Regierungspressekonferenz vom 7. Oktober 2020

Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 7. Oktober 2020

Themen: Ankündigung der Wiedereröffnung eines Strandabschnitts des türkisch kontrollierten Stadtteils Varosha in Famagusta in Zypern, Kabinettssitzung (Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs sowie anderer Vorschriften, Entwurf einer Garantieprämienerhebungsverordnung, 23. Bericht zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, Strategie zur globalen Gesundheit, Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Bilanzbetrug und zur Stärkung der Kontrolle über Kapital- und Finanzmärkte), 5. Sitzung des Kabinettsausschusses Digitalisierung, Teilnahme des Bundesaußenministers am GLOBSEC 2020 Bratislava Forum, COVID-19-Pandemie (aktuelle Maßnahmen des Berliner Senats, innerdeutsche Reisebeschränkungen, Verfügbarkeit von Remdesivir), Recht auf Homeoffice, Libyenkonferenz, Prozess zum sogenannten Tiergarten-Mord, Fall Nawalny, geplante europäische Zentren für die Aufnahme von Flüchtlingen an den EU-Außengrenzen, Zweistaatenlösung, Lagebericht „Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden“, Verhandlungen über ein Abkommen über das zukünftige Verhältnis zwischen der EU und Großbritannien, Vorschlag über die Aufstellung eines gemeinsamen Haushalts für die Bereiche der Außen-, Entwicklungs- und Verteidigungspolitik, Medienbericht über die Zahlung zu hoher Gehälter bei der Autobahn GmbH, militärischer Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan um die Region Bergkarabach, Präsenz Ostdeutscher in Spitzenpositionen in deutschen Bundesministerien, Einhaltung nachamtlicher Treuepflichten

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 7. Oktober 2020

Sprecher: StS Seibert, Burger (AA), Ewald (BMG), Jäger (BMAS), Burger (AA), Alter (BMI), Kall (BMJV), Strater (BMVI), Routsi (BMVg)

Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Ich möchte mit einem aktuellen Thema beginnen, das Zypern betrifft.

In Ankara ist gestern angekündigt worden, einen Strandabschnitt des vom türkischen Militär kontrollierten Stadtteils Varosha der Stadt Famagusta in Zypern für die Öffentlichkeit zu öffnen. Das hat die Bundesregierung mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Der Status von Varosha ist Gegenstand von Resolutionen des UN-Sicherheitsrats.

Aus Sicht der Bundesregierung ist dies ein unnötiger und provokativer Schritt, der im Widerspruch zu laufenden Bemühungen steht, Deeskalation und Entspannung im östlichen Mittelmeer zu erreichen. Nun rufen wir alle Parteien zum Dialog auf. Wir werden die weitere Entwicklung genau beobachten.

Damit komme ich zur heutigen Kabinettssitzung.

Zunächst hat sich das Kabinett mit dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs und anderer Vorschriften befasst. Es geht in erster Linie um Änderungen und Anpassungen an geltendes EU-Recht und an die Rechtsprechung; es geht um Vorschriften über Lebensmittelzusatzstoffe und kosmetische Mittel sowie um amtliche Kontrollrechte und um Maßnahmen, die, wenn ein Verstoß gegen das Lebensmittelrecht festgestellt wird, getroffen werden können.

Wenn es einen solchen Verstoß gegen das Lebensmittelrecht gibt, wenn ungesunde Lebensmittel, wenn möglicherweise sogar gefährliche Lebensmittel in den Umlauf kommen, ist es natürlich ganz entscheidend wichtig, so schnell wie möglich die Lieferketten zurückzuverfolgen, um die Gefahrenabwehr leisten zu können. Diese Rückverfolgungsinformationen werden nun im Bedarfsfall grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden elektronisch an die zuständigen Behörden zu übermitteln sein.

Es geht um die Verbesserung der Überwachung des Onlinehandels mit verderblichen Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen. Dazu können die Überwachungsbehörden jetzt auch anonym Onlinebestellungen tätigen.

Die Bundesjustizministerin hat dann dem Kabinett den Entwurf einer Verordnung zur Erhebung von Garantieprämien für die ergänzende staatliche Absicherung von Reisegutscheinen wegen der COVID-19-Pandemie vorgelegt, der beschlossen worden ist.

Der Hintergrund für diese Verordnung ist folgender: Seit dem 31. Juli dieses Jahres gilt ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht. Das ermöglicht Reiseveranstaltern, Reisenden, wenn sie von einer vor dem 8. März 2020 geschlossenen Pauschalreise zurücktreten, statt der sofortigen Rückerstattung des Reisepreises einen Gutschein im Wert der erhaltenen Vorauszahlungen anzubieten. Dieser Reisegutschein ist gegen eine etwaige Insolvenz des Reiseveranstalters zusätzlich staatlich abgesichert.

Diese zusätzliche staatliche Absicherung des Gutscheins ist im Sinne des EU-Beihilferechts eine staatliche Beihilfe. Diese hat die EU-Kommission unter der Voraussetzung genehmigt, dass dafür Garantieprämien von den Reiseveranstaltern zu erheben sind. Dieser Verordnungsentwurf regelt nun die Einzelheiten der Erhebung der Garantieprämien. Diese werden für Kleinstunternehmen sowie für Kleine und mittlere Unternehmen auf 0,15 Prozent des Wertes des Gutscheins festgesetzt, den sie ausgegeben haben, und für alle übrigen Unternehmen auf 0,25 Prozent.

Das Kabinett hat dann den 23. Bericht zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik leistet seit Langem einen Beitrag dazu, auch in Zusammenarbeit mit unseren europäischen Partnern Netzwerke zu schaffen, neue Dialoge zu führen und Vertrauen auszubauen. Das eröffnet neue Perspektiven, gerade für Intellektuelle, Künstler, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Vielleicht nur zwei Beispiele dafür aus der jüngsten Zeit: Die bisher größte Kommunikationskampagne in den USA unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, die „Wunderbar together“ hieß, oder auch der Ausbau der Deutschen Flüchtlingsinitiative Albert Einstein (DAFI). Im Juni vergangenen Jahres fand hier in Berlin gemeinsam mit UNHCR und DAAD eine Konferenz zur Aufnahme von Flüchtlingen an Hochschulen statt.

Damit will ich es einmal bewenden lassen.

Der Bundesgesundheitsminister hat dem Kabinett die Strategie zur globalen Gesundheit vorgelegt, die den Titel „Verantwortung – Innovation – Partnerschaft: Globale Gesundheit gemeinsam gestalten“ trägt.

Das Thema „globale Gesundheit“ ist ja nicht erst seit der Coronapandemie immer bedeutender geworden. Angrenzende Themen sind die Themen antimikrobielle Resistenzen und die Folgen des Klimawandels auf die Gesundheit der Menschen, die deutlich machen, wie wichtig dies ist.

Die Bundesregierung hatte schon 2017 das Thema „globale Gesundheit“ auf die Tagesordnung der G20-Agenda gesetzt. 2018 hat Deutschland gemeinsam mit Norwegen und Ghana einen Aktionsplan zur Erreichung der gesundheitsbezogenen Entwicklungsziele initiiert. Diese Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen setzt ohnehin den Rahmen für das politische Engagement der Bundesregierung auf diesem Gebiet der globalen Gesundheit. Hier ist das Nachhaltigkeitsziel 3 zu erwähnen: „Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters zu gewährleisten und ihr Wohlergehen zu fördern.“

Deutschland möchte in einigen Bereichen sein politisches Engagement und ganz besonders seine Expertise einbringen. Dabei geht es um Gesundheitsförderung und Krankheitsvorbeugung; es geht darum, Umwelt, Klimawandel und Gesundheit ganzheitlich anzugehen, Gesundheitssysteme zu stärken, grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren zu begegnen und Forschung und Innovation für globale Gesundheit voranzutreiben. Wir sind überzeugt: Die Herausforderungen der globalen Gesundheit werden wir nur gemeinsam vernetzt und koordiniert bewältigen können. Ein wichtiger Punkt dabei ist, sich für die Reform und Stärkung der WHO einzusetzen.

Diese Strategie, die nun beschlossen ist, gilt für den Zeitraum 2030. Zur Halbzeit im Jahr 2025 wird es einen ressortübergreifenden Überprüfungsprozess geben.

Im Anschluss hat der Bundesfinanzminister dem Kabinett der Bundesregierung einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Bilanzbetrug und zur Stärkung der Kontrolle über Kapital- und Finanzmärkte zur Kenntnis gegeben. Dieser Aktionsplan enthält die vom Bundesfinanzminister schon mehrfach öffentlich angekündigten raschen rechtlichen Konsequenzen aus dem Skandal um die Wirecard AG. Dem folgen nun natürlich einzelne Gesetzesvorhaben, die im Laufe der Zeit noch die normale Ressortabstimmung durchlaufen werden.

Es gibt dazu heute eine Pressekonferenz vom Bundesfinanzminister und der Bundesjustizministerin, bei der darüber noch sehr viel intensiver unterrichtet wird.

Zum Schluss kann ich noch sagen, dass heute im Anschluss an die reguläre Kabinettssitzung der Kabinettsausschuss Digitalisierung zu seiner fünften Sitzung zusammengekommen ist. Themen waren der aktuelle Stand und der weitere Prozess der Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“, vor allem die Präsentation des neuen Dashboards Digitalpolitik, auf das ich gleich noch kurz zu sprechen komme. Es ging um digitale Bildung sowie um einen Bericht zum Thema „Digitale Identitäten“.

Zu dem Thema Dashboard: Das Ziel dieser Umsetzungsstrategie ist es, die unterschiedlichen Vorhaben der Bundesregierung in der Digitalpolitik noch stärker am Nutzen für den Einzelnen - Bürger, Bürgerinnen, Unternehmen, Verbände - auszurichten. Die verschiedenen Handlungsfelder, die es dabei gibt, decken derzeit insgesamt 145 Kernprojekte der Digitalpolitik ab.

Mit diesem neuen Dashboard Digitalpolitik gehen wir einen neuen und einen weiteren Schritt. Wir machen nämlich transparent, wo wir in der Umsetzung dieser 145 Kernprojekte stehen und wie wir vorankommen. Wir führen eigentlich zum ersten Mal in so einem Politikfeld ein langfristiges strategisches Monitoring ein und machen es auch quantitativ messbar. Dieses Dashboard wird fortlaufend aktualisiert. Sie finden es auf der Website www.digital-made-in.de.

Ich kann bei der Gelegenheit heute auch den Relaunch dieses gesamten Internetauftritts www.digital-made-in.de ankündigen. Dort finden Sie nicht nur die aktualisierte Umsetzungsstrategie mit dem neuen Dashboard und viele weitere Informationen zur Digitalisierungspolitik der Bundesregierung, sondern auch alle wichtigen Gremien und Köpfe, die darüber entscheiden. Das geht heute Mittag gegen 14 Uhr online.

Das war, glaube ich, alles.

Burger: Bundesaußenminister Maas reist heute Abend nach Bratislava, um dort morgen am GLOBSEC 2020 Forum „Energie, Wirtschaft und strategische Kommunikation“ zur Sicherheit europäischer Angelegenheiten teilzunehmen.

Der Außenminister wird im Rahmen des Forums morgen Vormittag ab 11.30 Uhr an einem Panel zu den Lehren der Coronapandemie für die außenpolitische Rolle der Europäischen Union teilnehmen. Weitere Panelisten sind die Außenminister Frankreichs, der Slowakei, Griechenlands und Rumäniens. Zudem wird es am Rande der Konferenz morgen Nachmittag voraussichtlich eine Reihe von bilateralen Gespräche mit anderen Außenministern geben. Den genauen Zeitplan dafür kann ich Ihnen heute noch nicht mitteilen. Wir werden im Laufe des Tages dazu noch Näheres bekanntgeben.

Ebenfalls aus Bratislava wird der Minister am Nachmittag ab 14 Uhr an einer Videokonferenz der Nato-Outreach-Reflexionsgruppe unter dem Ko-Vorsitz von Bundesminister a.D. de Maizière teilnehmen. - Vielen Dank.

Frage: Jens Spahn hat die Coronamaßnahmen hier in der Hauptstadt kritisiert. Gestern hat der Berliner Senat neue strengere Vorschriften erlassen. Wie bewertet der Minister diese neuen Vorschriften? Hat sich seine Kritik damit erledigt?

Ewald: Es ist zutreffend, dass der Minister sich dazu geäußert hat. Er hat das so eingeordnet, dass er sich ein möglichst einheitliches und nachvollziehbares Vorgehen der Bundesländer wünscht.

Es bleibt aber auch bei dem, was der Regierungssprecher und ich hier am Montag gesagt haben: Die Umsetzung der Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz obliegt den Bundesländern. Diese treffen in Eigenverantwortung entsprechende Maßnahmen. Insofern haben wir das auch nicht zu bewerten.

Frage: Helge Braun hat innerdeutsche Reisebeschränkungen kritisiert, die einzelne Bundesländer verhängt haben. Warum? Was ist aus Sicht des Kanzleramtes der Unterschied zwischen hohen Infektionszahlen in Berlin oder in Luxemburg?

StS Seibert: Es gibt heute zu dem Thema Beratungen des Chefs des Kanzleramtes mit seinen Kollegen und Kolleginnen aus den Senats- und Staatskanzleien der Länder. Diese stehen noch bevor, und deswegen werde ich den Ergebnissen hier nicht vorgreifen.

Es gibt sprunghaft ansteigende Zahlen, insbesondere in einigen deutschen Großstädten - auch in der Hauptstadt -, die eben nicht mehr einem einzelnen Ausbruchsgeschehen zuzuordnen sind, sondern die befürchten lassen, dass es zu einer weiteren diffusen Verbreitung des Virus kommen kann.

Ich erinnere daran, dass sich Bund und Länder am 6. Mai - das hat der Kollege ja auch gerade gesagt - darauf verständigt hatten, das dort, wo es kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen über sieben Tage bezogen auf 100 000 Menschen gibt, konsequente Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Das haben einige Städte und Landkreise schon erfolgreich angewendet. Dies sind zum Beispiel Gütersloh oder auch München, wo inzwischen der Inzidenzwert wieder deutlich unter 50 liegt.

Das ist sicherlich das Wichtigste, was jetzt getan werden sollte; denn unser Ziel muss bleiben, die Gesundheitsämter weiterhin der Lage zu halten, die Infektionsketten nachzuverfolgen und zügig zu unterbrechen. Mit steigenden Zahlen ist einfach zu befürchten, dass Gesundheitsämter an den Rand oder über den Rand ihrer Fähigkeiten hinaus kommen.

Man kann es nicht oft genug wiederholen: Die Pandemie werden wir nur eindämmen können, wenn wir die Infektionsketten erkennen und durchbrechen, und das ist das Allerwichtigste. Deshalb ist es wichtig, dass Regionen und Städte jetzt Maßnahmen ergreifen, schnell und wirksam, um das Infektionsgeschehen einzudämmen.

Natürlich ist es nachvollziehbar, dass Bundesländer mit einem niedrigen Infektionsgeschehen versuchen, sich vor dem Import des Virus von außen zu schützen. Es ist genauso nachvollziehbar, dass solche behelfsmäßigen Einzelregelungen viele Probleme hervorrufen und dass sie die Bürger auch durchaus verunsichern.

Der Fokus der Maßnahmen - und so hat sich jetzt auch der Chef des Bundeskanzleramts noch einmal geäußert - sollte also zentral darauf gelegt werden, die Infektionszahlen niedrig zu halten, damit die vollständige Kontaktnachverfolgung weiterhin möglich bleibt beziehungsweise damit sie dort, wo ein Hotspot entstanden ist, auch möglichst bald wieder möglich ist. Bund und Länder sind gemeinsam in der Pflicht, die Ausbreitung des Virus zu unterbinden, zu dämmen, und ich denke, die verschiedenen Beschlüsse der letzten Monate haben auch gezeigt, dass Bund und Länder im Schulterschluss durchaus handlungsfähig sind. In diesem Sinne und in diesem Geiste wird man heute über dieses Thema sprechen.

Frage: Wie sieht es in Deutschland mit der Verfügbarkeit von Remdesivir für die Behandlung von Coronaviruspatienten in Deutschland aus? Es gibt aus mehreren EU-Staaten Berichte über Probleme mit der Verfügbarkeit. Wie ist die Versorgungslage in Deutschland? Sollte sich die Lage verschlechtern: Wie schnell könnte man vom Hersteller nachliefern lassen?

Ewald: Ich bitte um Nachsicht, dazu liegen mir aktuell keine Informationen vor. Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.

Frage: Ich möchte noch einmal zurück zum Kabinett: Herr Seibert, spielte denn das Thema Recht auf Homeoffice im Kabinett heute eine Rolle, wurde darüber geredet? Was ist jetzt der Stand der Dinge, können Sie da vielleicht noch einmal die Haltung des Kanzleramts schildern? Ist das Thema damit jetzt vom Tisch?

StS Seibert: Es spielte heute keine Rolle. Wir haben hier am Montag darüber gesprochen - ich kann das eigentlich nur wiederholen, weil es da keinen neuen Stand gibt. Fest steht ja, dass es im Koalitionsvertrag eine Verabredung der Koalitionspartner gibt, das Thema mobiles Arbeiten zu fördern, mobiles Arbeiten zu erleichtern, und dass dafür ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden soll. Es bleibt bei dem, was ich am Montag gesagt habe: Über die konkrete Umsetzung dieses Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag wird noch viel zu beraten sein.

Jäger: Ich würde dazu gerne noch ergänzen: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bleibt bei der Auffassung, dass ein moderner Arbeitsmarkt einen modernen Ordnungsrahmen braucht. Das Vorhaben, mobile Arbeit zu fördern und zu erleichtern, ist, wie es gerade auch Herr Seibert sagte, im Koalitionsvertrag verankert. Dem Bundesarbeitsministerium liegt zum vorgelegten Entwurf „mobile Arbeit“ mittlerweile eine Stellungnahme des Bundeskanzleramtes vor, und das Thema bleibt auf der Tagesordnung. Wir setzen darauf, dass es weiterhin konstruktive Gespräche zu dem Gesetzentwurf geben wird.

Zusatzfrage: Herr Seibert, können Sie etwas zum Inhalt dieser Stellungnahme des Kanzleramts sagen?

StS Seibert: Nein.

Frage: Herr Burger, wie bewertet Ihr Haus den Ausgang der Libyenkonferenz? Gab es konkrete Fortschritte zur Stabilisierung Libyens?

Burger: Dazu würde ich Sie gerne auf das verweisen, was der Minister selbst am Ende der Konferenz am Montagnachmittag gesagt hat. Er hat gesagt: Es gibt insgesamt bezogen auf die Entwicklung in Libyen trotz vieler besorgniserregender Elemente auch Grund zu vorsichtigem Optimismus, weil es Anzeichen in verschiedenen Bereichen gibt, dass ein Umdenken von einer militärischen hin zu einer politischen Logik stattfindet. Er hat auf die Verabredungen in Montreux, auf die erklärte Bereitschaft der libyschen Parteien, zu einem politischen Prozess zu finden, und auf die Vereinbarungen über einen Rahmen für einen solchen zukünftigen politischen Prozess hingewiesen. Er hat aber auch darauf hingewiesen, dass die Verletzungen des Waffenembargos fortdauern und dass nach wie vor Druck notwendig ist von allen, die Einfluss auf die Konfliktparteien in Libyen haben, um die Konfliktparteien dazu zu bringen, an den Verhandlungstisch zu kommen und das, was jetzt vorskizziert wurde, auch umzusetzen. Er hat auch gesagt: Wenn der Zustrom von Waffen, von Söldnern an die Parteien nicht gestoppt wird, dann führt auch kein Weg aus der militärischen Sackgasse.

Zusatzfrage: Das habe ich auch gehört, aber gab es konkrete Fortschritte zum Beispiel zum Waffenembargo?

Burger: Über das hinausgehend, was der Außenminister gesagt hat, kann ich aus dieser geschlossenen Sitzung hier nichts berichten. Ich würde Sie auch auf die Äußerungen des UN-Generalsekretärs und der amtierenden stellvertretenden Sonderbeauftragten Stephanie Williams nach der Sitzung verweisen.

Frage: An Herrn Seibert: Heute beginnt ja der Prozess zum sogenannten Tiergarten-Mord. Zugleich haben gestern verschiedene europäische Labore Ergebnisse vorgelegt, die die Testergebnisse deutscher Labore bestätigt haben, dass nämlich Herr Nawalny mit Nowitschok vergiftet wurde. Plant die Bundesregierung, auf dem europäischen Gipfel in der kommenden Woche Sanktionen zu fordern, und wie sollten solche Sanktionen aus Sicht der Bundesregierung aussehen?

StS Seibert: Sie sprechen jetzt zwei verschiedene Fälle an. In der Tat beginnt heute der Prozess im Fall des Tiergarten-Mords beziehungsweise des Mords im Kleinen Tiergarten. Das ist jetzt ein laufendes Gerichtsverfahren, und Sie wissen, dass wir das nicht kommentieren. Wir werden den Prozess natürlich aufmerksam verfolgen, aber wir werden erst einmal das Urteil abwarten.

In dem anderen Fall, dem Fall Nawalny, ist gestern tatsächlich etwas Wichtiges geschehen, nämlich dass die OVCW nach eingehender Untersuchung das bestätigt hat, was bereits Speziallabore in Deutschland, in Schweden und in Frankreich unabhängig voneinander herausgefunden hatten, nämlich dass zweifelsfrei Alexei Nawalny Opfer eines Angriffs mit einem chemischen Nervenkampfstoff aus der sogenannten Nowitschok-Gruppe geworden ist. Wir haben dazu gestern eine Presseerklärung herausgegeben, über die ich hier jetzt auch nicht weiter hinausgehen will. Es bleibt dabei: An Russland ergeht die Aufforderung, sich zu diesen Geschehnissen zu erklären. Es bleibt auch dabei, dass wir über die nächsten Schritte in den kommenden Tagen im Exekutivrat der OVCW und mit den europäischen Partnern einen ganz engen Austausch haben werden.

Zusatzfrage: An Herrn Burger: Herr Maas hat sich dazu in den vergangenen Tagen geäußert und gesagt, dass, wenn sich solche Testergebnissen bewahrheiten würden, Sanktionen gegen Russland unersetzlich seien. Deshalb an Sie die Frage: Wie sollen diese Sanktionen aus Sicht von Herrn Maas aussehen?

Burger: Auch Herr Maas hat gestern in einem Statement darauf verwiesen, dass es sich hier eben nicht um eine bilaterale Angelegenheit zwischen Deutschland und Russland handelt. Deutschland ist hier ja sozusagen nur zum Überbringer der schlechten Nachricht geworden, weil Herr Nawalny in einem Berliner Krankenhaus behandelt wurde und ihm hier das Leben gerettet wurde. Deswegen ist diese Frage auch keine Frage, die die Bundesregierung zu entscheiden hat, sondern eine Frage, die im Kreis der Partner zu besprechen ist. Insofern gilt genau das, was Herr Seibert gerade gesagt hat, nämlich dass darüber in den nächsten Tagen im Kreis der OVCW, aber eben auch innerhalb der Europäischen Union intensive Gespräche stattfinden werden.

Frage: Plant die Bundesregierung, die Ergebnisse zu veröffentlichen? Wird die russische Seite selber die Möglichkeit haben, die Ergebnisse vorher anzuschauen?

StS Seibert: Auch auf die Frage der Veröffentlichung und Weitergabe der Informationen sind wir gestern in der Pressemitteilung eingegangen; ich kann das gerne wiederholen. Zunächst einmal prüfen wir jetzt natürlich diesen detaillierten Fachbericht der OVCW-Analyse. Bei der geplanten Weitergabe beziehungsweise Veröffentlichung der Informationen und auch bei der Frage der amtlichen Listung spielt die Bewertung von Proliferationsrisiken eine wesentliche Rolle. Es darf kein Wissen über die gefährliche Substanz in falsche Hände geraten können.

Frage: Herr Seibert, da Sie gerade noch einmal gesagt haben, die OPCW habe eine Nowitschok-Vergiftung bestätigt: Wörtlich heißt es in dem Report der OPCW, die untersuchten Substanzen wiesen strukturelle Ähnlichkeiten zu den Substanzen in der Nowitschok-Gruppe auf. Ähnlich ist ja nicht unbedingt identisch. Woraus resultiert dann das definitive „bestätigt“? Das sagt die OPCW so doch eigentlich nicht.

StS Seibert: Dieser nicht öffentlich bekannte Nervenkampfstoff ist vonseiten der OVCW bislang nicht amtlich gelistet worden. Es handelt sich nichtsdestotrotz um einen zweifelsfreien Nachweis, dass der Angriff mit einem chemischen Nervenkampfstoff aus dieser Nowitschok-Gruppe geführt worden ist.

Zusatzfrage: Dabei bleiben Sie, auch wenn der veröffentlichte Wortlaut der OPCW - mehr haben wir ja nicht - nur von Ähnlichkeiten und nicht von Identität spricht?

StS Seibert: Ja, dabei bleibe ich.

Burger: Ich glaube, entscheidend ist hier der Begriff der Nowitschok-Gruppe. Genau deshalb verweist auch die Formulierung, die die OVCW gewählt hat, die eine sehr technische Formulierung ist, auf die bisher bereits konkret in den Annexen zum Chemiewaffenübereinkommen gelisteten Stoffe. Deswegen wird hier von einer strukturellen Ähnlichkeit dieser Stoffe mit den konkret bereits gelisteten Stoffen gesprochen. Bei diesen konkret gelisteten Stoffen - das haben Sie der Diskussion letztes Jahr entnommen; dazu gab es auch eine ausführliche mediale Berichterstattung, als diese Listungen stattgefunden haben - handelt es sich eben um Stoffe, die vulgo als Nowitschok bezeichnet werden.

Zusatzfrage: Ich verstehe Sie also richtig, dass Sie sagen: Weil die Ähnlichkeit mit den bisher bekannten Stoffen der Gruppe darauf hindeutet, dass es sich sozusagen um ein weiteres Mitglied dieser Nowitschok-Familie handelt, ist für Sie die Ableitung schlüssig, dass es sich eben tatsächlich um die Bestätigung einer Nowitschok-Vergiftung handelt?

Burger: Wie gesagt, die Formulierung der OVCW ist äquivalent zu dem, was unsere Labore beziehungsweise unsere Experten dafür verwendet haben.

Frage: Ich hätte noch eine Frage zu der Aussage von Herrn Nawalny im letzten „Spiegel“-Interview. Da hat er bezüglich der Wasserflasche, die von Tomsk nach Deutschland gebracht wurde, ausgesagt, dass die sich dort befindliche Nowitschok-Menge extrem gering gewesen sein soll. Ich zitiere: „Das hätte jeder beliebige Mensch berühren können, ohne Schaden zu nehmen“. Da würde mich interessieren: Kann denn die Bundesregierung bestätigen, dass diese Flasche tatsächlich von Tomsk nach Deutschland gebracht wurde? Kann sie ebenso die Aussage von Herrn Nawalny bestätigen, dass die darauf gefundene Menge von Nowitschok völlig ungefährlich war?

StS Seibert: Die Bundesregierung hat das Interview - man kann inzwischen auch sagen: die Interviews - von Herrn Nawalny zur Kenntnis genommen, und ich sehe keine Veranlassung, einzelne Aussagen daraus zu kommentieren.

Burger: Ich möchte vielleicht noch kurz etwas ergänzen und auf den Bericht der OVCW und die Pressemitteilung der OVCW selbst verweisen, in der ja die OVCW als unabhängige und dafür mandatierte Organisation darauf hingewiesen hat beziehungsweise erklärt hat, wie sie selbst zu den Proben gekommen ist, die zu dem Untersuchungsergebnis geführt haben, das nun eben bestätigt, dass Herr Nawalny mit einem Stoff aus der Nowitschok-Gruppe vergiftet wurde.

Zusatzfrage: Das war, ehrlich gesagt, gar nicht meine Frage. Meine Frage bezog sich nach wie vor darauf, dass es jetzt Herrn Nawalny, Maria P. und den Organisator des Nawalny-Transports gibt, die alle einstimmig von dieser Wasserflasche berichten, die Nowitschok enthalten haben soll und nach Deutschland gebracht wurde. Die Bundesregierung weigert sich bisher komplett, das zu bestätigen oder zu dementieren. Da hätte ich gerne - es sind ja schon ein paar Wochen ins Land gegangen - entweder eine Bestätigung oder ein klares Dementi dessen, dass es diese mit Nowitschok kontaminierte H2O-Flasche in deutschem Besitz gibt.

StS Seibert: Was es vor allem gibt, und da erinnere ich an unsere allererste Presseerklärung, ist die toxikologische Untersuchung des Speziallabors der Bundeswehr anhand von Proben Alexej Nawalnys. Genauso ist ein schwedisches und ist ein französisches Labor zu dem gleichen Schluss gekommen, und genauso ist nun auch die OVCW nach ihren Untersuchungen zu diesem Schluss gekommen. Das ist das Entscheidende.

Frage: Herr Burger, Herr Seibert, Sie verstecken sich ja bisschen hinter der Formulierung, dass die EU das entscheiden müsse. Aber Deutschland ist ja Mitglied der EU. Das heißt, Sie haben eine Position, die Sie in die EU einbringen. Deswegen stelle ich noch einmal meine Frage, die ich gerne noch etwas modifizieren würde. Herr Nawalny fordert ja nicht grundsätzlich Sanktionen gegen Russland im Allgemeinen, sondern Herr Nawalny spricht von möglichst zielgerichteten Sanktionen gegen Nutznießer und Vertreter des Regimes in Russland. Können Sie dieser Argumentation etwas abgewinnen?

Burger: Ich möchte den Diskussionen, die jetzt innerhalb der Europäischen Union zu führen sind, nicht über das hinaus, was der Außenminister bereits gesagt hat, weiter vorgreifen. Natürlich gehen wir in die mit eigenen Positionen hinein. Trotzdem möchte ich es jetzt für heute bei dem bewenden lassen, was ich gesagt habe, beziehungsweise bei dem, was der Außenminister dazu in den letzten Tagen schon gesagt hat.

StS Seibert: Unsere Position ist ganz klar und gestern auch noch einmal schriftlich niedergelegt worden: Jeder Einsatz von Chemiewaffen ist ein gravierender Vorgang und kann nicht ohne Konsequenzen bleiben. Das ist die Position. Da es sich nicht um ein bilaterales deutsch-russisches Thema handelt, sondern um ein Thema, das alle europäischen Partner betrifft, werden wir es mit allen europäischen Partnern besprechen. Aber wir werden genau diese Position einbringen, dass ein Einsatz von Chemiewaffen nicht ohne Konsequenzen bleiben kann.

Frage: Sie zeigen ja jetzt relativ klar, wenn ich Sie richtig verstanden habe, auf die russische Regierung als Auftraggeber von was auch immer. Ich würde ganz gerne wissen, was Ihre Indizien dafür sind, weil beispielsweise der einzig bewiesene Nowitschok-Einsatz 1995, noch in Jelzins Zeiten, gegen einen Banker aus der Unterwelt kam und Nowitschok nachgewiesenermaßen seit Mitte der Neunzigerjahre auch, sagen wir einmal, in Kreisen der Unterwelt kursiert, nicht nur in staatlicher Hand. Mich würde einmal interessieren, welche konkreten Belege die Bundesregierung hat, die darauf hindeuten, dass der Auftraggeber tatsächlich in der russischen Regierung zu suchen sei.

StS Seibert: Sie beginnen Ihre Frage mit einer Aussage, die Sie uns in den Mund legen und die hier so nie gefallen ist. Es gibt einen ganz klaren Fall: Herr Nawalny ist in Russland mit einem Nervenkampfstoff aus der Nowitschok-Gruppe angegriffen, vergiftet und beinahe ums Leben gebracht worden. Nun ist es an Russland, dieses Vorkommnis, dieses Ereignis, zu erklären und sich dazu zu äußern. Das ist das, was wir immer gesagt haben. Seit dieser ersten Pressemitteilung sind es nun inzwischen fünf Labore, die genau diesen Grundtatsachenverhalt zweifelsfrei bestätigt haben.

Frage: Ich habe eine Frage an den Regierungssprecher und das Auswärtige Amt. Nordzypern hat angekündigt, morgen das seit 1974 abgesperrte Küstengebiet Varosha im Osten Zyperns zu öffnen. Das ist ein klarer Verstoß gegen die Waffenstillstandsvereinbarung für Zypern. Wie bewertet die Bundesregierung diesen Schritt? Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die Bemühungen für eine Entspannung im östlichen Mittelmeer?

StS Seibert: Herr Kollege, vielleicht sind Sie ein bisschen später gekommen oder wir haben ein bisschen zu früh angefangen. Jedenfalls habe ich zu dem Thema ganz am Anfang schon für die Bundesregierung Stellung genommen. Sie können das dann im Protokoll nachlesen.

Zusatz: Dann tut es mir leid.

StS Seibert: Das macht ja nichts. Ich sage ja nur, dass wir jetzt nicht noch einmal darüber sprechen müssen.

Zusatzfrage: Es ist ja so, dass dieser Schritt nicht ohne Wissen von Herrn Erdoğan erfolgen konnte. Die Türkei hält mehr als 30 000 Soldaten in Nordzypern. Die Bundeskanzlerin vermittelt ja in diesem Konflikt im östlichen Mittelmeer. Gestern hat sie ein Telefon- oder Videogespräch mit dem türkischen Präsidenten geführt. Ist dieses Thema dabei angesprochen worden? Wurde sie von Herrn Erdoğan über diesen Schritt informiert?

StS Seibert: Das, was wir über das gestrige Gespräch der Bundeskanzlerin mit dem türkischen Präsidenten zu sagen hatten, haben wir in einer Pressemitteilung gesagt. Heute habe ich für die Bundesregierung Stellung zu der Ankündigung genommen, die Varosha betrifft.

Frage: Wie schätzt das Innenministerium die aktuelle Lage in Moria ein?

Wie ist der Stand des Plans, ein Aufnahmezentrum unter EU-Leitung auf den griechischen Inseln zu installieren?

Alter: Der Plan wird verhandelt. Morgen wird der Rat der Innenminister als Videokonferenz stattfinden, an dem der Bundesinnenminister in seiner Funktion als Repräsentant der Ratspräsidentschaft auch teilnehmen wird. Die Einrichtung von europäischen Zentren an der Außengrenze ist ein wesentliches Kernelement nicht nur der Strategie, die wir für richtig halten, sondern insbesondere eben auch des Vorschlags, den die Europäische Kommission vorgestellt hat. Das wird morgen im Kreise der Innenminister besprochen werden, und wir werden sehen, wohin die Gespräche führen werden.

Eine Lageeinschätzung zu der Situation auf der Insel Lesbos vorzunehmen, ist nicht Aufgabe des Bundesinnenministeriums.

Frage: Herr Burger, ich habe eine Frage zu den gestrigen Äußerungen des Außenministers nach dem Treffen mit seinem israelischen und seinem emiratischen Kollegen. Darin sprach er über die Zweistaatenlösung und hat konkret gesagt, dass sie das beste Modell sei. Ist das aus Sicht der Bundesregierung auch die einzige Lösung? Bisher war es ja immer so. Ich frage auch vor dem Hintergrund der Äußerungen französischer Diplomaten, die gesagt haben, dass sie sich auch andere Lösungsmodelle vorstellen könnten.

Burger: An der Haltung der Bundesregierung dazu hat sich nichts geändert. Aus unserer Sicht bleibt es dabei, dass wir die Zweistaatenlösung für die beste und die angezeigte Lösung halten, auf deren Grundlage am ehesten ein Frieden zwischen Israelis und Palästinensern zu verwirklichen ist.

Zusatz: Sie sehen also keine andere Alternative. Das ist für Sie weiterhin die einzige Alternative.

Burger: Wie gesagt: An der Haltung der Bundesregierung dazu hat sich nichts geändert. Es sind letztlich die Parteien selbst, die gemeinsam über ihre Zukunft entscheiden müssen. Aus unserer Sicht ist das Ziel - das ist seit langer Zeit die Haltung der Bundesregierung -, dass am Ende Frieden zwischen Palästinensern und Israelis stehen muss. Aus unserer Sicht ist die Vision, die dazu führen kann, die von zwei Staaten, die in Frieden und Sicherheit miteinander und mit ihren Nachbarn sowie in gegenseitiger Anerkennung existieren.

Zusatzfrage: Sehen Sie irgendwelche ernsthaften Signale vonseiten Israels dafür, dass es weiterhin an einer Zweistaatenlösung interessiert ist?

Burger: Das ist eine Frage, die Sie natürlich vor allem der israelischen Regierung stellen müssen. Gestern hat sich ja auch der israelische Außenminister zu dieser Frage geäußert und darauf hingewiesen, dass uns alle die Hoffnung verbindet, dass die Einigung, die es zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und Israel gegeben hat, was die gegenseitige Anerkennung, die Aufnahme diplomatischer Beziehungen und den Friedensschluss angeht, auch Bedingungen dafür schafft, eine Dynamik zu entfalten, die Frieden in der Region insgesamt erleichtert und neue Bewegung in diesen Prozess bringt.

Frage: Ich habe eine Frage an das Justizministerium. Gestern hat der Innenminister seinen Lagebericht vorgelegt, was die Frage von Rechtsextremismus in Sicherheitsbehörden und besonders innerhalb der Polizei angeht. Sie werden den zur Kenntnis genommen haben. In der Vergangenheit war es so, dass die Frage, ob eine Untersuchung rassistischer Strukturen bei der Polizei durchgeführt werden sollte, zwischen Ihnen und dem Innenministerium strittig war. Der Innenminister hat gestern noch einmal gesagt, der Lagebericht bestätige, dass eine solche Studie überflüssig sei. Haben die Ergebnisse der Studie Sie so weit überzeugt, dass jetzt auch das Justizministerium die Durchführung einer solchen Studie für überflüssig hält?

Kall: Nein, Herr Kollege. Die Bundesjustizministerin hat sich nach der gestrigen Vorstellung des Lageberichts über Rechtsextremismusverdachtsfälle in den Sicherheits- und Polizeibehörden selbst dazu geäußert und gesagt, aus ihrer Sicht seien wissenschaftliche Untersuchungen für eine klare Faktenlage dringend erforderlich. Das hat sie, wie gesagt, auch nach der Vorstellung des gestrigen Lageberichts gesagt.

Neben den wissenschaftlichen Untersuchungen über das gesamte Phänomen von Rechtsextremismus und rassistischen Einstellungen, die sie für sehr wichtig hält, hat sie auch die Bedeutung von Meldestellen betont, und dies auch nicht zum ersten Mal, aber gestern wieder. Sie hat gesagt: Wir brauchen Meldestellen, an die sich jeder im Amt bei Verdachtsfällen wenden kann. Nicht wegzuhören, nicht mitzulaufen, sondern jeden Verdacht zu melden, erfordert Mut und eben mit solchen Meldestellen auch die richtigen Strukturen.

Alter: Ich würde gerne noch einmal etwas ergänzen, weil das gerade so vorgetragen wurde: Wir haben seit gestern eine klare Faktenlage. Wir haben bisher über Mutmaßungen gesprochen. Der Bundesinnenminister hat gestern einen Bericht vorgestellt, der vom Bundesamt für Verfassungsschutz erstellt wurde. Er gibt eine ganz klare Faktenlage wieder. Der Bundesinnenminister hat deutlich gemacht, dass das Problem ernst zu nehmen ist und dass man sich jetzt mit den faktischen Fällen, über die berichtet wurde, auch beschäftigen wird. Er hat auch deutlich gemacht, dass er Untersuchungen in verschiedenen Bereichen anstellen wird, eben in anderer Weise, als dies bisher gefordert wurde. Insofern ist die Situation ziemlich eindeutig.

Bezüglich des Themas der Meldestellen möchte ich gerne noch daran erinnern, dass insbesondere auch der Präsident der Bundespolizei gestern deutlich gemacht hat, dass es dort eine Meldestelle gibt, die direkt bei ihm angesiedelt ist und bei der man sich außerhalb des Dienstweges, auch anonym, melden kann. Es gibt mehr als 400 Fälle, die dort bekannt wurden, und auch mehrere, die in den Bereich von Rechtsextremismus und Rassismus einzuordnen sind. Insofern bitte ich, das Bild in seiner Gesamtheit zu betrachten.

Zusatzfrage: Bedeutet das, dass Sie das, was Herr Kall als Position seiner Ministerin vorgetragen hat, sozusagen für obsolet befinden, oder sagen Sie „Eigentlich sind wir auf demselben Stand, und das, was die Justizministerin fordert, haben wir ja schon geliefert“?

Alter: Uns eint alle das Ziel - ich glaube, das gilt für die gesamte Bundesregierung -, und auch das hat der Bundesinnenminister an verschiedenen Stellen deutlich gemacht, dass das Thema „Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“ in allen Bereichen, in denen es vorkommt, entschieden bekämpft werden muss. Das gilt für die unterschiedlichen Bereiche unserer Gesellschaft. Der Bundesinnenminister hat gestern gesagt: Rassismus ist ein universelles Thema. Das ist nicht auf einzelne Berufsgruppen beschränkt. Es ist auch nicht auf die Polizei beschränkt. Deswegen muss es auch in dieser Breite behandelt werden. - Ich sehe darin keinen Dissens zwischen dem BMI und dem Justizministerium; denn dieses Ziel ist etwas, das alle Ressortchefs eint. In dem Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus wird genau dies getan.

Der Bundesinnenminister hat auch noch einmal deutlich gemacht, dass eben viele wichtige Impulse aus der Anhörung der Migrantenverbände in der vergangenen Sitzung aufgenommen wurden, und er wird in der nächsten Sitzung einen weiteren Fahrplan vorstellen.

Kall: Genau, das hätte ich auf Ihre Rückfrage hin auch unterstrichen. Im Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus wird das weiterhin Thema sein. Dort werden weitere Maßnahmen der Bundesregierung beraten. Dazu können auch wissenschaftliche Untersuchungen beitragen.

Frage: Vor einem Monat gingen die Brexitverhandlungen in eine neue Runde. Damals zeigte sich Herr Seibert guter Hoffnung, dass man trotz der knappen Zeit noch eine sinnvolle Einigung erzielen könne.

Wie sieht die Bundesregierung dies jetzt?

StS Seibert: So, wie ich es am Montag hier auch schon dargestellt habe: Ja, die Zeit drängt, und das ist auch allen klar. Es besteht dahingehend Einigkeit, dass die Verhandlungen, wenn das alles zum 1. Januar in Kraft treten soll, rechtzeitig abgeschlossen sein müssen, weil dann auch noch technische und rechtliche Arbeiten gemacht werden müssen. Wir setzen hierfür keine Frist, aber die Zeit drängt.

Unsere Überzeugung bleibt, dass es im beiderseitigen Interesse ist, ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien zu erzielen, und wir vonseiten der Europäischen Union werden auch sehr viel dafür tun, dass es zu einer solchen Einigung kommt. Die Bundeskanzlerin hatte am Montag ein Gespräch mit Herrn Barnier über die Ergebnisse der neunten Verhandlungsrunde, die vergangene Woche zu Ende gegangen ist. Daraus berichte ich jetzt nicht. Aber dies ist unsere Grundhaltung.

Zusatzfrage: In dem Report „Zeitenwende | Wendezeiten“ der Münchner Sicherheitskonferenz wird ein gemeinsamer Haushalt für Verteidigung, Auswärtiges Amt und Zusammenarbeit im Umfang von drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes vorgeschlagen. Das soll einer koordinierten Außen- und Sicherheitspolitik Rechnung tragen.

Was hält die Bundesregierung von diesem Vorschlag?

StS Seibert: Ich muss zugeben, dass der Report zwar auf meinem Schreibtisch liegt, dass ich ihn aber noch nicht gelesen habe. Ich jedenfalls kann dazu jetzt nicht profund Stellung nehmen. Ich weiß nicht, Herr Burger, ob Sie das tun wollen.

Burger: Auch ich kann mich jetzt nicht im Einzelnen zu diesem Vorschlag äußern. Natürlich begrüßen wir, dass es eine engagierte sicherheitspolitische Debatte in Deutschland gibt. Wir selbst beteiligen uns sehr regelmäßig an dieser Debatte. Aber zu dem konkreten Vorschlag habe ich, wie gesagt, hier keine Position vorzutragen.

Frage: Laut „SZ“ gibt es den Verdacht, dass bei der Autobahn GmbH zu hohe Gehälter gezahlt wurden. Der Aufsichtsrat hat demnach Anfang Juli einen externen Prüfer eingesetzt.

Wann wird er Ergebnisse vorlegen, und warum wurde das Parlament nicht schon im Sommer über die Probleme informiert?

Strater: Er hat schon Ergebnisse vorgelegt. Ich möchte zu dem Artikel gern Folgendes sagen:

Das BMVI hat korrekt und unverzüglich gehandelt und ist sofort aktiv geworden. Der Aufsichtsrat wurde sofort einberufen. Eine externe Aufklärung wurde unmittelbar veranlasst. Diese externe Aufklärung ist abgeschlossen. Infolge dieser Aufklärung wurden umfangreiche Maßnahmen ergriffen und Änderungen bei den Corporate-Governance-Systemen, bei der internen Steuerung, bei Abschluss außertariflicher Arbeitsverträge, bei außer- und übertariflichen Leistungen und bei der internen Revision eingeleitet.

Bei diesem Vorgang ging es nicht um erhöhte Gehälter im Vergleich zum Tarifvertrag. Es gibt also keine - in Anführungsstrichen - Gehälteraffäre, wie die „SZ“ es heute schreibt. Konkret ging es um Verstöße bei Vorlagepflichten im Aufsichtsrat und bei der Umsetzung von Aufsichtsratsbeschlüssen im Zusammenhang mit Verträgen. In lediglich zwei Fällen wurde mehr bezahlt. Das wird jetzt zurückgedreht. Unter dem Strich gibt es keinen wirtschaftlichen Schaden. Es gab auch eine Rüge durch den Aufsichtsrat.

Eine Vertuschung gegenüber dem Bundestag gab es ebenfalls nicht. Bei diesem Vorgang handelt es sich insgesamt um eine Aufsichtsratsangelegenheit, deren Umsetzung immer noch läuft. Wir haben darüber jetzt ja auch einen Bericht an den Ausschuss versendet.

Frage: Sie haben erklärt, dass die Autobahngesellschaft ab Januar 2021 sozusagen voll arbeitsfähig sein werde. Bedeutet das, dass es zu diesem Zeitpunkt keine - wie wenige es sonst auch immer sein mögen - sozusagen überhöhten Entlohnungen für Beschäftigte in dieser Gesellschaft geben wird? Wird das alles dann ausgeräumt sein?

Strater: Das ist der Stand, den wir jetzt im Aufsichtsrat haben. Der Aufsichtsrat ist an diesem Vorgang intensiv dran, auch schon frühzeitig. Ich habe die Maßnahmen genannt, die beschlossen wurden. Die Umsetzung läuft. Insofern ist das der Stand, den ich hier berichten kann.

Im Übrigen möchte ich auch noch einmal sagen, dass die Autobahngesellschaft ab dem 1. Januar 2021 ihre Arbeit ordnungsgemäß und so, wie es die Beschlusslage vorsieht, aufnehmen wird. Wir sind jetzt mitten im Prozess des Personalübergangs und werden einen reibungslosen Arbeitsbeginn ab Anfang des nächsten Jahres haben. Auch darüber haben wir den Ausschuss heute übrigens in einem längeren Bericht informiert. Diesen können wir auch Ihnen gern zur Verfügung stellen, wenn Sie das wollen.

Zusatz: Gern.

Frage: Herr Burger, ich habe eine Frage zum Krieg zwischen Armenien und Aserbaidschan. Dort steigen jetzt auch die regionalen Spannungen. Russland und der Iran, beide haben vor einem regionalen Krieg gewarnt.

Wie besorgt sind sie angesichts der Möglichkeit, dass sich der Krieg in der Region weiter ausbreitet?

Burger: Auch wir verfolgen das weiterhin sehr eng und sind weiterhin zutiefst beunruhigt über die heftigen Kampfhandlungen zwischen Armenien und Aserbaidschan. Es sind die schwersten seit dem Waffenstillstand 1994. Ich kann Ihnen dazu sagen, dass Außenminister Maas hierzu mit einigen Amtskollegen in regelmäßigem Austausch steht. Dies dauert auch an. Unsere Botschaften und auch das Auswärtige Amt stehen dazu weiterhin in Kontakt mit zuständigen Regierungsvertretern.

Es ist gut, dass sich die drei Außenminister der OSZE-Minsk-Gruppen-Co-Vorsitzenden, also der USA, Frankreichs und Russlands, noch einmal dazu geäußert und vor allem die jüngsten Angriffe auf zivile Einrichtungen beider Seiten auf das Schärfste verurteilt haben. Dem schließen wir uns ganz ausdrücklich an. Die drei Co-Vorsitzenden haben auch den Aufruf zu sofortigem Waffenstillstand und zu einer Wiederaufnahme von Verhandlungen wiederholt.

Frage: Im Umfeld des 30. Jahrestages der mutmaßlichen Wiedervereinigung hat das BMI Zahlen bezüglich der Präsenz Ostdeutscher in Spitzenpositionen in deutschen Bundesministerien zur Verfügung gestellt. Die Zahlen sprechen für sich. Von 133 Abteilungsleitern stammen nur vier aus Ostdeutschland, also drei Prozent versus sieben Prozent Gesamtanteil.

Sieht die Kanzlerin diese Unterrepräsentanz in Leitungspositionen in deutschen Bundesministerien als ein Problem? Plant sie konkrete Maßnahmen, um diese Situation zu verbessern?

StS Seibert: Erstens weise ich Ihre abstruse Bezeichnung zurück.

Zweitens hat die Bundeskanzlerin gerade jetzt, kurz vor dem 3. Oktober, ein langes Interview zu deutscher Einheit 30 Jahre nach dem 3. Oktober 1990 gegeben. Darin geht es auch um die Rolle Ostdeutscher in der deutschen Gesellschaft. Es ist, denke ich, lesenswert. Das ist das, was ich Ihnen dazu zu sagen habe.

Burger: Herr Kollege, ich freue mich, dass Sie die Frage stellen, weil es mir die Gelegenheit gibt, eine wirklich absurde Falschinformation richtigzustellen, die Sie in diesem Zusammenhang am Wochenende in den sozialen Medien verbreitet haben, nämlich die Behauptung, es gebe keinen einzigen Ostdeutschen unter den Leitern der deutschen Auslandsvertretungen.

Wir haben das gerade noch einmal nachgezählt. Nach dem aktuellen Stand wurden 22 von 218 Leiterinnen und Leitern unserer Auslandsvertretungen in Ostdeutschland geboren. Das entspricht einer Quote von rund 10,1 Prozent.

Zusatzfrage: Das gibt mir auch die Gelegenheit. Ich hatte ja auf Twitter nachgefragt, aber darauf kam leider keine Antwort.

Handelt es sich bei diesen in Ostdeutschland Geborenen - Genscher wurde auch in Ostdeutschland geboren - um Personen, die auch in Ostdeutschland aufgewachsen sind?

Jemand, der 1961 im Alter von zwei Jahren über die Grenze gebracht wurde, kann dabei ja kaum mitgezählt werden. Deswegen interessiert mich, ob Menschen mit einer realen DDR-Biografie derzeit einen Botschafterposten in der Bundesrepublik Deutschland bekleiden.

Burger: Sie haben ja auch die These aufgestellt, das sei zeitlich nicht möglich, weil die Wiedervereinigung erst 30 Jahre her ist und man in der Zeit offenbar nicht Botschafter werden könne. Auch das ist völlig falsch.

Ich möchte Ihnen ein Beispiel geben. Unsere Botschafterin in Nairobi, Frau Günther, ist in der DDR aufgewachsen und war dort auch berufstätig. Sie ist 1991 in den Auswärtigen Dienst eingetreten und wurde bereits im Jahr 2010 Botschafterin in Botswana. Die Biografien unserer Botschafterinnen und Botschafter sind zum Großteil im Internet öffentlich verfügbar. Deswegen können Sie das auch einfach selbst recherchieren. Es gibt eine ganze Reihe von ähnlichen Biografien. Die Behauptung, die Sie in den sozialen Medien verbreitet haben, entbehrt wirklich jeglicher Grundlage.

Zusatz: Dazu ganz kurz, weil das ja fast schon ein persönlicher Angriff ist: Ich habe nichts behauptet. Ich habe lediglich darauf hingewiesen - und das ist ein Fakt -, dass kein einziger Diplomat aus der DDR übernommen wurde und dass sich daraus natürlich eine Problematik ergibt. Einen ähnlichen Fall haben wir bei der Bundeswehr. Es ist einfach ein Faktum, dass es nach der Wiedervereinigung natürlich einen kompletten Elitenaustausch gab. In der Bundeswehr sehr minimal, im Auswärtigen Amt gab es keine einzige Übernahme eines DDR-Diplomaten.

Vorsitzende Welty: Herr Kollege, Sie sprachen von „kurz“.

StS Seibert: Oder von „Frage“.

Zusatz: Daran halten sich auch nicht alle. Aber dann machen wir hier einen Punkt.

Burger: Ich möchte jetzt doch noch kurz darauf antworten. Sie sagen, es sei ein persönlicher Angriff, und Sie sagen, Sie hätten nicht behauptet, dass es keine Ostdeutschen unter den Botschafterinnen und Botschaftern gebe. Doch, genau das haben Sie behauptet. Sie haben gesagt, es gebe keinen einzigen. Das ist schlichtweg unzutreffend. Darauf habe ich hingewiesen. Insofern ist das auch kein persönlicher Angriff, sondern einfach nur die Richtigstellung einer Falschaussage.

Routsi: Ich habe zu einem anderen Zeitpunkt mit dieser Frage gerechnet. Aber ich möchte es mir trotzdem nicht nehmen lassen, mich auch einmal zum Thema „Ostdeutsche in der Bundeswehr“ zu äußern. Wir werden regelmäßig dazu befragt. Ich kann Ihnen Folgendes dazu sagen:

Erstens. In der Generalität und Admiralität haben wir selbstverständlich auch Menschen mit Ostbiografie. Die Behauptung, so will ich es einmal nennen, die Sie gerade aufgestellt haben, dass wir niemanden oder nur wenige aus der NVA übernommen hätten, ist belegbar falsch.

Was aber das Wichtigste ist, und weswegen ich jetzt doch noch einmal aufgestanden bin: Es spielt für uns überhaupt keine Rolle, ob jemand aus dem Osten kommt oder nicht. Uns eint etwas ganz anderes: eine gemeinsame Aufgabe.

Ich dachte, ich nutze die Gelegenheit, um das auch an dieser Stelle einmal bekannt zu geben.

Frage: Hat die Bundesregierung unter Kanzlerin Merkel Altkanzler Gerhard Schröder zur Einhaltung nachamtlicher Treuepflichten in Bezug auf sein Verhältnis zu russischen Politikern oder Geheimdiensten ermahnt?

StS Seibert: Ich habe hier wie schon bei anderen Gelegenheiten keinen Kommentar zur beruflichen Tätigkeit des Altbundeskanzlers Schröder abzugeben.