Das sollten Autofahrer wissen:

Neue Regeln für Autofahrer: Winterreifenpflicht, serienmäßig eingebautes Tagfahrlicht, begleitetes Fahren mit 17, Wechselkennzeichen für bis zu drei Autos, neue Benzinsorte und Strafzettel aus dem Ausland.

Winterreifenpflicht

Wer ab 4. Dezember 2010 bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- und Reifglätte mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit 40 Euro Bußgeld rechnen. Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Reifen sollen 80 Euro plus einen Punkt in Flensburg fällig werden.

Zu erkennen sind Winterreifen an den Buchstaben M&S beziehungsweise der Schneeflocke. Neben Winterreifen sind auch Ganzjahresreifen zulässig.

Serienmäßiges Tagfahrlicht

Alle Neuwagen müssen ab 2011 serienmäßig mit speziellen Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Sie schalten sich in den Scheinwerfern automatisch beim Starten des Motors ein. Tagfahrleuchten sind sparsamer und somit umweltfreundlicher als Abblendlicht. Nachrüsten muss niemand.

Begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Ab 1. Januar 2011 dürfen Jugendliche ab 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren. Voraussetzung: Das Fahren ist bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung eines erwachsenen Führerscheininhabers erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.

Anforderungen an den Begleiter: Mindestalter: 30 Jahre, Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (Pkw) seit mindestens fünf Jahren, Eintragungen im Flensburger Verkehrszentralregister: maximal drei Punkte.

Häufig gestellte Fragen zum "Begleiteten Fahren ab 17"

Wechselkennzeichen

Ab 2011 soll die KFZ-Kennzeichnung mit dem Wechselkennzeichen, das heißt ein Kennzeichen für mehr als ein Fahrzeug, deutlich flexibler werden. Bis zu drei Fahrzeuge dürfen unter einem Kennzeichen laufen. Geführt werden darf das Zeichen zur gleichen Zeit immer nur an jeweils einem Fahrzeug.

Neue Benzinsorte

Ab Januar 2011 ist mehr Bio im Kraftstoff. Dann gibt es an deutschen Tankstellen eine neue Benzinsorte: E-10. Alternativ zum gängigen Superbenzin enthält E-10 einen deutlich höheren Anteil an Bio-Ethanol. Er liegt bei maximal zehn Prozent und ist somit doppelt so hoch wie bisher üblich. Dieser Biokraftstoff wird aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt. Wer E-10 tankt, reduziert den CO2-Ausstoß im Straßenverkehr. Etwa 90 Prozent aller benzinbetriebenen Pkw – und alle Neufahrzeuge – können E-10 tanken. Dennoch sollten Sie sich vergewissern, ob Ihr Auto E-10-tauglich ist. Informationen zur Verträglichkeit gibt der Autohersteller.

Strafzettel aus dem Ausland

Bereits seit Oktober 2010 können deutsche Autofahrer, die im EU-Ausland gegen Verkehrsregeln verstoßen haben, zu Hause belangt werden. Bußgelder, die von ausländischen Behörden verhängt sind, werden nun auch in Deutschland eingezogen. Eine Vollstreckung findet ab einer Höhe von 70 Euro statt. Der Bescheid muss in deutscher Sprache verfasst sein.