Opfern schneller und besser helfen

Soziales Entschädigungsrecht Opfern schneller und besser helfen

Opfer von Gewalt sollen sich mit ihrem Schicksal nicht mehr allein gelassen fühlen. Ziel ist es, Gewaltopfern – einschließlich Opfern von Terror und sexuellem Missbrauch – schneller und zielgerichteter zu helfen. Der Bundestag hatte einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, der das Soziale Entschädigungsrecht neu regelt. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.

1 Min. Lesedauer

Ein Flatterband mit der Aufschrift 'Polizeiabsperrung'

Opfer von Terror und Gewalt sollen künftig schneller Hilfe erhalten.

Foto: picture alliance / dpa / Seeger

Als neue Leistungen werden sogenannte Schnelle Hilfen eingeführt. Künftig begleiten Fallmanager betroffene Menschen durch das Antrags- und Leistungsverfahren. Opfer erhalten einen Anspruch auf Leistungen in Trauma-Ambulanzen. Einfachere Verfahren werden dafür sorgen, dass mehr Menschen die Leistungen in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus werden die Entschädigungszahlungen wesentlich steigen. Teilhabeleistungen werden grundsätzlich ohne die Anrechnung von Einkommen und Vermögen gewährt. Erstmals erhalten auch Opfer psychischer Gewalt ein Recht auf Entschädigung.

Das neue Recht wird grundsätzlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Dies soll den Verwaltungen der Länder ermöglichen, sich auf die Veränderungen vorzubereiten.

Einige Leistungen sollen rückwirkend gelten  

Um die Situation von Gewalt- und Terroropfern sowie ihrer Hinterbliebenen bereits jetzt zu verbessern, werden einige Regelungen rückwirkend ab 1. Juli 2018 eingeführt. Waisenrenten und Bestattungsgeld werden erhöht, die Leistungen für Überführungskosten verbessert und inländische und ausländische Gewaltopfer gleich behandelt. Damit werden zentrale Forderungen im Nachgang zum Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz umgesetzt.

Ziel der Reform ist es, das Soziale Entschädigungsrecht an heutigen Anforderungen betroffener Menschen auszurichten. Auch wird der verwendete Gewaltbegriff ausgeweitet. Bisher bleibt unberücksichtigt, dass nicht nur ein tätlicher Angriff, sondern auch eine psychische Gewalttat zu einer gesundheitlichen Schädigung führen kann.

Das Soziale Entschädigungsrecht basiert derzeit noch auf dem Bundesversorgungsgesetz, das 1950 für die Versorgung Kriegsgeschädigter und ihrer Hinterbliebenen geschaffen worden war. Umfassende Bestandsschutzregelungen werden auch weiterhin eine gute Versorgung der bisher berechtigten Personen sicherstellen. Mit der Reform hat die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.