Festakt zum 40. Jubiläum
Seit 1983 sorgt die Künstlersozialversicherung für einen umfassenden sozialen Schutz von Künstlerinnen und Künstlern. Bei einer Festveranstaltung zum 40. Jubiläum betonten Bundessozialminister Heil und Kulturstaatsministerin Roth die Verantwortung der Politik, die soziale Absicherung weiter zu verbessern.
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Ein Formular der Künstlersozialkasse: Selbständige Künstler und Publizisten sind in den Schutz der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung einbezogen.
Foto: Ulrich Weichert
Die Künstlersozialversicherung ist eine in Europa einzigartige soziale und kulturpolitische Errungenschaft. Sie bietet selbständigen Musikerinnen, Malern, Journalistinnen und Publizisten Schutz vor elementaren Lebensrisiken. „Kunst ist Arbeit“, sagte Bundessozialminister Hubertus Heil beim Festakt in Berlin. Und wie bei jeder Form von Arbeit gebe es eine Verantwortung, Künstlerinnen und Künstler vernünftig abzusichern.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth sagte: „Kreativität ist die Antriebskraft menschlicher Gesellschaften, in allen ihren Bereichen.“ Es sei ein dauerhafter Auftrag zu prüfen, welche sozialen Rahmenbedingungen nötig seien, damit die Kultur die Freiheit hat, die eine demokratische Gesellschaft braucht.
Gut abgesichert gegen Risiken
Selbständige Künstlerinnen und Publizisten befinden sich häufig in einer vergleichbaren Situation wie Beschäftigte: Sie sind auf die Mitwirkung von Vermarktern oder Verwertern angewiesen, damit ihre Werke oder Leistungen dem Endabnehmer zugänglich gemacht werden können.
Deshalb sind selbständige Künstler und Publizisten seit dem 1. Januar 1983 in den Schutz der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung einbezogen. Zum 1. Januar 1995 ist der Versicherungsschutz um die soziale Pflegeversicherung erweitert worden.
Die Finanzierung der Sozialversicherungsbeiträge ist derjenigen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nachgebildet. Selbständige Künstler und Publizisten haben wie Arbeitnehmer nur den halben Beitrag zu zahlen. Der „Arbeitgeberanteil“ wird über die Künstlersozialabgabe von den Verwertern sowie durch einen Bundeszuschuss aufgebracht.
Ansprechpartner für alle Fragen, die mit der Künstlersozialversicherung zusammenhängen, ist die Künstlersozialkasse. Sie berät Künstler und Publizisten sowie Verwerter.
Mehr Informationen zu Künstlersoziaversicherung finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.