Mehr Befugnisse gegen marktbeherrschende Digitalkonzerne

Wettbewerb schützen Mehr Befugnisse gegen marktbeherrschende Digitalkonzerne

Die Bundesregierung will dem missbräuchlichen Verhalten von Unternehmen, die den digitalen Markt beherrschen, besser entgegenwirken. Die Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digitalisierungsgesetz) ist nun in Kraft getreten.

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Ein Finger tippt aus das Paragraphenzeichen und drei auf der Tastatur.

Mit der Gesetzesänderung soll das Bundeskartellamt künftig einfacher Maßnahmen ergreifen können, um den Wettbewerb zu schützen.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Das novellierte Wettbewerbsrecht sieht eine Weiterentwicklung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Digitalunternehmen vor. Ziel ist es, missbräuchlichem Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb besser entgegenzuwirken. Zugleich werden mit spezifischen Datenzugangsreglungen Innovationen befördert und Märkte offengehalten. Künftig kann es etwa Plattformunternehmen untersagt werden, auf der Plattform Angebote von Wettbewerbern – etwa bei der Darstellung der Suchergebnisse – schlechter als eigene Angebote zu behandeln. Verbraucher können sich so selbst für das für sie beste Produkt entscheiden.

Kontrollierter Wettbewerb

Die Reform ermöglicht den Wettbewerbsbehörden zudem ein schnelleres und effektiveres Handeln: Digitale Märkte sind schnelllebig. Daher soll das Bundeskartellamt künftig einfacher sogenannte einstweilige Maßnahmen ergreifen können, um den Wettbewerb schon frühzeitig zu schützen. Zugleich werden die Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden ausgeweitet. Das Gesetz sieht zudem Erleichterungen im Recht der Fusionskontrolle. Außerdem erhalten Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei Kooperationen - etwa bei der gemeinsamen Nutzung von Daten oder dem Aufbau von Plattformen.

Europäischer Wettbewerb

Mit den Änderungen setzt die Bundesregierung Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zum nationalen Wettbewerbsrecht um. Darüber hinaus findet auch die EU-Richtlinie 2019/1 zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts Berücksichtigung.