Künstlersozialversicherung
Mit 5,2 Prozent bleibt die Künstlersozialabgabe 2015 stabil. Sie gilt für alle Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten – etwa Verlage, Theater, Galerien oder Behörden. Im Juli hatte der Bundestag das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes verabschiedet.
- Arbeit und Soziales (BMAS)