Gute Arbeit, breite Entlastung und soziale Teilhabe sichern

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Bestandsaufnahme zur Halbzeit Gute Arbeit, breite Entlastung und soziale Teilhabe sichern

Gute Arbeit für die über 45 Millionen Erwerbstätige in unserem Land zu sichern, ist die beste Voraussetzung für Wachstum und Teilhabe. Deshalb schaffen wir die Rahmenbedingungen für einen robusten Arbeitsmarkt mit Rekordbeschäftigung und niedriger Arbeitslosigkeit, sowie fairen Löhnen und einer breiten Entlastung. Wir wollen das hohe Qualifikationsniveau auch in der digitalen Transformation halten und immer wieder an neue Anforderungen wie den Strukturwandel anpassen.

1 Min. Lesedauer

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einer Lagerhalle

Mit guten Arbeits- und Lebensbedingungen den Arbeitsmarkt stärken

Foto: Getty Images

Vieles ist bereits erreicht:

  • Das Qualifizierungschancengesetz erweitert den Zugang zur Weiterbildungsförderung für Beschäftigte, die vom Strukturwandel oder den Auswirkungen der Digitalisierung betroffen sind.
  • Die Nationale Weiterbildungsstrategie von Ländern, Sozialpartnern und der Bundesagentur für Arbeit gibt Antworten auf den digitalen Wandel der Arbeitswelt.
  • Die zeitlich begrenzte Brückenteilzeit schafft für Beschäftigte, die sich für einen vorher festgelegten Zeitraum von bis zu fünf Jahren entscheiden, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, einen Anspruch darauf, danach wieder zur früheren Arbeitszeit zurückzukehren.
  • Das Teilhabechancengesetz schafft neue Fördermöglichkeiten und Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt.
  • Die stärkere Regulierung von Arbeit auf Abruf führt dazu, dass der Anteil der einseitig vom Arbeitgeber abrufbaren und zu vergütender Zusatzarbeit die vereinbarte Mindestarbeitszeit um höchstens 20 Prozent unterschreiten und um 25 Prozent überschreiten darf.
  • Der Ausgleich der kalten Progression führt zusammen mit den Erhöhungen des Kindergeldes und der steuerlichen Kinderfreibeträge zu einer Entlastung von Erwerbstätigen und Familien um insgesamt fast 10 Milliarden Euro.
  • Die monatliche Entgeltgrenze für so genannte Midi-Jobs wurde von 850 auf 1.300 Euro angehoben, so dass die Betroffenen geringere Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, ohne dass dies später Einbußen bei der Renten zur Folge hat. Die Folge: mehr Netto vom Brutto für Geringverdienende.  
  • Der Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro angehoben. Ab 2020 steigt er auf 9,35 Euro, er erhöht sich damit um insgesamt 51 Cent pro Stunde.
  • Das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch weitet die Befugnisse des Zolls aus.
  • Das Gesetz zu Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche wird dafür sorgen, dass der Boom in der Paketbranche nicht zu Lasten der Beschäftigten geht.
  • Um das Existenzminimum für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe zu gewährleisten haben wir die Regelbedarfe entsprechend den verfassungsrechtlichen Anforderungen erhöht.