Gesetzliche Neuregelungen Juni 2019
Vereinfachte Genehmigungsverfahren beim Ausbau der Energieleitungen und mehr Service für gesetzlich Krankenversicherte. Diese und weitere gesetzliche Neuregelungen treten in Kraft.
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1. Energie
Ausbau von Stromnetzen beschleunigen
Bundesweit wird viel Strom aus erneuerbarer Energie erzeugt. Der notwendige Netzausbau stockt oft noch. Nun gibt es Regelungen, auf deren Grundlage die "Stromautobahnen" von Nord nach Süd schneller ausgebaut werden können. Das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus ist am 17. Mai 2019 in Kraft getreten. Es sieht insbesondere vor, die erforderlichen Genehmigungsverfahren zu vereinfachen.
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2. Gesundheit
Schnellere Arzttermine - bessere Versorgung
Künftig können Kassenpatienten schnell einen Arzttermin bekommen. Die Sprechstundenzeit von Ärztinnen und Ärzten wird sich zudem von 20 auf mindestens 25 Stunden pro Woche erhöhen. Außerdem wird die Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen verbessert. Das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz ist am 11. Mai 2019 in Kraft getreten.
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3. Sicherheit
Mehr Transparenz in der Sicherheitsbranche
Daten von Bewachungsunternehmen und deren Personal sind in einem zentralen, elektronischen Register zu speichern. Über das neue Register laufen Abfragen zu Personen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben bei den Verfassungsschutzbehörden. Hierzu zählen beispielsweise auch Wachpersonen in Flüchtlingsunterkünften. Die Abfragen sind für die Prüfung der Zuverlässigkeit dieser Personen vorgeschrieben. Das neue Register startet am 1. Juni 2019. Es enthält auch Informationen zu den Qualifikationen der Sicherheitsbediensteten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle führt das Register.
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4. Gesellschaftliches Engagement
Freiwilligendienste auch in Teilzeit möglich
Bislang konnten nur über 27-Jährige einen Freiwilligendienst in Teilzeit absolvieren. Nun ist das auch für Jüngere möglich, wenn es gewichtige persönliche Gründe gibt. Das hilft vor allem Interessierten, die zum Beispiel für eigene Kinder oder Angehörige sorgen müssen oder gesundheitlich eingeschränkt sind. Das entsprechende Gesetz ist am 11. Mai 2019 in Kraft getreten.