Abgabe auch 2015 bei 5,2 Prozent

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Künstlersozialversicherung Abgabe auch 2015 bei 5,2 Prozent

Mit 5,2 Prozent bleibt die Künstlersozialabgabe 2015 stabil. Sie gilt für alle Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten – etwa Verlage, Theater, Galerien oder Behörden. Im Juli hatte der Bundestag das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes verabschiedet.

  • Arbeit und Soziales (BMAS)