Regierungspressekonferenz vom 26. September 2022

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Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 26. September 2022

Themen: Gasumlage, Energieversorgungssicherheit, COVID-Infektion des Bundeskanzlers, Mobilmachung in Russland, Wahlen in Italien, PCK Schwedt, Proteste im Iran, Generalversammlung der Vereinten Nationen, Medienberichte über Aufenthalt der Bundesverteidigungsministerin im China Club Berlin, Reise des Bundeskanzlers in die Golfstaaten, Einsatz der Bundeswehr in Mali, Prüfung der Verlegung der britischen Botschaft nach Jerusalem

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Montag, 26. September 2022

Sprecher: SRS Büchner, Baron (BMWK), Kalwey (BMF), Kock (BMI), Wagner (AA), Helmbold (BMVg)


Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Büchner sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
 

Frage: Eine Frage an Herrn Büchner: Kommt die Gasumlage zum 1. Oktober?

SRS Büchner: Wie Sie wissen, wird in der Bundesregierung jetzt eine Gesamtlösung erarbeitet. Das ist ein Teil der Frage, wie wir jetzt insgesamt mit den hohen Gaspreisen umgehen. Das kann auch nicht isoliert betrachtet werden. Aber es wird jetzt sehr schnell und in einem sehr geordneten Verfahren auch die Struktur einer Gesamtlösung sichtbar werden.

Wie Sie wissen, hat die Gaskommission getagt und sehr gut gearbeitet. Es gab dort sehr gute, sehr konstruktive Gespräche. Am Ende wird dort etwas sehr Vernünftiges herauskommen. Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann.

Zusatzfrage: Nur um noch mal sicherzugehen, weil ja Millionen Gaskunden schon entsprechende Briefe bekommen haben: Heute ist der 26. September. Das heißt, die Bundesregierung kann mir nicht sagen, ob in fünf Tagen die Gasumlage in Kraft tritt, wie es die aktuelle Verordnung vorsieht?

SRS Büchner: Ich kann Ihnen sagen: Es wird jetzt unter Hochdruck eine gute Gesamtlösung erarbeitet, und das wird auch sehr schnell kommuniziert werden.

Frage : Vielleicht kann uns das Urheberministerium der Gasumlage dazu etwas sagen. Ist es immer noch Ihr Plan?

Baron: Ich kann nur unterstreichen, was Herr Büchner gesagt hat. Auch unser Minister hat sich ja geäußert.

Es sind zwei entscheidende Punkte. Wir sind uns einig: Wir müssen die Unternehmen und die Bürger bei den Gaspreisen entlasten, die Gaspreise müssen also runter und wir müssen zugleich die Versorgungssicherheit gewährleisten. Das sind die zwei Parameter, die entscheidend sind. Im Lichte dieser zwei zentralen Parameter arbeiten wir an einer geordneten und guten Gesamtlösung. Dazu laufen die Abstimmungen in der Bundesregierung. Es wird mit Hochdruck gearbeitet und wir werden Sie rechtzeitig informieren, wenn wir da eine Lösung präsentieren können.

Zusatzfrage : Ist es denn, wie in den letzten Monaten, immer noch das Ziel Ihres Ministeriums, dass die Gasumlage kommt und die beste Lösung ist?

Baron: Wie gesagt, wir brauchen eine gute und geordnete Lösung, die diesen zwei Aspekten Rechnung trägt. Wir sind uns in der Bundesregierung einig: Wir müssen bei den Gaspreisen, bei diesen sehr starken Belastungen etwas tun. Die Gaspreise müssen also runter, für Unternehmen und für die Bürgerinnen und Bürger. Und zugleich müssen wir alles tun, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, um die Gasmärkte stabil zu halten.

In diesen zwei Parametern werden wir eine gute und eine geordnete Lösung finden und sind hierzu in der Bundesregierung in Abstimmung.

Frage: Meine Frage ans Finanzministerium und auch ans Wirtschaftsministerium: Sollte die Gasumlage fallen, was offensichtlich nicht komplett ausgeschlossen ist, auch wenn wir es nicht sicher wissen, was ist dann mit der Mehrwertsteuersenkung auf Gas? Sie soll ja auch zum 1. Oktober kommen. Ist die denn wenigstens sicher? Sie ist ursprünglich an die Gasumlage gekoppelt gewesen; so ist es auch auf Ihren Webseiten immer noch zu lesen. Oder wird die dann auch wieder zurückgenommen?

SRS Büchner: Ohne dem Finanzministerium vorzugreifen, möchte ich gerne noch mal um Verständnis bitten, dass wir jetzt nicht Teilbestandteile der Gesamtlösung hier diskutieren wollen. Die beteiligten Ministerien arbeiten sehr intensiv und mit Hochdruck daran, all diese Detailfragen zu lösen. Welche Puzzleteile sich dann zu dem Gesamtbild zusammenfügen, möchten wir jetzt, wie gesagt, hier nicht im Detail erörtern.

Aber es ist völlig klar: Die Versorgungssicherheit in Deutschland mit Gas und Strom hat oberste Priorität für die Bundesregierung. Wir werden sehr schnell zu einem Ergebnis kommen.

Vorsitzender Feldhoff: Aber vielleicht wollen wir das erörtern, Herr Büchner. Das wäre dann auch der Sinn und Zweck dieser Veranstaltung.

SRS Büchner: In Ordnung.

Zusatz: Ich weiß nicht, ob die beiden Ministerien noch antworten möchten oder auch nur sagen wollen, dass sie nichts sagen wollen. Aber die Chance müssten sie ja noch haben.

Kalwey: Ich würde mich dem anschließen, was Herr Büchner gerade gesagt hat. Herr Büchner hat die Frage ja eigentlich beantwortet.

Zusatzfrage: Dann frage ich Herrn Büchner oder auch die beiden Ministerien: Wie ist denn der Zeitplan? Sie sagen, zeitnah, demnächst, wie auch immer. Aber die Uhr tickt ja. Insofern wäre es gut zu wissen: Wann dürfen wir denn mit einem Ergebnis rechnen? Wird es morgen sein? Wird es wirklich erst kurz vor knapp am Freitag sein? Mir geht es darum, dass man mal eine Hausnummer hat.

SRS Büchner: Sobald ich es Ihnen sagen kann, sage ich es Ihnen. Ich hoffe, in wenigen Tagen.

Frage: Ich habe noch eine Frage an Sie, Frau Baron, zum Ablauf. Ich habe versucht, es auf einem Zeitstrahl mir anzuschauen. Es gab unter anderem Anfang August einen Kabinettsbeschluss zur Gasumlage. Wenn ich es richtig sehe, tritt die Gasumlage so oder so zum 1. Oktober ein.

Herr Habeck hatte vergangenen Dienstag gesagt, man habe jetzt eine Lösung gefunden, um die Trittbrettfahrer vom Trittbrett zu schubsen. Das hatte ich so verstanden, dass das am Mittwoch im Bundeskabinett sein muss.

Wenn jetzt nichts passiert, man sich nicht einigen kann, verstehe ich das dann richtig, dass die Gasumlage zum 1. Oktober in Kraft tritt, dann allerdings auch Trittbrettfahrer davon profitieren werden?

Baron: Es sind verschiedene Dinge auseinanderzuhalten. Zunächst: Sie haben recht, es gibt eine rechtsgültige Regelung. Das ist das Energiesicherungsgesetz und das ist die Gaspreisanpassungsverordnung. Das Gesetz und die Verordnung existieren und sind rechtsgültig. Nach diesem Status quo tritt sie am 1. Oktober in Kraft.

Aber ich bitte zu beachten: Wir haben vor ca. zwei Wochen im schriftlichen Umlageverfahren des Kabinetts einen Beschluss gefasst, der die Fälligkeit der Abschlagszahlungen der Unternehmen bis zum 31. Oktober hinausschiebt. Das hat nichts mit dem Geltungszeitraum der Umlage zu tun, aber mit der Fälligkeit der Abschlagszahlungen der Unternehmen. Die ist bis zum 31. Oktober hinausgeschoben. Das ist in der Zeitfolge noch wichtig. Auch dieser Beschluss wurde im Kabinett gefällt.

Seit der vergangenen Woche befinden wir uns in der Ressortabstimmung zum Komplex Energiesicherungsgesetz. Angesichts der Entwicklung und auch der Arbeiten der Gaskommission geht es jetzt darum, all diese Prozesse in eine gute und geordnete Lösung zu bringen und dann Entscheidungen zu treffen. Es ist richtig: Wenn Sie Dinge ändern wollen, müssen Sie entscheiden. Sonst gilt das rechtsgültige Gesetz.

Zusatzfrage: Um das aus Verbrauchersicht noch mal klarzustellen: Wenn Sie sich jetzt, obwohl Sie unter Hochdruck arbeiten, nicht schnell genug einigen können, zahlen die Verbraucherinnen und Verbraucher ab dem 1. Oktober wie angekündigt 2,4 Cent pro Kilowattstunde?

Baron: Noch mal: Wir arbeiten ja an einer Gesamtlösung. Wie gesagt, die Ressortabstimmungen laufen seit der letzten Woche und jetzt noch mal mit Hochdruck, um die Dinge mit den Überlegungen der Gaskommission zusammenzuführen. Wir sind optimistisch, dass wir das so hinbekommen, dass rechtzeitig eine geordnete Gesamtlösung präsentiert wird.

Frage: Frau Baron, der rosa Elefant, der da im Raum steht, ist die Gaspreisbremse. Wie kann sie denn aussehen? Welche Pläne gibt es dazu schon?

Baron: Auch dem kann ich jetzt nicht vorgreifen, denn es gibt ja eine Gaspreiskommission mit hochrangigen Experten, zusammengesetzt aus rund 20 Mitgliedern, Experten aus der Wissenschaft, Vertreter der Wirtschaftsverbände, der Gewerkschaften, die genau darüber sich Gedanken macht und Vorschläge zu Instrumenten und der Finanzierung eines solchen Instruments präsentieren soll.

Aber es ist natürlich auch klar, dass man die Dinge im Kontext denken muss. Wir können nicht auf der einen Seite über Deckelung und auf der anderen Seite über Umlagen reden. Deshalb braucht es hier einen Gesamtansatz und eine Gesamtlösung.

Zusatzfrage: Gibt es schon einen Zeitplan, wann solche Ansätze geliefert werden sollen?

Baron: Die Gaspreiskommission müsste sozusagen für sich selbst sprechen, wann sie ihre Dinge präsentieren will.

In der Bundesregierung arbeiten wir mit Hochdruck an Lösungen, um diese sehr zeitnah vorzustellen, was den Komplex der Gasumlage und der Gesamtlösung für die Gaspreise angeht.

Frage : Frau Baron, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wird die Höhe der Gasumlage letzten Endes von THE bestimmt. Ist das zutreffend? Wäre eine Änderung durch THE - wir haben hier ein paarmal darüber gesprochen - vor dem Inkrafttreten auch in der Form wirksam, dass dann keine Gasumlage fällig werden könnte?

Ich würde ganz gern noch wissen, welche Ministerien, welche Ressorts momentan an diesen Abstimmungen beteiligt sind.

Baron: Ich muss mich leider wiederholen. Wir betonen ja, dass wir eine geordnete Lösung brauchen, die zwei Parameter in den Blick nimmt, nämlich zum einen: Die Gaspreise sind zu hoch. Wir müssen sie für die Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher dämpfen. Zum anderen und gleichrangig: Wir müssen die Versorgungssicherheit gewährleisten und die Gasmärkte stabil halten. Es muss eine geordnete Lösung geben, um diesen beiden Anliegen gerecht zu werden.

Wir befinden uns in der Ressortabstimmung zum Energiesicherungsgesetz. An dieser Ressortabstimmung sind alle Ressorts beteiligt. Natürlich sind nicht alle Ressorts gleichermaßen berührt. Wir sind im engen Austausch mit dem Finanzministerium, mit dem Justiz- und mit dem Innenministerium zu verfassungsrechtlichen Fragen. Aber an dieser Ressortabstimmung sind alle Ressorts beteiligt.

Frage: Der vielfach verwendete Begriff der jetzt notwendigen geordneten Lösung lässt Rückschlüsse über das zu, was bisher stattgefunden hat. Da über die Problematik seit Wochen und Monaten diskutiert worden ist: Warum ist es bis heute noch nicht gelungen, eine solche geordnete Lösung herbeizuführen?

Ich weiß gar nicht, wer von Ihnen das beantworten kann, die Ministerien oder der Regierungssprecher. Aber das ist doch jetzt ein Ex-post-Schadensbegrenzungsverfahren, was Sie da machen. Warum ist das vorher nicht gelungen?

SRS Büchner: Ich glaube, man darf nicht außer Acht lassen, dass wir in einer hoch dynamischen Situation sind, die sich ständig verändert hat. Bis vor wenigen Wochen war noch davon auszugehen, dass Russland durch Nord Stream 1 Gas liefert. Das wurde dann unter verschiedensten Vorwänden von irgendwelchen immer neuen technischen Problemen verändert. Damit hat sich die Situation auch für uns wieder verändert.

Ich glaube, es ist für jeden verständlich und nachvollziehbar, dass man in einer veränderten Situation auch dann wiederum die gesetzten Rahmen neu betrachten muss. Deshalb werden wir jetzt, wie gerade besprochen, auch darauf wieder reagieren und überlegen, was der richtige Ansatz ist, um im Herbst und Winter in einer Situation zu sein, in der niemand von zu hohen Strom- und Gaspreisen erdrückt wird, weder die Bürgerinnen und Bürger noch die Unternehmen. Es wird dafür sehr schnell eine gute Lösung vorgelegt werden.

Zusatzfrage: Eine Nachfrage an Frau Baron: Der Vorsitzende der Partei, der auch der Wirtschaftsminister angehört, hat soeben versichert, man könne davon ausgehen, dass Robert Habeck alles tun werde, wörtliches Zitat: „um die Gaspreisumlage möglichst schnell wegzukriegen“. Gibt das die Position und die Absicht des Wirtschaftsministers korrekt wieder? Tut er alles dafür, um die Umlage so schnell wie möglich wegzukriegen?

Baron: Wir tun in dieser Bundesregierung alles dafür, um dem Problem der Gaspreise Herr zu werden, nämlich die Gaspreise für Verbraucher und Wirtschaft zu dämpfen und zugleich die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Wir müssen die Versorgungssicherheit und die Gasmärkte stabil halten, denn daran hängen Stadtwerke und Zigtausende Kunden. Das haben wir hier mehrfach ausgeführt. Das ist das Ziel, das uns leitet. In dieser Situation müssen wir immer wieder der Lage angemessen entscheiden.

Sie erinnern sich vielleicht: Wir haben erst in der vergangenen Woche noch mal ein staatliches Rettungspaket für Uniper geschnürt. Da kann man jetzt auch sagen: Sie haben doch ein erstes Paket im Juli geschnürt. Warum brauchen Sie denn wenige Wochen später ein weiteres? - Ja, wir brauchen es, denn die Lage hat sich verändert. Es fließt kein Gas durch Nord Stream 1. Das hat die Märkte erneut in eine angespannte Lage gebracht. In dieser Lage müssen wir angemessen reagieren. Es wird uns in dieser Krise auch begleiten, dass wir der Lage angemessen reagieren müssen. Aber die Gewährleistung der Versorgungssicherheit muss uns an dieser Stelle leiten.

Frage: Noch eine Nachfrage zu den möglichen Rückschlüssen, die die Aussagen über eine geordnete Lösung oder eine Gesamtlösung zulassen: Inwiefern ist die Bundesregierung denn jetzt der Meinung, dass die Gasumlage oder der Kabinettsbeschluss vom August ein Fehler war? Herr Büchner hat ja gerade auf die dynamische Lage verwiesen, die Änderungen notwendig mache. Aber im Rückblick: War das ein Fehler?

SRS Büchner: Nein, das war ganz sicher kein Fehler, sondern es war ein in der Lage angemessener Beschluss der Bundesregierung.

Wie gerade schon mal dargestellt: Das wirklich wichtige Ziel ist, dass es uns jetzt gelingt, erstens Versorgungssicherheit mit Strom und Gas herzustellen und zweitens dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen mit den Preisen zurechtkommen. Das ist eine Sache, die wir kurzfristig, aber auch langfristig lösen müssen und auch können.

Dem diente unter anderem die Reise des Bundeskanzlers am Wochenende nach Katar, in die Vereinigten Arabischen Emirate und nach Saudi-Arabien, wo im Mittelpunkt stand, wie wir kurzfristig sozusagen den Ausfall des Lieferanten Russland ausgleichen können, aber auch, wie wir langfristig durch eine Wasserstoffwirtschaft zu einer klimaneutralen Energieversorgung kommen. An diesen Dingen müssen wir jetzt parallel arbeiten.

Das sind massive Themen, die diese Bundesregierung sich nicht ausgesucht hat, sondern die in diesem Jahr unerfreulich dazugekommen sind. Deshalb finde ich es auch verständlich, dass man um Lösungen ringt und dass man die Lösungen der Lage immer wieder neu anpasst.

Frage: Bundesfinanzminister und FDP-Vorsitzender Lindner - es ist mir nicht ganz klar, in welcher Funktion er das geäußert hat - hat sowohl gestern Abend als auch heute auf die vollen Gasspeicher verwiesen und auch mehr oder weniger gefordert, dass man diese vollen Gasspeicher nutzen sollte, um jetzt den Gaspreis zu drücken. Ich hatte es immer so verstanden, dass die Gasspeicher für den Winter da sind, damit wir über den Winter kommen. Gibt es Pläne, dass man Gas frühzeitig vielleicht doch abverkauft, um jetzt den Gaspreis zu drücken? Das ist eine Frage, die an das Finanzministerium und an das Wirtschaftsministerium gerichtet ist, weil ich nicht verstehe, worum es konkret bei dieser Forderung geht.

Kalwey: Ich kenne diese Äußerung zu dem Thema Gasspeicher nicht. Er hat sich gestern grundsätzlich zu dem Thema Gaspreise geäußert, nämlich dass sie zu hoch sind und dass man jetzt alles tun muss, um zu handeln und zu versuchen, diese Spitzen, wie er es genannt hat, bei den Gaspreisen zu bremsen. Eine konkrete Aussage zum Thema Gasspeicher ist mir nicht bekannt. Dazu kann ich Ihnen jetzt nichts sagen.

Baron: Ich kann auf die Äußerungen des Finanzministers natürlich nicht Bezug nehmen, aber ich kann Ihnen noch mal die Gasspeicherregularien darlegen. Es ist dank der Regulierung im Gasspeichergesetz und der entsprechenden Gasspeicherverordnung gelungen, dass wir aktuell bei über 90 Prozent liegen. Wir haben das September-Ziel früher erreicht und nehmen jetzt sozusagen Kurs auf das November-Ziel. Das jetzige Einspeichern soll, wie im Gesetz vorgesehen, den Pfad vorgeben, dass zum Ende des Winters ausgespeichert werden kann und auch preisdämpfende Signale in den Markt gegeben werden können.

Der Pfad ist ja im Gesetz beschrieben, sozusagen ansteigend in den kommenden Monaten, um dann ab Februar, ab diesen Wintermonaten den Ausspeicherpfad zu ermöglichen.

Zusatzfrage: Aber ab wann könnte man denn anfangen, dieses Gas zu nutzen? Können Sie das noch einmal schildern? So, wie ich das verstanden habe, gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, jetzt weiter einzuspeichern. Wann dreht sich das, dass man sagen kann: „Jetzt nutzen wir dieses Gas“?

Baron: Grundsätzlich gehört das Gas natürlich denjenigen, die das Gas beschaffen und die es in den Gasspeichern einspeichern. Da sind die einzelnen Speicherstände sehr unterschiedlich. Es gibt Speicher, die die Zielsetzung des Gesetzes noch nicht erreicht haben. Deswegen sind sie verpflichtet, das zu tun. Wenn sie das nicht tun, hat der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe quasi eine Eingriffsbefugnis, das Speichern anzuordnen. Es gibt aber auch einzelne Speicher, die jetzt schon bei über 90 Prozent, weit über 90 Prozent liegen und über den Zielen liegen. Dann ist es natürlich Sache des einzelnen Betreibers, zu agieren, wie für ihn das Marktumfeld günstig ist.

Insofern kann man die Frage nicht pauschal für alle Betreiber beantworten. Die Speicherziele gelten und sind einzuhalten. Einzelne Speicherbetreiber liegen aber jetzt schon über den gesetzlichen Vorgaben.

Frage : Frau Baron, vielleicht können Sie es ganz kurz erläutern. THE kauft momentan, wenn ich das richtig sehe, große Teile des Gases ein, das dann in den Speichern landet. Wem gehört dieses Gas dann rein technisch?

Herr Büchner, vielleicht können Sie uns das im Nachgang der Reise jetzt noch kurz erläutern. Wichtig für die Speichermengen ist ja mittelfristig zumindest auch, wie viel LNG hier ankommt. Wie viel LNG hat die Bundesregierung bislang für den kommenden Winter an Zufuhr sichern können? Wenn Sie es nicht wissen, kann es vielleicht jemand anderes ergänzen.

Baron: Es ist richtig: Wir haben als Bundesregierung Trading Hub Europe vor der Sommerpause Gelder zur Verfügung gestellt, damit die Gasspeicher befüllt werden können. Das ist unterschiedlich, je nach Speicherbetreiber. Die Speicher sind ja teilweise in österreichischer Hand, teilweise in deutscher Hand, teilweise in der Hand der jetzigen SEFE, der ehemaligen Gazprom Germania. Je nach Lage der Dinge unterscheiden sich auch die Eigentumsverhältnisse. Wenn Sie das genau wissen wollen, müssen wir das noch mal aufschlüsseln. Das müsste ich nachreichen, wenn wir das denn können. Das wird sich wahrscheinlich unterscheiden, je nach Speicher.

Zum Thema LNG: Der Weltmarkt der Käufe bewegt sich dahin, wo die Nachfrage am größten ist. Wir sehen ja schon seit Monaten, dass LNG nach Europa transportiert wird, an die Häfen in Rotterdam oder Dünkirchen, weil es in Europa eine sehr hohe Nachfrage im Markt gibt. Das ist eine klare Entwicklung, die man sehen kann.

Zudem wissen Sie, dass wir eigene schwimmende Flüssigerdgasterminals bauen und an dieser Infrastruktur arbeiten. Die ersten zwei Flüssigerdgasterminals werden Wilhelmshaven und Brunsbüttel zum Jahreswechsel 2022/2023 sein. Die Betreiber dieser Flüssigerdgasterminals, die Unternehmenskonsortien, haben sich im August in einem Memorandum of Understanding dazu bekannt, dass sie gewährleisten, dass die Flüssigerdgasterminals in Brunsbüttel und Wilhelmshaven mit dem Start zum Jahreswechsel vollständig bedient werden, dass sie also die notwendigen privaten Verträge schließen.

SRS Büchner: Eine Übersicht über die insgesamt geschlossenen LNG-Lieferverträge habe ich hier nicht. Wie gerade schon beschrieben: Es sind privatwirtschaftliche Verträge, die nicht von der Bundesregierung geschlossen werden. Auch bei der Reise am Wochenende hat RWE einen Liefervertrag geschlossen. Da ist das Volumen, glaube ich, kommuniziert worden.

Ich weiß nicht, ob beim BMWK eine Liste über LNG-Lieferungen geführt wird. Das kann ich Ihnen leider nicht vorlegen.

Baron: Nein, diese Liste führen wir nicht, denn es sind private Verträge.

Aber ich möchte noch mal auf den 16. August, wenn ich mich richtig erinnere, zurückkommen, das Memorandum of Understanding, das die Konsortien geschlossen haben, in dem sie sagen: Wir sichern zu, dass wir ausreichende Mengen haben, um die Kapazität der ersten Flüssigerdgasterminals in Brunsbüttel und Wilhelmshaven zum Jahreswechsel zu füllen.

Zusatzfrage : Sagten Sie gerade, dass Sie nicht wissen, wie viel Flüssigerdgas im kommenden Winter in Deutschland ankommt?

Baron: Das müssen wir nicht wissen, denn es sind unternehmerische Verträge. Wir müssen dafür sicherstellen, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Deswegen haben wir die Unternehmen ja gebeten, sicherzustellen, dass die Kapazitäten aus der Diversifizierung der Infrastruktur, dass die Mengen nämlich dann nicht über Rotterdam oder Dünkirchen anlanden, sondern neu über Brunsbüttel und Wilhelmshaven, vollständig genutzt werden können.

Jedes der Regasifizierungsschiffe hat eine Kapazität von mindestens 5 Milliarden Kubikmetern pro Jahr. Diese Kapazität zu beschaffen, ist Aufgabe der privaten Unternehmen. Das haben sie in diesem Memorandum zugesagt.

Frage : Frau Baron, war es aus heutiger Sicht ein Fehler, dass der Minister letzte Woche im Bundestag der Opposition diese „Gasumlage-muss-weg“-Haltung vorgeworfen hat? Diese Haltung ist ja heute die Haltung der Bundesregierung.

Baron: Die Haltung der Bundesregierung ist, wie gesagt, einen geordneten Weg zu finden und einen geordneten Prozess zu finden, und den werden wir dann, wie bereits mehrfach gesagt, auch vorstellen und ankündigen. Wie Sie das dann bewerten, überlasse ich selbstverständlich Ihnen.

Zusatzfrage : Der Vorwurf war ja, dass die Opposition sagte „Die Gasumlage muss weg“, ohne eine Alternative parat zu haben. Genau dasselbe ist jetzt ja bei der Bundesregierung der Fall.

SRS Büchner: Nein, das ist ja eben nicht der Fall. Vielmehr werden wir eine Alternative zu den bisherigen Themen finden, wir werden eine gute Gesamtlösung vorstellen, wie wir das vorhin schon mehrfach und auch gemeinsam vorgestellt haben. In dieser Gesamtlösung werden all diese Aspekte - das Thema Gasumlage, das Thema Steuern, das Thema „Wie kommen wir zu günstigeren Gaspreisen?“ eine Rolle spielen. Insofern arbeitet die Bundesregierung hier an einer vernünftigen Alternative zu den Problemen, die wir haben. Das Problem ist, dass wir hier eine vernünftige Gasversorgung sicherstellen müssen, und das zu vernünftigen Preisen.

Frage: Uns alle hat ja gerade die Nachricht erreicht, dass der Kanzler coronapositiv getestet ist. Darauf kommen wir gleich vielleicht noch zu sprechen, aber in Bezug auf dieses Thema - es ist alles sehr schwierig, es muss alles unter Zeitdruck geschehen und es ist durchaus auch konfliktgeladen zwischen den einzelnen Ampelpartnern - möchte ich fragen: Kann diese Coronaerkrankung, die ja sozusagen die Pflicht zum Homeoffice und zur Telearbeit mit sich bringt, die Meinungs- und Entscheidungsfindung verkomplizieren? Wie sieht das dann im Kabinett am Mittwoch aus?

SRS Büchner: Nein, das wird es nicht verkomplizieren. Ich konnte mit dem Kanzler heute Morgen telefonieren. Dem Kanzler geht es soweit gut; er hat milde Erkältungssymptome. Er wird alle externen Termine natürlich absagen. Alle Beratungen, die notwendig sind, werden wir dann per Video- und Telefonkonferenzen abhalten. Aber selbstverständlich wird an der Lösung dieser Themen einfach hart weitergearbeitet.

Frage: Noch einmal ganz kurz zurück zum Thema Gasspeicher: Frau Baron, Sie haben gerade gesagt, es sei Sache der Energieversorger beziehungsweise der Unternehmen selbst, ob sie ausspeichern oder nicht. Meine Frage wäre: Würde die Bundesregierung es begrüßen, wenn bei denjenigen Unternehmen, deren Speicher schon zu über 90 Prozent gefüllt sind, ausgespeichert würde, um sozusagen durch die Erhöhung der verfügbaren Menge auch ein Preissignal nach unten zu setzen?

Baron: Das kommentieren wir nicht. Für uns ist entscheidend, dass der Pfad des Gesetzes eingehalten wird. Wie gesagt, die ersten Ziele beim Füllstand haben wir ja bereits früher, nämlich Anfang September, erreicht. Das Novemberziel ist jetzt das nächste, das erreicht werden muss. Dann nennt das Gesetz selbst einen Pfad ab Februar, der dann auch das Ausspeichern gesetzlich ermöglicht. Bis dahin kommentieren wir einzelne Vorgänge von Unternehmen nicht. Entscheidend ist, dass diese Ziele eingehalten werden, denn diese Ziele haben wir exakt in diesen Höhen gesetzt, damit wir durch den Winter kommen - und das ist für die Bundesregierung entscheidend.

Vorsitzender Feldhoff: Herr Büchner, wollen Sie vielleicht noch etwas zur Coronaerkrankung des Kanzlers sagen?

SRS Büchner: Ich kann gerne noch einmal vortragen, was der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Hebestreit, hierzu schon mitgeteilt hat: Bundeskanzler Olaf Scholz ist am heutigen Montag bei einem routinemäßigen Test COVID-19-positiv getestet worden. Er hat milde Erkältungssymptome. Der Kanzler hat sich sofort in Isolation in die Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt begeben. Die öffentlichen Termine dieser Woche werden abgesagt. Interne Termine sowie die angesetzte Zusammenkunft mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder will der Bundeskanzler virtuell wahrnehmen. Das kann ich Ihnen dazu erst einmal sagen.

Frage (zur Mobilmachung in Russland): An das BMI: Es geht um die geflüchteten oder vielleicht auch noch nicht geflüchteten MilitärdienstentzieherInnen: Gibt es mittlerweile eine konkrete Anweisung des BMI an das BAMF, dass auch bei Menschen, die sich dem Militärdienst entziehen, davon ausgegangen werden soll, dass eine politische Verfolgung droht, wie eben auch bei Menschen, die desertiert haben?

Kock: Einer solchen Anweisung bedarf es nicht, denn das Asylrecht bei politischer Verfolgung ist ein in unserer Verfassung verankertes Grundrecht; das ist kein Angebot, das die Politik einmal macht oder auch nicht macht. In diesem Fall heißt das wie in allen anderen Fällen auch, dass jeder Einzelfall sehr sorgfältig geprüft wird. Daher bedarf es keiner konkreten Anweisung an das BAMF.

Zusatzfrage: Das irritiert mich jetzt ein bisschen, weil Herr Kall sich am Freitag eben auf diese angepasste Praxis berufen hat. Mich würde als Nachfrage noch interessieren: Wie können diese Menschen denn im praktischen Fall geltend machen, dass sie sich dem Militär dort nach der Teilmobilmachung entzogen haben? Reicht es zu sagen „Ich bin nicht hingegangen“? Muss man den Bescheid haben? Wie kann man das wirklich nachweisen?

Kock: Wenn Sie das so konkret wissen möchten, müsste ich mich schlau machen und müsste Ihnen das nachreichen.

Frage : Eher zum größeren Kontext: Frau Kock, können Sie uns sagen, ob es bereits Anzeichen dafür gibt, dass eine größere Zahl an, ich sage einmal, russischstämmigen Menschen derzeit den Weg nach Deutschland sucht und findet?

Kock: Wenn Sie jetzt auf Feststellungen der Bundespolizei oder so etwas Bezug nehmen: Wir haben hier in Deutschland konkret noch keine Anzeichen dafür. Alles andere ist Spekulation.

Frage: An das Auswärtige Amt: Merken die diplomatischen Vertretungen in den Anrainerstaaten Russlands - Georgien, Armenien, Kasachstan oder vielleicht auch in der Türkei - einen Anstieg von Visaanträgen von russischen Staatsbürgern?

Zweite Frage: Einige Länder des Schengen-Abkommen steigen jetzt aus diesem Abkommen aus - Finnland annulliert Visa an den Grenzen, Polen verbietet die Einreise mit Schengen-Visa für russische Staatsbürger. Wird in dieser Richtung an einer gesamteuropäischen Lösung gearbeitet oder bleibt es bei nationalen Regelungen?

Wagner: Vielen Dank für die Frage. - Ich kann Sie zum einen noch einmal auf das verweisen, was die Außenministerin auch in New York in einem Interview - ich glaube, mit RTL war es - zu dem Gesamtkomplex gesagt hat, nämlich dass das eine komplexe Frage ist. Zum einen muss natürlich das legitime Interesse von Menschen betrachtet werden, die sich gegen diesen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands stellen, und diesen Menschen muss geholfen werden. Zum anderen müssen wir aber natürlich auch die Sicherheitsbedenken unserer Partner - Sie haben die Balten selbst genannt; auch der polnische Ministerpräsident und die Finnen haben sich entsprechend eingelassen - sehr ernst nehmen. Insofern muss es da in der Tat eine gesamteuropäische Lösung geben. Nach meinen Informationen finden dazu heute auch schon Gespräche in Brüssel statt.

Frage: Gibt es Überlegungen, dass man auf europäischer Ebene auch versucht, ein Kontingent zu schaffen, um zum Beispiel gerade in diesen bestimmten Einzelfällen die Menschen, die vor Putins Militär geflohen sind, aus Georgien, aus Aserbaidschan oder aus der Türkei direkt nach Deutschland zu holen?

Wagner: Ich kann nur sagen, dass jetzt die Gespräche in Brüssel laufen und ich keine Details vorwegnehmen kann.

Frage: Können Sie eine ungefähr Zahl nennen, wie viele Russinnen und Russen seit dem 24. Februar nach Deutschland gekommen sind?

Wagner: Noch zur ersten Frage Ihres Vorfragestellers, die ich eben übergangen habe: Konkrete Visazahlen müsste ich Ihnen nachreichen, die habe ich jetzt tatsächlich nicht vorliegen. Ich kann, bevor ich an das BMI abgebe, nur sagen: Bei den humanitären Visafällen nach § 22 findet eine statistische Erfassung der Visaanträge erst seit Mai 2022 statt, und seitdem wurden ca. hundert Visa aus humanitären Gründen erteilt. Diese Zahl habe ich jetzt konkret vorliegen.

Zum Thema Einreise müsste ich an das BMI verweisen.

Kock: Ich habe die konkrete Zahl jetzt nicht vorliegen. Auch das würde ich nachreichen.

Frage : Über eine Nachlieferung dazu würde auch ich mich freuen. Ich glaube, das Ausländerzentralregister ist da zumindest ein Anhaltspunkt für uns alle.

Zu meiner Frage: Menschen, die aus Russland kommen, kommen momentan selten auf dem direkten Weg, da die Verbindungen ja doch etwas eingeschränkt sind. Welche von den Fluchtstaaten, die wir momentan rund um Russland sehen, gelten denn momentan als sichere Drittstaaten?

Kock: Es tut mir leid, Herr Steiner, auch das müsste ich nachliefern. Ich schreibe es mir auf.

Frage: Ich habe eine Frage sowohl an das Auswärtige Amt als auch an das BMI. Das deutsche Asylrecht definiert ja vor allem in § 3a als einen Asylgrund, wenn Menschen Verfolgung zu befürchten haben, wenn sie sich weigern, an einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg teilzunehmen. Das passt ja nun sehr präzise auf russische Menschen, die der Mobilisierung nicht folgen wollen. Welche Chance haben diese Menschen, diesen Asylanspruch geltend zu machen. Können sie, wenn sie sich in Russland befinden, in die deutsche Botschaft nach Moskau gehen und dort einen Antrag stellen, oder wäre es erst möglich, einen solchen Asylantrag an der deutschen Grenze zu stellen?

Kock: Nach meinem Kenntnisstand ist es so, dass in den Botschaften vor Ort das Interesse bekundet werden kann und dass dann das weitere Prozedere folgt.

Was auch klar ist: Es ist momentan sicherlich schwierig, von Russland aus in die EU einzureisen. Das muss man sich dann in der Folge noch einmal genauer angucken.

Zusatzfrage: Herr Wagner?

Wagner: Beim Asylrecht ist es ja so, dass ein Asylantrag tatsächlich nur in Deutschland gestellt werden kann; insofern müsste man sich nach Deutschland begeben. Es gibt für Russinnen und Russen nach wie vor Wege, nach Deutschland zu kommen.

Zusatzfrage: Das bedeutet, wenn ich Sie beide jetzt richtig verstehe: Es besteht für Russen die Möglichkeit, sich in die deutsche Botschaft in Moskau zu begeben, dort ein Interesse an Asyl in Deutschland vorzutragen und es nach dem zitierten Passus des deutschen Asylrechts auch begründen zu können, aber gestellt werden kann ein Antrag erst dann, wenn man in Deutschland ist? Wie passt das zu den anderen Regelungen, die es in Afghanistan gab, wo ja dann, wenn ich das richtig sehe, Anträge auch von Kabul aus gestellt werden konnten? Wird da mit zweierlei Maß gemessen?

Wagner: Ich glaube, man muss da auseinanderhalten: Zum einen gibt es das Asylrecht, zum anderen gibt es die Möglichkeit einer Visumerteilung auf Grundlage von § 22 des Aufenthaltsgesetzes, in dem es heißt, dass aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Diese Aufenthaltserlaubnis erteilt das BMI, und das sind Einzelfallprüfungen, wie die Kollegin ja auch schon gesagt hat.

Frage : Nur ganz kurz für mein Verständnis: Rät das Auswärtige Amt momentan Russinnen und Russen, die ein entsprechendes Verfahren in Anspruch nehmen wollen, in die russische Botschaft respektive in Konsulate in der Russischen Föderation zu gehen, oder raten Sie davon aus naheliegenden Gründen derzeit eher ab?

Wagner: Ich glaube, da gehen jetzt viele Sachen zusammen. Noch einmal grundsätzlich: Diese Frage stellt sich mit Bezug auf Dissidentinnen, Journalistinnen und Journalisten sowie Aktivistinnen, die aufgrund ihres Engagements in Russland der Verfolgung ausgesetzt sind, ja nicht erst seit gestern. Da haben wir ja - das haben wir hier auch schon mehrfach betont - immer wieder probiert, einen pragmatischen Weg zu beschreiten und diese Menschen auch zu den aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten in Deutschland zu beraten. Jetzt stellt sich diese Frage mit der Teilmobilisierung in Russland ja sozusagen noch einmal anders, und da habe ich Ihnen zu Anfang auch schon gesagt, dass es aus unserer Sicht notwendig ist, dass wir dazu eine gesamteuropäische Lösung finden.

Frage : Herr Wagner, weil Sie meinten, Asyl könne man nur in Deutschland beantragen: Wenn man sich auf dem Grundstück der deutschen Botschaft befindet, dann ist man doch quasi in Deutschland, also auf deutschem Staatsgebiet, oder?

Wagner: Ich bin kein Völkerrechtler, insofern würde ich Ihnen das gerne sauber nachreichen. Meiner Kenntnis nach ist es aber so, dass man Asyl tatsächlich nur in Deutschland beantragen kann.

Zusatzfrage : Wenn jetzt ein Russe in die deutsche Botschaft kommt, um sein Interesse an Asyl anzumelden, kann der dann auch in der deutschen Botschaft verbleiben und dort in Sicherheit sein? Es kann ja sein, dass draußen russische Agenten warten und den gleich mitnehmen.

Wagner: Das ist ein sehr hypothetischer Fall. Ich reiche Ihnen dazu gern die Antwort nach.

Frage: Soweit ich weiß, ist es so, dass die Russen, die dann kommen, selten Asyl beantragen. Sie kommen meistens mit den sogenannten touristischen Visen - also einem Schengen-Visum der Kategorie C, glaube ich - und versuchen dann, hier irgendwelche Möglichkeiten zu finden, dieses Visum zu ändern und einen Aufenthaltstitel zu bekommen, damit sie auch weiter arbeiten können. Gibt es eine gemeinsame Grundlinie, wie man mit diesen Fällen umgeht und ob es in allen solchen Fällen möglich ist, einen Aufenthaltstitel von hier aus zu beantragen?

Wagner: Das müsste ich an das BMI abgeben, denn dabei geht es um das Aufenthaltsrecht.

Kock: Was den Aufenthaltstitel betrifft, so müsste ich das noch einmal nachschauen. Ich weiß auf jeden Fall: Sie können Asyl beantragen, und das wird dann eben geprüft. Wie das dann mit dem Wechsel des Aufenthaltstitels wäre, müsste ich nachgucken.

Frage: Noch eine Nachfrage zu der erwähnten gesamteuropäischen Lösung: Gibt es dazu irgendeinen Zeitplan, gibt es irgendwelche Fristen, innerhalb derer diese Lösung beschlossen werden könnte?

Wagner: Ihre Nachfragen hier zeigen ja auch, dass das im Moment ein dringendes Thema ist und dass wir dazu jetzt dringend in Brüssel die Gespräche führen müssen. Ich habe ja gesagt: Mein Kenntnisstand ist auch, dass die ersten Gespräche heute laufen. Einen weiteren Zeitplan kann ich Ihnen hier leider nicht mitteilen.

Frage: Gibt es zumindest Überlegungen, in solchen Fällen, wie ich sie eben angesprochen habe, etwas zu ändern? Denn die jetzige Situation wird ja eventuell dazu führen, dass Menschen, die eigentlich arbeiten können und wollen, erst Asyl beantragen müssen. Das wären ja unnötige Ausgaben für Deutschland.

Wagner: Zu dem Fall, den Sie angesprochen haben, haben wir uns hier ja auch schon öfter eingelassen und gesagt, dass wir natürlich wir ein Interesse daran haben, den Menschen, die sich aus berechtigten Gründen dem Krieg entgegenstellen, hier einen dauerhaften Aufenthalt abzusichern. Das sind ja oft auch Fragen, die aufenthaltsrechtlich von den Länderbehörden bearbeitet werden, und da gibt es meines Erachtens auch Kontakte, um pragmatische Lösungen zu finden. Weiter kann ich jetzt hier zu den aufenthaltsrechtlichen - - -

Zusatzfrage: Direkt aus Deutschland dann?

Wagner: Sie haben ja den Fall geschildert, dass jemand mit einem Visum einreist, das einen ursprünglich anderen Zweck hat und das auch zeitlich begrenzt ist usw. Dann stellt sich natürlich die Frage, was im Weiteren der aufenthaltsrechtliche Status dieser Person ist.

Frage: Herr Büchner, ich hätte gerne eine Reaktion auf das Ergebnis der italienischen Wahlen, das natürlich mit dem starken Sieg von Giorgia Meloni und ihrer Allianz eine Zäsur in Italien darstellt. Wie groß ist in Berlin die Sorge hinsichtlich der weiteren Zusammenarbeit und Kooperation in der Europäischen Union?

Weil es schon ein paar Fälle gibt und zum Beispiel die OECD jetzt gesagt hat, alles sollte eng verbunden mit der Europäischen Union bleiben, möchte ich gerne wissen: Kommt vielleicht auch Berlin eine Initiative in dieser Richtung? Wird der Kanzler zum Beispiel etwas unternehmen, um diesen Dialog zu erleichtern, auch angesichts des sensiblen Moments, den wir erleben.

SRS Büchner: Vielen Dank für die Frage. - Wir müssen natürlich zunächst einmal das amtliche Endergebnis dieser Wahl abwarten, um es dann zu betrachten. Zu diesem Zeitpunkt wäre das, was der Bundeskanzler dazu sagen würde: Italien ist ein sehr europafreundliches Land mit sehr europafreundlichen Bürgerinnen und Bürgern, und wir gehen davon aus, dass sich das nicht ändert.

Zusatzfrage: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

SRS Büchner: Dazu möchten wir uns momentan noch nicht äußern, weil dieser Wahlvorgang ja auch formal noch nicht abgeschlossen ist. Insgesamt wissen Sie ja, welchen Stellenwert für die Bundesregierung die Zusammenarbeit in Europa und ein einiges Europa haben, und daran hat sich natürlich auch mit dieser Wahl nichts geändert.

Frage: Ist davon, Herr Büchner, auszugehen, dass der Bundeskanzler beziehungsweise die Bundesregierung entsprechend den Gepflogenheiten der Wahlsiegerin oder dem Wahlsieger, je nachdem, dann zum Sieg gratulieren wird?

SRS Büchner: Da diese Wahl noch nicht abgeschlossen ist, kann ich das jetzt noch nicht sagen.

Zusatz: Aber es ist doch klar, dass es entweder eine Siegerin oder einen Sieger geben wird. Das ist ja keine hypothetische Annahme.

SRS Büchner: Das stimmt. Aber ich kann Ihnen trotzdem noch nicht sagen, was dann passieren wird.

Zusatz: Entscheidet sich das nach der Person, die da gewinnt?

SRS Büchner: Nein. Aber ich kann Ihnen hierzu jetzt keine Antwort geben; tut mir leid.

Frage: Frau Kalwey, inwieweit gibt es denn die Besorgnis im Ministerium, dass die Euro-Stabilitätskriterien jetzt mit dem Wahlergebnis weiter aufgeweicht werden könnten?

Kalwey: Herr Büchner hat sich ja als Regierungssprecher schon zu dem Thema geäußert. Ich kann nur noch einmal darauf aufsetzen und sagen, dass es natürlich ein gemeinsames Regelwerk in Europa beziehungsweise der Eurozone gibt. Sie kennen unsere Position zu diesen Regelungen. Wir gehen davon aus, dass sich alle europäischen Staaten an diese Regeln halten.

Wagner: Ich liefere gerne noch etwas nach, zum einen zu der Frage von Ihnen, ob man auf dem Gebiet einer deutschen Botschaft in Deutschland ist. Das ist tatsächlich ein Hollywood-Mythos. Das ist kein extraterritoriales Gebiet. Ich habe gesehen, dass Sie jetzt ja auch schon etwas getwittert haben. Das, was Sie da getwittert haben, ist nicht ganz richtig. Es gibt die Kategorie, Interesse an Asyl zu bekunden, sozusagen rechtlich nicht, sondern im Asylrecht ist es so, dass der Asylantrag in Deutschland und nicht an einer deutschen Botschaft gestellt wird.

Zu den Visazahlen kann ich gerne noch etwas nachliefern, wenn ich die Nachricht jetzt schnell finde. Es ist natürlich so, dass die Zahl der beantragten Visa nicht statistisch erfasst wird. Aber im fraglichen Zeitraum - das ist der 1. Februar 2022 bis heute - wurden insgesamt und weltweit - das ist jetzt also nicht nur auf die Botschaften begrenzt, die Sie da genannt haben, sondern gilt weltweit - 53 861 Visumsanträge russischer Staatsangehöriger abschließend bearbeitet.

Frage : Ich hatte nur das BMI zitiert, Herr Wagner, das uns gesagt hat, dass man in die deutsche Botschaft kommen kann, um dort Interesse an Asyl anzumelden.

Wagner: Falls da ein Missverständnis aufgekommen ist, war es mir deshalb jetzt ein Anliegen, auch noch einmal klarzustellen, dass es tatsächlich so ist, dass man Asyl nicht in deutschen Botschaften beantragt, sondern Asyl wird in Deutschland beantragt.

Zusatz : Ja, aber das BMI hat ja gesagt: Man kann in die deutsche Botschaft gehen und dort das Interesse anmelden, Asyl in Deutschland zu erhalten.

Wagner: Das widerspricht sich nicht. Ich wollte das nur klarstellen, damit nicht das Missverständnis aufkommt, dass das sozusagen eine klare rechtlich Kategorie sei. Es gibt da sozusagen keine Vorstufe zu einem Asylantrag. Es gibt den Asylantrag, und der wird in Deutschland gestellt.

Zuruf : Das habe ich auch nicht suggeriert!

Frage: Ich habe noch einmal eine Frage zum Ölthema an Frau Baron. Gibt es aktuelle Entwicklungen in den Gesprächen mit Polen bezüglich PCK Schwedt?

Baron: Wir stehen mit der polnischen Regierung weiter in sehr gutem und konstruktivem Austausch, und das ist weiterhin der Stand der Dinge.

Zusatzfrage: Die Bedingungen, die die Polen gestellt haben, sind ja ziemlich eindeutig, nämlich dass es dort zu einer Enteignung kommt. Wie wahrscheinlich ist es denn, dass man diesem Wunsch oder Verlangen nachgibt?

Baron: Dafür bitte ich, noch einmal genau in die Äußerungen zu schauen. Dazu gibt es durchaus unterschiedliche Äußerungen unterschiedlicher Natur der polnischen Seite. Einige sprechen von Enteignung, andere von Treuhand. Da gibt es also meines Wissens sehr unterschiedliche Äußerungen.

Wir stehen im konstruktiven Austausch mit der polnischen Regierung, und wir haben ja jüngst eine Treuhandlösung verabschiedet, um über die Treuhand einen Weg in die Zukunft für die PCK Schwedt nehmen zu können.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Sie betrifft die Proteste im Iran. Die USA haben am Wochenende Sanktionen gegen die Moralpolizei und auch gegen einzelne Personen verhängt. Herr Borrell hat gesagt, die EU werde alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, was als Hinweis gewertet worden ist, dass schon bei der nächsten Sitzung des Außenrats Sanktionen verhängt werden könnten. Was ist die Haltung des Auswärtigen Amtes und auch Ihrer Ministerin persönlich dazu?

Wagner: Vielen Dank für die Frage. Ich kann Sie noch einmal auf das verweisen, was Außenministerin Baerbock schon in New York zu den Protesten gesagt hat. Das haben Sie sehr wahrscheinlich zur Kenntnis genommen. Sie hat dort ja auch noch einmal gesagt, dass das sozusagen ein brutaler Angriff auf diese mutigen Frauen im Iran und eben auch ein Angriff auf die Menschheit ist und dass das sozusagen nicht konsequenzlos sein kann. Deswegen hatte sie ja auch schon in New York angekündigt, dass wir das heute im Menschenrechtsrat auf die Agenda setzen.

Sie haben sehr richtig die Erklärung vom Hohen Vertreter zitiert, in der er ja sagt, dass wir jetzt sehr schnell innerhalb der EU beraten werden, wie wir sozusagen nicht nur auf diesen Todesfall, sondern auch auf das brutale Vorgehen der iranischen Polizei reagieren werden. In der Tat ist dabei die Formel, dass wir alle Optionen prüfen werden.

Ich kann Ihnen an dieser Stelle auch noch bestätigen, dass wir den iranischen Botschafter heute einbestellt haben. Das wird jetzt passieren. Er ist also einbestellt worden, und das Gespräch wird heute Nachmittag stattfinden.

Frage: Herr Wagner, es gab Berichte, wonach in New York ein Treffen der Ministerin mit dem russischen Außenminister Lawrow geplant war, das dann aber nicht zustande gekommen sei. Können Sie uns dazu etwas sagen?

Wagner: Ich kann Ihnen bestätigen, dass es im Vorfeld der Generalversammlung oder der Generaldebatte, wie man die letzte Woche ja nennt, tatsächlich einen Kontakt zwischen der deutschen und der russischen Delegation in New York gegeben hat, und zwar mit Blick auf ein mögliches Gespräch über die Lage und die Sicherheit des Atomkraftwerks in Saporischschja. Es ist dann tatsächlich so gekommen, dass dieses Gespräch in New York nicht zustande gekommen ist.

Zusatzfrage: Können Sie sagen, warum?

Wagner: Ich würde es einmal dabei belassen, dass es nicht zustande gekommen ist, aber vielleicht noch mit dem Hinweis verbunden, dass ja auch der kurze Auftritt von Herrn Lawrow im Sicherheitsrat - sie haben ja sicherlich verfolgt, dass er sozusagen eine Minute, bevor er sprach, kam und eine Minute, nachdem er sprach, wieder ging - sozusagen zeigt, welche Dialogbereitschaft auf dieser Seite besteht und dass es natürlich auch so ist, dass der Fakt, dass diese Gesprächspläne öffentlich gemacht wurden, auch zeigt, dass da instrumentalisiert wird.

Frage : Herr Helmbold, Sie haben wahrscheinlich schon damit gerechnet, dass eine Frage dazu kommt. Ich würde gerne wissen, ob die Mitgliedschaft im China Club vom Ministerium bezahlt wird oder ob das eine private Veranstaltung von Frau Lambrecht ist.

Helmbold: Sie beziehen sich generell auf etwas, was sich auf einen privaten Account bezieht. Etwas Dienstliches vonseiten des Verteidigungsministeriums habe ich Ihnen dazu nicht mitzuteilen.

Zusatzfrage : Ich möchte die Frage noch einmal stellen: Ist die Mitgliedschaft in einem solchen Club beziehungsweise ist die Mitgliedschaft speziell in diesem Club etwas, was Frau Lambrecht privat bezahlt, oder ist das etwas, was zu den dienstlichen Ausgaben des BMVg gehört?

Helmbold: Zu den privaten Anteilen kann ich mich überhaupt nicht äußern. Dienstlicherseits gibt es natürlich eine solche Mitgliedschaft nicht.

Frage: Herr Büchner, eine Frage zur Coronaerkrankung des Kanzlers. Was bedeutet das für die MPK am Mittwoch? Wird er daran in Form einer Schalte teilnehmen?

SRS Büchner: Das hatte ich vorhin gesagt. An der Zusammenkunft mit den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen wird er virtuell teilnehmen.

Frage: Sie haben vorhin gesagt, er sei jetzt im Kanzleramt. Heißt das, er wird bis auf Weiteres im Kanzleramt wohnen, oder wie stelle ich mir das vor?

SRS Büchner: Es gibt ja diese Kanzlerwohnung im Kanzleramt. Dort ist er jetzt. Wie das weitergeht, kann ich Ihnen jetzt gerade nicht sagen. Es ist ja eine ganz frische Information. Aber da kann man gut wohnen.

Zusatz: Das freut mich.

Frage : Ich wollte das Thema Saudi-Arabien thematisieren. Herr Büchner, es war auf die Frage nach dem Treffen mit MBS unklar, ob Herr Scholz das Thema Khashoggi-Mord angesprochen hat oder nicht. Er hat nicht mit „Ja“ oder „Nein“ geantwortet, sondern nur gesagt: „Wir haben alle Fragen besprochen, die sich um Fragen von Bürger- und Menschenrechten drehen.“ Ist dieses Thema expliziert angesprochen worden? Gehört der Khashoggi-Mord zu Bürger- und Menschenrechten?

SRS Büchner: Ich kann Ihnen nur das sagen, was der Kanzler auch selbst gesagt hat, nämlich dass die Fragen der Bürger- und Zivilrechte natürlich alle zur Sprache gekommen sind. Er hat sich auf der Reise ja dazu geäußert, auch auf die konkrete Frage. Dem kann ich hier nichts hinzufügen.

Zusatzfrage : Herr Wagner, Herr Scholz hat bezogen auf den Jemen-Krieg, den Saudi-Arabien mit seinen Alliierten führt, auch gesagt, dass „beide Länder, sowohl Saudi-Arabien als auch die Vereinigten Arabischen Emirate, hierzu eine Position einnehmen, die sehr aktiv auf eine friedliche Entwicklung des Jemen setzt.“ Ist bezogen auf den Jemen-Krieg auch die Einschätzung des Auswärtigen Amtes, dass es um eine friedliche Entwicklung im Jemen geht?

Wagner: Man muss zumindest einmal zur Kenntnis nehmen, dass es in den letzten Wochen zu einem Waffenstillstand im Jemen gekommen ist. Daran haben diese Staaten natürlich auch einen Anteil.

Zusatzfrage : Aber diese Staaten führen ja Krieg gegen den Jemen. Das ist eine Verquerung der Lage, oder?

Wagner: Es gibt jetzt einen Waffenstillstand. Offensichtlich ist es ja so, dass die Parteien, die daran beteiligt sind, sich an diesen auch halten. Insofern sind, glaube ich, die Äußerungen des Kanzlers so einzuordnen.

Frage: Herr Helmbold, können Sie uns ein Update zur Situation des deutschen Einsatzkontingents in Mali geben und sagen, ob die Operationen wieder aufgenommen worden sind, ob sie weitere Probleme mit Flügen und derlei haben?

Helmbold: Grundsätzlich können wir unsere Aufgaben in Mali erfüllen. Es gibt allerdings, wie Sie ja auch mitbekommen haben, immer wieder Einschränkungen mit Blick auf Fragen von Kontingentwechseln, mit Fragen, die sich auf die Möglichkeit von Flugbewegungen beziehen. Es wird dann immer versucht, möglichst schnell darauf zu reagieren und sozusagen das Beste für die Operationsführung herauszuholen.

Generell möchte ich das so erläutern: Es werden häufig Fragen gestellt wie: Wie ist der Schutz gewährleistet? Wie ist der Auftrag auszuführen? Hierbei gilt es im Auge zu behalten: Wenn es Einschränkungen gibt, machen wir keine Einschränkungen mit Blick auf den Schutz der Soldatinnen und Soldaten, sondern das hat dann zur Folge, dass sich der operative Bewegungsspielraum einschränkt. Das bedeutet, dass man sich hinterher die Frage stellen muss, inwiefern das Einfluss auf die Auftragserfüllung hat.

Im Moment versuchen wir, den Auftrag, den uns das Parlament gegeben hat, so gut wie möglich zu erfüllen. Die regelmäßigen Einschränkungen haben Folgen. Das haben wir hier problematisiert. Wir sind weiterhin zusammen mit dem Auswärtigen Amt und vielen anderen Beteiligten - der MINUSMA und den nationalen und internationalen Partnern – in Gesprächen, um das so gut wie möglich zu lösen und um herauszufinden, wie die Zukunft des Einsatzes zu gestalten ist. Ich kann Ihnen aber hier wirklich keine seriöse Prognose geben, wie die nächsten Schritte aussehen. Das hängt sehr viel von den politischen Rahmenbedingungen ab, die jetzt mit unseren nationalen und internationalen Partnern zu besprechen sind.

Zusatzfrage: Können Sie sagen, ob die Überfluggenehmigungen, die zuletzt für die privaten Evakuierungsflüge gefehlt haben, wieder vorliegen?

Wenn Sie sagen, Sie bemühen sich, so gut wie möglich den Vorgaben des Parlaments nachzukommen, gibt es Teile im Operationskonzept, die Sie nicht erfüllen können?

Helmbold: Was die Vorgaben des Parlaments angeht, bemühen wir uns nicht nur, sondern die halten wir ein. Die Frage ist tatsächlich: Wie groß ist insbesondere bezogen auf das MINUSMA-Mandat die Möglichkeit, dass sie wirksam werden? Das MINUSMA-Mandat besteht für uns ja aus zwei Anteilen, nämlich die Aufklärungsmission und die Stabilisierungsanteile, die sich aus den entsprechenden Abkommen ergeben. Da ist die Frage, wie man so etwas am besten gestaltet, auch vor dem Hintergrund, dass einige Partner nicht mehr zur Verfügung stehen. Das ist also, wie wir es sagen würden, Leben in der Lage. Mit Blick auf die konkreten Informationen, die wir haben, was Flugbewegungen angeht, entwickelt sich die Lage immer wieder neu: Welche Möglichkeiten haben wir, Kontingente auszutauschen? Wie sieht es mit Hubschrauberkomponenten aus? Was können die konkret abbilden? Ihre Fragen sind also berechtigt.

Bezogen auf das, was im Moment genau passiert, würde ich Dinge nachliefern müssen. Um das zeitaktuell machen zu können, würden wir zusammenfassen, wie im Moment die Lage mit Blick auf Kontingentwechsel, Flugbewegung, Überflugrechte und Ähnliches ist.

Frage : Zum Thema Nahostkonflikt. Herr Wagner, die britische Premierministerin hat angekündigt, dass man überprüfen werde, die britische Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem zu verlegen. Wie bewertet die Bundesregierung das?

Wagner: Ich habe die Ankündigung der Briten nicht zu kommentieren.

Zusatzfrage : Warum nicht? Es wird ja immer betont, dass es beim Nahostkonflikt um eine europäische gemeinsame Linie geht. Da würde man ja ausbrechen. Man hat ja auch die amerikanische Verlegung der Botschaft nach Jerusalem massiv kritisiert.

Wagner: Wenn Sie von einer gemeinsamen europäischen Linie mit den Briten sprechen: Die Briten sind meinen Informationen nach aus der Europäischen Union ausgetreten.

Zuruf : Aber immer noch ein Europa!

Wagner: Ja, aber die gemeinsame Linie Europas und der Europäischen Union wird halt unter den 27 und nicht mit Großbritannien verhandelt.