähiger werden. Um Mittel aus der sogenannten Aufbau- und Resilienzfaszilität der EU zu erhalten müssen die einzelnen Staaten aber darlegen wie sie diese Gelder verwenden.

Das "Next Generation EU" Covid-19 Aufbaupaktet umfasst insgesamt 750 Milliarden Euro. Die Aufbau- und Resilienzfazilität als Kernstück des Aufbaupakets hat ein Volumen von 672,5 Milliarden Euro.

Sechs Schwerpunkte für wirtschaftliche Erholung

Der deutsche Aufbau- und Resilienzplan übersetzt die politischen Schwerpunkte für eine wirtschaftliche Erholung und für eine zukunftsfähige Wirtschaft und Gesellschaft in geeignete Maßnahmen. Er umfasst sechs Schwerpunkte, die auf die Bewältigung der beiden großen Herausforderungen unserer Zeit, den Klimawandel und die digitale Transformation, fokussieren:

  • Klimapolitik und Energiewende
  • Digitalisierung der Wirtschaft und Infrastruktur
  • Digitalisierung der Bildung
  • Stärkung der sozialen Teilhabe
  • Stärkung eines pandemieresilienten Gesundheitssystems
  • Moderne Verwaltung und Abbau von Investitionshemmnissen

Der  Entwurf ist die Grundlage für einen intensiven Dialog mit der Europäischen Kommission, um den endgültigen Aufbau-plan im April 2021 nach einer erneuten Kabinettbefassung abschließend nach Brüssel zu übermitteln.