Neuregelungen im März 2015
Für eine Energiesparberatung vor Ort können Haus- und Wohnungseigentümer ab dem 1. März einen Zuschuss erhalten. Damit unterstützt die Bundesregierung den effizienten Umgang mit Energie beim Wohnen.
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Energie
Energetische Gebäudesanierung: Zuschuss für Beratungen vor Ort
Die Bundesregierung unterstützt Bürgerinnen und Bürger mit Beratungs- und Förderprogrammen beim effizienteren Umgang mit Energie. Ab dem 1. März 2015 können Haus- und Wohnungseigentümer für die Energieberatung einen Zuschuss von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten erhalten. Das sind maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.