Altersvorsorge auf einen Blick

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Digitale Rentenübersicht Altersvorsorge auf einen Blick

Wie steht es um meine finanzielle Absicherung im Alter? Für viele Menschen ist es nicht leicht, angesichts von möglichen Ansprüchen aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge bei dieser Frage den Überblick zu behalten. Dabei hilft seit dem 30. Juni 2023 ein Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung: Die Digitale Rentenübersicht.

2 Min. Lesedauer

Eine junge Frau sitzt auf dem Fußboden ihres Wohnzimmers. Sie betrachtet ein Tablet und betrachtet Kontoauszüge.

Digital und transparent: Das geplante Online-Portal informiert individuell, wie es um die eigene Alterssicherung steht.

Foto: Getty Images/Martin Prescott

Nur wer gut über seine eigenen Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Rente informiert ist, kann Vorsorge treffen, um den angestrebten Lebensstandard im Alter zu erreichen. Angesichts des komplexen Systems der Altersvorsorge in Deutschland ist das eine große Herausforderung. Vielen fehlt ein transparenter Überblick über alle bisher erreichten und erreichbaren Ansprüche aus den drei Säulen der Alterssicherung. 

Um dies zu ändern, hatte die Bundesregierung das Gesetz Digitale Rentenübersicht auf den Weg gebracht. "Wir wollen den Kenntnisstand der Bürgerinnen und Bürger über ihre eigene Altersvorsorge verbessern", hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil dazu erklärt. "Mit der digitalen Rentenübersicht kann künftig jeder auf einen Blick sehen, wie es um die eigene Absicherung im Alter steht."

Online alles auf einen Blick

Die Digitale Rentenübersicht  ist ein Online-Portal, dass allen Bürgerinnen und Bürger seit 30. Juni 2023 die Altersvorsorgeansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung übersichtlich und zentral gebündelt darstellt. Die Nutzung des Online-Portals ist freiwillig, kostenlos und von jedem gängigen Internetbrowser aus möglich. Dabei werden die individuellen Daten nur für die Abfrage zusammengeführt und können anschließend freiwillig in einem Nutzerkonto gespeichert werden - ansonsten werden sie gelöscht. 

Die bisher von den jeweiligen Vorsorgeeinrichtungen versandten Informationen zu einzelnen Altersvorsorgeansprüchen erhalten Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin. Allerdings kann die Digitale Rentenübersicht die Grundlage für eine weitergehende Beratung sein, um etwaige Lücken in der Altersversorgung frühzeitig zu erkennen und handeln zu können. 

Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Versicherte eines Berufsständischen Versorgungswerks können ihre Ansprüche über das Online-Portal nicht abfragen.

Weitere Informatione finde Sie hier .

Pilotphase

Die Digitale Rentenübersicht befindet sich aktuell in der Pilotphase. Alle Funktionen des Online-Portals werden zur Zeit erprobt und Anbieter von Produkten der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge werden nach und nach angebunden. In der persönlichen Digitalen Rentenübersicht sind deshalb aktuell noch nicht alle Altersvorsorge-Ansprüche erfasst.

Hier finden Sie eine Liste der aktuell angebundenen Vorsorgeeinrichtungen – also Träger oder Stellen, die gesetzliche, betriebliche oder private Altersvorsorgeprodukte anbieten.

Die Vorsorgeeinrichtungen sind jedoch verpflichtet, sich bis 31. Dezember 2024 an die Digitale Rentenübersicht anzubinden. Diesen Stichtag hat das Bundeskabinett am 24. Januar 2024 in einer Verordnung festgelegt. Damit ist gewährleistet, dass Bürgerinnen und Bürger spätestens ab Januar 2025 einen möglichst vollständigen Überblick über ihre Altersvorsorge-Ansprüche abrufen können. Das hilft ihnen, souveräne Entscheidungen über ihre Altersvorsorge zu treffen.

Sie haben Fragen rund um die Rente? Hier finden Sie Antworten! Weitere Informationen rund um Arbeits- und Sozialpolitik finden Sie auf unserer Themenseite Arbeit und Soziales .