Lebenswerte Städte, attraktive Regionen und bezahlbares Wohnen

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Familie schaut sich eine Wohnung an

Bezahlbare Wohnungen schaffen

Foto: Getty Images/Westend61

Vieles wurde für das bezahlbare Wohnen bereits erreicht:

  • Das vereinbarte Gesetzespaket für eine „Wohnraumoffensive“ soll zur Schaffung von 1,5 Millionen Wohnungen führen, um es insbesondere in großen Städten zu erleichtern bezahlbaren Wohnraum zu finden.
  • Durch eine Änderung des Grundgesetzes ist es nun möglich, dass der Bund die Länder dauerhaft finanziell bei der Finanzierung des Wohnungsbaus unterstützen kann. Dazu stellt der Bund den Ländern zwischen 2018 und 2021 insgesamt mindestens 5 Milliarden Euro zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung. Gemeinsam mit den Mitteln von Ländern und Kommunen können über 100.000 neue Sozialwohnungen gebaut werden.
  • Zur steuerlichen Förderung des privaten Mietwohnungsneubaus haben wir mit Zustimmung des Bundesrates eine befristete Sonderabschreibungsmöglichkeit (Sonder-AfA) über zusätzlich fünf Prozent pro Jahr beschlossen, die bis Ende 2021 beantragt werden kann. Die Sonderabschreibung gibt es letztmalig im Steuerjahr 2026.
  • Das Baukindergeld erleichtert den Erwerb von Wohneigentum für Familien.
  • Das Mietrechtsanpassungsgesetz hilft Mieterinnen und Mietern auf stark angespannten Wohnungsmärkten gegen überhöhte Mietsteigerungen.
  • Den Schutz vor dem missbräuchlichen Herausmodernisieren haben wir verbessert und dies mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro belegt.
  • Die Verlängerung des Betrachtungszeitraums der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre soll den Mietanstieg dämpfen.
  • Die Mietpreisbremse wird um fünf Jahre bis Ende 2025 verlängert, um Mieterinnen und Mietern zu ermöglichen, die zu viel gezahlte Miete künftig bis zu zweieinhalb Jahre nach Beginn des Mietverhältnisses auch rückwirkend zurückfordern zu können.
  • Die Maklerkosten für die Käuferin bzw. den Käufer einer Immobilie sollen gesenkt werden. Zukünftig wird die Provisionsteilung eingeführt. Die Partei, die den Makler nicht beauftragt hat, soll maximal die Hälfte bezahlen.
  • Die Reform des Wohngeldes wird zum 1. Januar 2020 zu einer Erhöhung des Wohngelds führen.
  • Die Städtebauförderung wird auf dem hohen Niveau von 790 Millionen Euro fortgeführt.