Annexion der Krim durch Russland ist und bleibt Völkerrechtsbruch

Am 18. März 2014 annektierte Russland völkerrechtswidrig die zum Staatsgebiet der Ukraine gehörige Halbinsel Krim mit ihren über zwei Millionen Einwohnern. „Mit dieser Annexion hat Russland Grundprinzipien des Völkerrechts verletzt und die europäische Nachkriegsordnung in Frage gestellt“, stellte Regierungssprecher Steffen Seibert in der Regierungspressekonferenz am Montag klar.

Keine Anerkennung des Unrechts

Dem von Russland beschönigend „Wiedereingliederung“ genannten Völkerrechtsbruch vor nunmehr sieben Jahren ging ein sogenanntes „Referendum“ am 16. März voraus. Diese von separatistischen Kräften initiierte Stimmabgabe widersprach sowohl der ukrainischen Verfassung als auch dem Völkerrecht. Dies vor allem wegen der illegalen, massiven Präsenz russischer Truppen und militärischer Kräfte in der Öffentlichkeit. Überdies wurden Meinungs- und Pressefreiheit massiv eingeschränkt.

Regierungssprecher Seibert betonte: „Deutschland und die Europäische Union erkennen in Übereinstimmung mit einschlägigen Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen diese Annexion nicht an.“ Deutschland fordere die russische Staatsführung auf, „die Menschenrechte einzuhalten, alle politischen Gefangenen freizulassen und die ukrainische Souveränität über das Territorium der Krim wiederherzustellen.“

Krimtataren unter Druck

Für die Bevölkerung auf der Krim sei es eine schwierige Situation, die Menschenrechtslage habe sich verschlechtert, insbesondere für die Krimtataren. Dieser rechtswidrige Zustand dauere nun bereits sieben Jahre an. Das sei für die Bundesregierung jedoch „kein Grund, sich mit ihm abzufinden“, so Seibert. Die Krim gehöre – ungeachtet der völkerrechtswidrigen Annexion vor sieben Jahren – weiterhin zur Ukraine.