Elektromobilität
Ab sofort können Halter von Elektrofahrzeugen ein neues Nummernschild beantragen. Mit diesem Kennzeichen dürfen E-Autos die Privilegien im Straßenverkehr nutzen, die im Elektromobilitätsgesetz geschaffen wurden. Dazu zählt neben den Privilegien beim Parken auch die Benutzung von Sonderfahrspuren.

Neue Privilegien für Elektrofahrzeuge beim Parken und bei der Benutzung von Sonderfahrspuren.
Foto: Bundesregierung/Tybussek
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