Zweiter Integrationsindikatorenbericht

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Integrationsmonitoring Zweiter Integrationsindikatorenbericht

Am 12.01.2012 hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung den Zweiten Indikatorenbericht vorgestellt. Der Indikatorenbericht erlaubt einen objektiven und datenbasierten Einblick in die Lebenssituation von Personen mit Migrationshintergrund.

1 Min. Lesedauer

Cover 2. Integrationsindikatorenbericht

Cover des Zweiten Integrationsindikatorenberichts

Foto: IB

Der Erste Integrationsindikatorenbericht umfasste 100 Indikatoren, die wissenschaftlich erprobt und bewertet wurden. Auf der Grundlage der Empfehlungen des ersten Berichtes liegt dem Zweiten Indikatorenbericht ein überarbeitetes Indikatorenset von insgesamt 64 Indikatoren zugrunde. Sie beziehen sich auf die zentralen gesellschaftlichen Handlungsfelder der Integration und sind folgenden Themenfeldern zugeordnet:

  1. Rechtsstatus,
  2. Frühkindliche Bildung und Sprachförderung,
  3. Bildung,
  4. Ausbildung,
  5. Arbeitsmarktintegration,
  6. Soziale Integration und Einkommen,
  7. Gesellschaftliche Integration und Beteiligung,
  8. Wohnen,
  9. Gesundheit,
  10. Interkulturelle Öffnung von Schule, Verwaltung, Gesundheitsdiensten, Wirtschaft, Politik und Medien,
  11. Kriminalität, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit.

Während beim Ersten Indikatorenbericht die Integrationsentwicklung über drei Zeitpunkte (2005, 2006, 2007) beobachtet wurde, basiert der Zweite Indikatorenbericht auf einer breiteren Datenbasis und stellt Verläufe über sechs Zeitpunkte (2005 bis 2010) dar. Aufgrund des längeren Beobachtungszeitraums lassen sich im vorliegenden Bericht nun verstärkt Trends nachzeichnen.

Zur Bestellung: Zweiter Integrationsindikatorenbericht (gedruckte Version) PDF, 3 MB, barrierefrei

Das Monitoring soll dem Ziel des Nationalen Integrationsplanes gerecht werden, neben der Staatsangehörigkeit auch die Migrationshintergründe zu untersuchen. Das Integrationsmonitoring  berücksichtigt darum alle in Deutschland  lebenden Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund: neben Ausländerinnen und Ausländern unter anderem Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Eingebürgerte und als Deutsche geborene Kinder von Zuwandererfamilien.