Wehrhafte Demokratie braucht wirksamen Verfassungsschutz

Novelle des Verfassungsschutzgesetzes Wehrhafte Demokratie braucht wirksamen Verfassungsschutz

Das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts sieht Ergänzungen im Recht der Nachrichtendienste vor, um schwere Bedrohungen für unseren demokratischen Rechtsstaat und die freiheitliche Grundordnung besser aufzuklären. Das Gesetz ist nun in Kraft getreten. 

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Das Eingangsportal des Bundesamtes für Verfassungsschutz am Abend

Die erweiterten Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz sind für die Überwachung digitaler und verschlüsselter Kommunikation notwendig.

Foto: picture alliance / dpa / Oliver Berg

Ausdrückliche Zielsetzung des Gesetzes  sind insbesondere Verbesserungen bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus und des Rechtsterrorismus in Deutschland: Wehrhafte Demokratie braucht einen wirksamen Verfassungsschutz als Frühwarnung. Dabei erfordert die effektive Aufklärung schwerer Bedrohungen zeitgemäße Befugnisse.

Erweiterte Befugnisse

Die Nachrichtendienste erhalten erweiterte Befugnisse zur Durchführung der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Diese ist insbesondere für die Überwachung digitaler und verschlüsselter Kommunikation wichtig, die oft über Messengerdienste erfolgt. Um Rechtsextremismus besser bekämpfen zu können, ist außerdem die erweiterte Beobachtung auch von Einzelpersonen vorgesehen - dies als Reaktion auf das Phänomen isolierter Einzeltäter - wie beispielsweise in Halle oder Hanau.

Verbesserter Informationsaustausch

Zudem wird der Informationsverbund zwischen Verfassungsschutz und Militärischem Abschirmdienst (MAD) verbessert, indem der MAD Zugriff auf das Nachrichtendienstliche Informationssystem erhält. Daneben werden Anpassungen im Sicherheitsüberprüfungsgesetz vorgenommen, um die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung in praktischer Hinsicht zu erleichtern und zu verbessern.