Vorstudie zur Finanzuntersuchung nach Artikel 59 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

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Zum 1. Januar 2024 wird in Deutschland das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung als weiteres Sozialgesetzbuch geschaffen. Es besteht die gesetzliche Pflicht, die Auswirkungen dieser Reform auf die Haushaltsausgaben und den Erfüllungsaufwand von Bund und Ländern in einer Finanzuntersuchung festzustellen.

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