2. Wachstum, Vollbeschäftigung und gute Arbeit erreichen

Für das Jahr 2014 rechnet die Bundesregierung mit einer Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um 1,8 Prozent. Das liegt deutlich über dem Durchschnitt des Euroraums. Die guten Wachstumsaussichten für 2014 lassen auch die Erwerbstätigkeit steigen. Im Januar waren fast 300.000 mehr Menschen erwerbstätig als vor einem Jahr - insgesamt 41,68 Millionen.

Fortschritt beim Kampf gegen Fachkräftemangel

Der Kampf gegen den Fachkräftemangel bleibt ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Mitte März 2014 konnte das Bundeskabinett mit dem zweiten Fortschrittsbericht zum Fachkräftekonzept eine positive Bilanz der Anstrengungen der letzten Jahre ziehen. So stieg die Erwerbsquote bei älteren Arbeitnehmern, von Müttern und von Migranten. Gleichzeitig sank der Anteil von Jugendlichen ohne Abschluss.

Mehr Frauen in Führungspositionen

Um den Anteil weiblicher Führungskräfte in Deutschland zu erhöhen, bereitet die Bundesregierung ein Gesetz vor, mit dem voll mitbestimmungspflichtige und börsennotierte Unternehmen verpflichtet werden, ihre Aufsichtsräte ab 2016 mit mindestens 30 Prozent Frauen zu besetzen. Bereits ab 2015 sollen diese Unternehmen verpflichtet werden, verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und im obersten Management festzulegen. Gleichzeitig wird die Bundesregierung den Zugang von Frauen zu Führungspositionen im öffentlichen Bereich verbessern.

Mindestlöhne für mehr Branchen

In elf Branchen gelten allgemeinverbindliche Mindestlöhne . Erhöhungen sind am 1. Januar 2014 in mehreren Branchen in Kraft getreten. Im Friseurhandwerk gilt der Mindestlohn seit 1. November 2013.

Das Bundeskabinett hat Ende Februar beschlossen, die Fleischverarbeitung in den Branchenkatalog des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) aufzunehmen. Basis dafür ist, dass der neue Mindestlohntarifvertrag für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in dieser Branche gilt. Ein Branchenmindestlohn für die Fleischindustrie gilt auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre Arbeitnehmer, die sie nach Deutschland entsenden. Das trägt zu einem fairen Wettbewerb innerhalb Deutschlands und Europas bei.

Gesetzlicher Mindestlohn und Tarifbindung

Nach einem Dialog mit den Sozialpartnern hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro ab 2015 erarbeitet. Dieser soll am 2. April im Kabinett beschlossen werden. Bis Ende 2016 soll es übergangsweise möglich sein, durch Tarifverträge davon abzuweichen.

Die Bundesregierung wird die Tarifbindung stärken: Es soll leichter werden, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären. Es ist geplant, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für alle Branchen zu öffnen.

Bürokratie weiter abbauen

Um die Belastungen durch Bürokratie weiter zu verringern, stellt die Bundesregierung derzeit ein neues Arbeitsprogramm „bessere Rechtsetzung“ zusammen. Es wird im April auf den Weg gebracht.