Informationen für Familien
Kita- und Schulbetrieb, finanzielle Entlastung, Beratungsangebote
Familien sind in besonderer Weise durch die Corona-Pandemie betroffen. Es gab Einschränkungen im gesamten Bildungsbereich, auch die Situation der Auszubildenden ist nicht einfach. Die Bundesregierung hat zusätzlich zu bestehenden Hilfsangeboten weitere Maßnahmen beschlossen, um Familien zu unterstützen.

So unterstützt die Bundesregierung Familien während der Corona-Epidemie.
Unter dem Titel "Unterstützung für Familien" zeigt die Grafik wichtige Maßnahmen zur Entlastung von Eltern mit Kindern auf:
- Bei Betreuung eines Kindes unter 12 Jahren Anspruch auf Entschädigung für bis zu 20 Wochen
- Mehr Kinderkrankentage für Eltern
- Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende mehr als verdoppelt auf 4.008 Euro
Foto: Bundesregierung
Situation an Kitas und Schulen
Kinder und Jugendliche waren von den Einschränkungen der Corona-Pandemie in ganz besonderem Maße betroffen. Für sie ist ein unbeschwertes Leben in einem stabilen Umfeld - und dazu gehört ein verlässlicher Schulalltag - ganz besonders wichtig.
Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz, das Bund und Länder im März 2022 beschlossen haben, ist eine generelle Maskenpflicht in Schulen nicht mehr vorgesehen. Testungen sind dagegen als Basismaßnahmen an Schulen auch weiterhin möglich.
Dort, wo es lokal bedingt zu einer bedrohlichen Infektionslage kommt - sogenannte Hotspots – können die Länder erweiterte Schutzmaßnahmen für die betroffenen Gebietskörperschaften ergreifen. Das gilt dann auch für Schulen mit Maßnahmen, wie beispielsweise einer allgemeinen Maskenpflicht und Hygiene- und Lüftungskonzepte.
Die Länder treffen entsprechende Entscheidungen in ihrer eigenen Zuständigkeit. Bitte informieren Sie sich deshalb direkt bei Ihrem Bundesland oder in Ihrer Kommune über die dort geltenden Regelungen.
Bund und Länder haben im Januar 2022 folgende Quarantäne-Regelungen vereinbart:
- Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind. Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich bei bestehendem hohen Schutzniveau, wie etwa tägliche Testungen, Maskenpflicht etc.
- Nicht geboosterte erwachsene Kontaktpersonen können sich nach sieben Tagen frei testen.
- Geboosterte Kontaktpersonen sind komplett von der Quarantäne ausgenommen. Dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.)
Die Länder treffen entsprechende Entscheidungen in ihrer eigenen Zuständigkeit. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei Ihrem Bundesland oder in Ihrer Kommune.
Nach wie vor kommt es durch die Corona-Pandemie zu Einschränkungen im Kita- und Schulbetrieb. Eltern die deswegen ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, haben Anspruch auf zusätzliche Kinderkrankentage oder eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Zusätzliche Kinderkrankentage für gesetzlich Versicherte
Im Jahr 2022 stehen jedem Elternteil 30 Kinderkrankentage pro Kind zur Verfügung, für Alleinerziehende sind es 60 Tage. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich dieser Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.
Eltern können Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht krank ist, sondern zu Hause betreut werden muss, weil Schule, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege behördlich geschlossen sind oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde. Auch wenn die Behörden den Zugang nur eingeschränkt haben oder empfehlen ein mögliches Betreuungsangebot nicht wahrzunehmen, können Kinderkrankentage genutzt werden. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten könnten.
Gesetzlich Versicherte haben in diesem Fall einen Anspruch auf bis zu 90 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes. Die gesetzlichen Krankenkassen können für diesen Fall aber einen Nachweis über die Aussetzung der Präsenzpflicht von Kitas und Schulen einfordern.
Diese Sonderregelung gilt bis zum 23. September 2022.
Lohnfortzahlung für Eltern
Neben den erweiterten Kinderkrankentagen haben berufstätige Eltern und Selbstständige - unabhängig von ihrer Versicherungsform - auch einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn sie ihre Kinder zu Hause betreuen müssen. Voraussetzung ist auch hier, dass das Kinddas zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist. Außerdem darf keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit bestehen.
Der Anspruch besteht bei behördlich angeordneter Schließung von Schulen und Kitas, bei verlängerten Ferien oder der Aussetzung der Präsenzpflicht an Schulen. Auch wenn eine behördliche Empfehlung vorliegt, vom Besuch der Schule oder Kinderbetreuungseinrichtung abzusehen, besteht ein Anspruch.
Eltern und Alleinerziehende erhalten in diesen Fällen eine Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Verdienstausfalls, maximal jedoch von 2.016 Euro monatlich. Der Anspruch gilt für insgesamt 20 Wochen: jeweils zehn Wochen für Mütter und zehn Wochen für Väter – beziehungsweise 20 Wochen für Alleinerziehende. Der Maximalzeitraum von zehn beziehungsweise 20 Wochen muss nicht an einem Stück in Anspruch genommen werden, sondern kann über mehrere Monate verteilt werden.
Diese Regelung gilt bis zum 23. September 2022.
Weitere Informationen zum Kinderkrankentagegeld und zur Lohnfortzahlung erhalten Sie beim Bundesfamilienministerium.
Welche weiteren finanziellen Entlastungen gibt es für Familien?
Mit einem Aktionsprogramm von zwei Milliarden Euro unterstützt die Bundesregierung Kinder und Jugendliche in der Corona-Pandemie. Ziel ist insbesondere, Lernrückstände abzubauen, die frühkindliche Bildung zu stärken sowie Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote zu fördern.
Der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende wurde deutlich angehoben. Der Entlastungsbeitrag mindert die Grundlage für die Steuerberechnung. Das heißt, der Betroffene muss weniger von seinem Einkommen versteuern. Er wird von bislang 1.908 Euro auf 4.008 Euro mehr als verdoppelt. Somit wird dem höheren Betreuungsaufwand gerade für Alleinerziehende auch in Zeiten von Corona Rechnung getragen.
Der Kinderzuschlag unterstützt vor allem Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen. Monatlich können sie einen Zuschlag von bis zu 209 Euro pro Kind erhalten. Ob und in welcher Höhe Anspruch besteht hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Einkommen der Eltern oder dem Alter der Kinder. Wegen der Corona-Pandemie wurde die Vermögensprüfung vorübergehend erleichtert. Eltern müssen demnach keine Angaben mehr zu ihrem Vermögen machen, wenn sie kein erhebliches Vermögen haben. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2022.
Ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, können Sie mit dem Kinderzuschlag-Lotsen der Familienkasse prüfen. Einen Antrag können sie online stellen.
Um werdende und junge Eltern während der Corona-Pandemie zu unterstützen, hat die Bundesregierung zudem die Elterngeld-Regelung vorübergehend angepasst. Einkommensverluste, die werdende Eltern zwischen dem 1. März 2020 und dem 23. September 2022 wegen der Corona-Pandemie hatten, können sie - wenn sie das möchten - bei der Berechnung des Elterngeldes ausklammern. Das bedeutet: Diese Monate werden übersprungen, stattdessen wird das Einkommen aus davorliegenden Monaten für die Bemessung des Elterngeldes berücksichtigt.
Einkommensersatzleistungen, zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Kinderkrankengeld, reduzieren das Elterngeld von Eltern nicht, die während des Bezugs von Elterngeld in Teilzeit arbeiten. Das stellt die Elterngeldregelung zur Anrechnung sicher.
Damit Berufstätige Pflege und Beruf besser vereinbaren können, hat die Bundesregierung die Akuthilfe für pflegende Angehörige bis 30. Juni 2022 verlängert. Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder die Pflege neu organisieren muss, erhält mehr Unterstützung.
- Bis zu 20 Arbeitstage können Angehörige bei einer akut auftretenden Pflegesituation bezahlt der Arbeit fernbleiben (bisher galt das für zehn Tage).
- Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden, wenn aufgrund coronabedingter Versorgungsengpässe zu Hause gepflegt wird (auch hier lag die Grenze zuvor bei zehn Tagen).
- Pflegezeit und Familienpflegezeit wird flexibler gestaltet. Pflegende Angehörige sollen so leichter eine Freistellung von sechs Monaten (Pflegezeit) beziehungsweise 24 Monaten (Familienpflegezeit) in Anspruch nehmen oder nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen können, sei es vollständig oder wenn sie in Teilzeit arbeiten.
Das Bundesfamilienministerium informiert über Wege zur Pflege in Zeiten von Corona.
Digitales Lernen für Kinder und Jugendliche
Die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig Digitalisierung und digitales Lernen in der Bildung sind. Alle Schulen müssen in die Lage versetzt werden, Präsenzunterricht in der Schule und E-Learning zu Hause miteinander zu verbinden. Die Kompetenz für das Schulwesen liegt bei den Ländern, aber Bund und Länder begreifen die Digitalisierung im Schulwesen als eine gemeinsame Aufgabe. Deshalb unterstützt der Bund die Länder hierbei sehr intensiv, zum Beispiel mit dem Digitalpakt Schule.
Um die Digitalisierung der Schulen voranzutreiben, hat der Bund seine Investitionen für den Digitalpakt Schule auf 6,5 Milliarden Euro aufgestockt. Damit können beispielsweise geeignete Endgeräte für Lehrerinnen und Lehrer beschafft werden. Darüber hinaus erhalten bedürftige Schülerinnen und Schüler digitale Endgeräte über ihre Schulen. Außerdem beteiligt sich der Bund bei der Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratoren.
Des Weiteren wurde zwischen Bund und Ländern verabredet, gemeinsam Kompetenzzentren für Digitales und digital gestütztes Unterrichten zu schaffen und die Entwicklung und Bereitstellung digitaler Bildungsmedien zu fördern.
Beratungsangebote
Die TelefonSeelsorge ist für jeden da. Mehr als 1,5 Millionen Gespräche werden jedes Jahr geführt, kostenfrei und rund um die Uhr. Die TelefonSeelsorge ist unter den Rufnummern 0800-1110111 und 0800-1110222 erreichbar.
Die Corona-Pandemie kann für Schwangere und junge Mütter eine zusätzliche Belastung darstellen. Welche finanziellen und sonstigen Hilfsangebote es gibt finden Sie beim Bundesfamilienministerium.
Ob besorgte Kinder und Jugendliche, pflegende Angehörige oder Frauen in Notsituationen: Zeiten der privaten Abschirmung und Quarantäne können bereits belastete familiäre Situationen leicht überstrapazieren. Die Bundesregierung unterstützt eine Reihe von Hilfetelefonen, die Rat und Unterstützung bieten.
Wichtige bestehende Hilfsangebote sind zum Beispiel:
Nummer gegen Kummer:
Die Nummer gegen Kummer bietet Telefonberatung für Kinder, Jugendliche und Eltern. Das Kinder- und Jugendtelefon ist unter der Rufnummer 116 111 zu erreichen - von Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr. Und zusätzlich Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 12 Uhr.
Die Online-Beratung steht Kindern und Jugendlichen unter www.nummergegenkummer.de im Chat am Mittwoch und Donnerstag von 15 bis 17 Uhr und zusätzlich am Dienstag und Freitag von 10 bis 12 Uhr zur Verfügung.
Das Elterntelefon hat die Nummer 0800 111 0550, erreichbar Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr und zusätzlich Dienstag und Donnerstag von 17 bis 19 Uhr.
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen:
Unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016 beraten und informieren die Mitarbeiterinnen des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ rund um die Uhr in 18 Sprachen zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen.
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch:
Das Hilfetelefon „Sexueller Missbrauch“ ist unter der Nummer 0800 22 55 530 montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15 bis 20 Uhr bundesweit, kostenfrei und anonym erreichbar.
Internetseite: „Kein Kind alleine lassen“:
Auf der Seite www.kein-kind-alleine-lassen.de finden Kinder und Jugendliche direkten Kontakt zu Beratungsstellen und auch Erwachsene bekommen Informationen, was sie bei sexueller und anderer familiärer Gewalt tun können.
Internetseite „Stärker als Gewalt“:
Auch wenn gegen Frauen deutlich häufiger Gewalt ausgeübt wird: Männer können ebenfalls Opfer von Konflikten in der Partnerschaft werden. Die Seite www.stärker-als-gewalt.de gibt umfassende Informationen bei häuslicher Gewalt. Hier finden Sie auch Hilfe und Beratungsangebote für Männer.