Zuwanderung steuern - Integration fordern und unterstützen

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Bestandsaufnahme zur Halbzeit Zuwanderung steuern - Integration fordern und unterstützen

Wir haben Maßnahmen für Humanität und zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Migrationsbewegungen festgelegt. Sie beinhalten den Schutz für diejenigen, die darauf nach unseren Gesetzen einen Anspruch haben – und Rückkehrmechanismen für diejenigen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt wurden oder aus anderen Gründen nicht bleiben können. Wir haben die Integration von Zugewanderten in unsere Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt vorangebracht.

2 Min. Lesedauer

Zwei ausländische Arbeitnehmer bei einer Lasermontage

Zugewanderte besser fördern und integrieren

Foto: Sven Ehlers

Vieles wurde bereits erreicht:

  • Der Nachzug von 1.000 Familienangehörigen pro Monat ist für diejenigen möglich, die sogenannten subsidiären Schutz in Deutschland genießen.
  • Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz setzt den Rahmen für zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten durch gezielten Erleichterungen für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung.
  • Das Beschäftigungsduldungsgesetz schafft eine bundeseinheitliche Regelung für gut integrierte Geduldete und klare Kriterien für einen verlässlichen Status Geduldeter, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt selbst sichern und gut integriert sind.
  • Mit dem Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz werden mehr Zugänge zu Förderung von Spracherwerb, Ausbildung und Beschäftigung geschaffen.
  • Die Entfristung der Wohnsitzregelung überführt ein wichtiges integrationspolitisches Instrument dauerhaft in das Aufenthaltsgesetz. Integration gelingt dort am besten, wo es angemessenen Wohnraum gibt, wo Möglichkeiten bestehen, die deutsche Sprache zu lernen, wo sich gute Jobperspektiven bieten und wo die Betreuung von Kindern und Jugendlichen gewährleistet ist.
  • Die Weiterführung der Bundesbeteiligung an den flüchtlingsbezogenen Kosten von Ländern und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 bringt Ländern und Kommunen zusätzliche Finanzierungsmittel, die über die im Koalitionsvertrag vereinbarten acht Milliarden Euro hinausgehen.
  • Die AnkER-Einrichtungen und funktionsgleichen Einrichtungen führen zu einer Bündelung sämtlicher Arbeitsprozesse des Asylverfahrens (z.B. Einreise, Aufenthalt und Unterbringung, Asylverfahrens- und Klagebearbeitung) unter einem Dach.
  • Die Anpassungen im Asylbewerberleistungsgesetz schließt die „Förderlücke“, die für Asylsuchende und Geduldete bestand, wenn diese eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen. Mit einem weiteren Gesetz wurde sichergestellt, dass Personen, denen bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat ein Schutzstatus zuerkannt worden ist, Sozialleistungen künftig dort erhalten. Wer bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat Asyl beantragt hat, erhält in Deutschland nur eingeschränkte Leistungen.
  • Das zweite Datenaustauschverbesserungsgesetz sorgt dafür, dass alle zuständigen Behörden seit Juli 2019 einfacher auf das Ausländerzentralregister (AZR) zugreifen können. Registrierung und Datenaustausch wurden wesentlich verbessert.
  • Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz soll sicherstellen, dass diejenigen, die nicht als Asylsuchende anerkannt werden und kein Bleiberecht haben, unser Land wieder verlassen. Es hilft, bestehende Ausreisepflichten besser durchzusetzen. Das gilt vor allem bei denjenigen, die über ihre Identität täuschen oder ihre Mitwirkung verweigern und damit ihre Ausreise schuldhaft verhindern oder erschweren.
  • Um Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien als Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten zu bestimmen, hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, den der Deutsche Bundestag beschlossen hat. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
  • Das Asylgesetz wurde um die Pflicht für Schutzberechtigte erweitert, bei der Überprüfung ihres Asylstatus mitzuwirken.