Ausnahme für lange Fußball-Nächte

Lärmschutz während Fußball-EM Ausnahme für lange Fußball-Nächte

Viele Fans freuen sich auf die bevorstehende Fußball-Europameisterschaft im Juni – genauso auf das gemeinschaftliche Fußballschauen im Freien. Für Übertragungen bis in den späten Abend müssen jedoch die Lärmschutz-Vorschriften gelockert werden. Das Bundeskabinett hat heute die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen und befristete Ausnahmen beschlossen.

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Am 12. Juni startet die Gruppenphase der Fußball-Europameisterschaft 2020. 24 Teams kämpfen um die Trophäe. Die deutsche Mannschaft muss sich unter anderem mit dem Titelverteidiger Portugal und dem französischen Team messen. Millionen Fans werden mitfiebern – gerne auch unter freiem Himmel. Anlässlich des Turniers sind vielerorts wieder Übertragungen der Spiele auf Großleinwänden geplant. Die Herausforderung dabei: Manche Partien werden erst um 21.00 Uhr angepfiffen und ziehen sich bis in die Nachtstunden nach 22.00 Uhr hin. Die Veranstalter der öffentlichen TV-Übertragungen im Freien können die üblichen Ruhezeiten nicht einhalten.

Sonderregelung für Lärmschutz

Da jedoch ein herausragendes öffentliches Interesse an diesen Veranstaltungen besteht, hat das Bundeskabinett eine Sonderregelung beschlossen. Sie ermöglicht Ausnahmen für öffentliche Fußball-Übertragungen auch nach 22.00 Uhr. So sind Rechts- und Planungssicherheit gewährleistet. Es liegt im Ermessen der zuständigen kommunalen Behörden, im Einzelfall die Ruhezeiten am Abend zu reduzieren. Sie müssen dabei zwischen dem öffentlichen Interesse an der Fernsehübertragung und dem Schutz betroffener Anwohner abwägen.

Auf Dauer des Turniers befristet

Die Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien gilt befristet für die Dauer der Fußball-Europameisterschaft. Vergleichbare Verordnungen haben sich bereits während den Fußball-Weltmeisterschaften seit 2006 und bei den Fußball-Europameisterschaften 2008 und 2016 bewährt.

Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Juli 2020 außer Kraft. Der Bundesrat muss vorher noch zustimmen.

Die Fußball-Europameisterschaft 2020 findet vom 12. Juni bis 12. Juli statt. Austragungsorte sind die Städte Amsterdam, Bilbao, Budapest, Bukarest, Dublin, Glasgow, Kopenhagen, London, München, Rom, Sankt Petersburg und Baku. Deutschland bestreitet sein Auftaktspiel gegen Frankreich am 16. Juni in München.