Regierungspressekonferenz vom 14. Dezember 2022

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im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 14. Dezember 2022

Themen: Kabinettssitzung (Demokratiefördergesetz, Verordnung über den leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld, Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren), Beschleunigung von Genehmigungen im Verkehrsbereich, Strom- und Gaspreisbremse, angekündigte staatliche Zuschüsse für Heizöl- und Pelletkunden, Füllstand der Gasspeicher, mögliche Verschärfung des Waffenrechts, Arzneimittelknappheit, Proteste der „Letzten Generation“, Kritik gegen geplante Abschiebungen in Israel/Äußerungen von Benjamin Netanjahu, geplante Stationierung von Patriot-Luftabwehrsystemen in Polen, Extremismusvorfälle bei der Bundeswehr, Klimaneutralitätsziele der Seeschifffahrt

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 14. Dezember 2022

Sprecher: SRS Büchner, Göpner-Reinecke (BMAS), Stolzenberg (BMU), Einhorn (BMWK), Einhorn (BMI), Hosemann (BMJ), Hajebi (BMG), Burger (AA), Routsi (BMVg), Alexandrin (BMDV)


Vorsitzende Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Büchner sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS Büchner: Ich beginne, was den Bericht aus der Kabinettssitzung angeht, mit dem Demokratiefördergesetz. Demokratie ist nichts Selbstverständliches. Freiheit, Demokratie und unsere Grundrechte müssen jeden Tag wirklich gelebt und auch verteidigt werden. Das haben wir gerade in den letzten Tagen wieder gesehen. Förderung der Demokratie, Achtung von Rechtsstaatlichkeit und respektvoller Umgang miteinander in einer vielfältigen Gesellschaft ist aber nicht allein die Aufgabe des Staates. Es braucht vor allem auch engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Gemeinschaft einsetzen. Dieses zivilgesellschaftliche Engagement kann der Staat nicht verordnen. Er kann es aber mit Hilfe guter Rahmenbedingungen fördern und ermöglichen. Daher ist es wichtig, dass das Kabinett heute den Gesetzentwurf für ein Demokratiefördergesetz und damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag beschlossen hat. Ziel des Demokratiefördergesetzes ist es, Projekte zur Förderung der Demokratie, zur Stärkung gesellschaftlicher Vielfalt sowie zur Extremismusprävention verlässlich und bedarfsorientiert fördern zu können. So erhalten Projekte und Initiativen für ihre wichtige zivilgesellschaftliche Arbeit mehr Planungssicherheit.

Bisher gab es für den Bund im Bereich Demokratieförderung und Extremismusprävention keine spezialgesetzliche Grundlage. Das ändert sich nun mit dem Demokratiefördergesetz. Der Gesetzentwurf schafft erstmals einen gesetzlichen Auftrag des Bundes zur Förderung und Stärkung der Demokratie, der politischen Bildung, der Prävention jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie der Gestaltung von gesellschaftlicher Vielfalt und Teilhabe, ohne die verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten zu verändern. Somit soll der Gesetzentwurf die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements durch den Bund verbessern.

Bestehende Programme sind zum Beispiel „Demokratie leben!“ des BMFSFJ, „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des BMI oder „Unsere Arbeit: Unsere Vielfalt. Initiative für betriebliche Demokratiekompetenz“ des BMAS. Vor der Erstellung des Gesetzentwurfes gab es einen intensiven Austausch mit der Zivilgesellschaft.

Was tut der Bund noch zur Stärkung der Demokratie? Eine starke Demokratie lebt von Menschen, die sie tragen. Die Bundesregierung unterstützt daher mit einer Vielzahl von Programmen und Projekten Freiwillige, die sich für ein gutes Miteinander engagieren.

Ein Programm ist, wie erwähnt, das Bundesprogramm „Demokratie leben“. Die Initiative des Bundesfamilienministeriums ist das bundesweit größte Förderprogramm für eine starke Demokratie. Seit 2015 werden Projekte unterstützt, die sich für Demokratie, Vielfalt und gegen Menschenfeindlichkeit einsetzen. Aktuell fördert das Programm etwa 600 Projekte. Dafür investiert der Bund in diesem Jahr rund 165,5 Millionen Euro Millionen.

Das Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ hat zum Ziel, Projekte für demokratische Teilhabe speziell in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu fördern. Dafür stellt das BMI jährlich zwölf Millionen Euro zur Verfügung. Der Aktionsplan gegen Rechtsextremismus - im März 2022 vom BMI vorgestellt - enthält ein Bündel kurzfristig wirksamer repressiver und präventiver Maßnahmen, zum Beispiel den Entzug der Waffenerlaubnis bei als rechtsextrem eingestuften Personen, die Entfernung von Verfassungsfeinden aus dem öffentlichen Dienst oder den Ausbau von Beratungsangeboten.

Noch in Arbeit befindet sich derzeit eine Strategie für eine starke, wehrhafte Demokratie und eine offene und vielfältige Gesellschaft.

So viel zu diesem ersten Punkt.

Ein weiterer O-TOP im Kabinett war die Verordnung über den leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld. Dieser vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld wird bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Das heißt, für weitere sechs Monate kann Kurzarbeitergeld bereits gezahlt werden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall betroffen sind statt regulär ein Drittel. Außerdem müssen Beschäftigte vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld keine Minusstunden aufbauen. Die Regelung gilt weiterhin auch für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer.

Die Zugangserleichterungen wären zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Doch die Energiekrise - ausgelöst durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine - sowie weltweite Lieferengpässe wirken sich weiterhin negativ auf die deutsche Wirtschaft aus. Die Bundesregierung hat sich daher dazu entschlossen, die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld über das Jahresende hinaus zu verlängern. Ziel ist es, den Unternehmen auch in den kommenden Monaten Planungssicherheit zu geben und den Arbeitsmarkt weiterhin zu stabilisieren.

Das dritte Thema war die Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren. Die Bundesregierung will Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen. Digitale Lösungen sollen dazu beitragen. Das Kabinett hat vor dem Hintergrund einen Gesetzentwurf beschlossen, der darauf abzielt, Bauleitplanverfahren stärker zu digitalisieren.

Eine Änderung des Baugesetzbuchs sieht vor, dass sich die Öffentlichkeit und Behörden künftig in der Regel digital an der Bauplanung beteiligen. Gibt es Planänderungen, sollen erneute Stellungnahmen nur zu geänderten oder ergänzten Teilen und deren Auswirkungen eingeholt werden. Kommunen sollen im Fall der erneuten Beteiligung die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzen. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, die Frist zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne von drei Monate auf einen Monat zu verringern.

Nicht zuletzt geht es auch darum, den Ausbau der Windenergie effektiver zu gestalten. Bereits im Juli hat das Kabinett das Windenergieflächenbedarfsgesetz beschlossen. Danach muss jedes Bundesland bis Ende 2027 beziehungsweise Ende 2032 gewisse Flächen für Windkraftanlagen ausweisen. Um diese Flächenausweisungen besser überblicken zu können, müssen standardisierte Daten geografischer Informationssysteme vorliegen. Dementsprechend sieht der Gesetzentwurf als Ergänzung der bereits im Juli beschlossenen Regelungen vor, dass nur Flächen mit vorhandener Datengrundlage auf die Flächenziele der Länder angerechnet werden sollen.

Soweit mein Bericht aus der heutigen Kabinettssitzung.

Frage (zur Verordnung über den leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld): Da es hier auch mal wieder Änderungen gab, würde mich interessieren, ob endlich geändert wurde, dass Konzerne, die auf diese Staatshilfe zurückgreifen, keine Boni und Dividenden auszahlen können.

Göpner-Reinecke: Nein, Herr Kollege. Da gibt es keine Änderungen.

Zusatzfrage: Warum nicht?

Göpner-Reinecke: Das weiß ich nicht.

Zusatzfrage: Gerade im Hinblick darauf, dass bei der Gaspreisbremse beschlossen wurde, Unternehmen, die auf diese Staatshilfe zurückgreifen, keine Boni und Dividenden ausschütten. Das geht ja. Der politische Wille kann ja da sein. Warum nicht beim Kurzarbeitergeld?

Göpner-Reinecke: Ich kann Ihnen dazu tatsächlich keinen neuen Stand mitteilen. Das Thema ist hier schon des Öfteren behandelt worden. Ich habe dazu keinen neuen Stand.

Frage (zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren): Herr Stolzenberg, wie ist aus Sicht Ihres Ministeriums dieses Ergebnis zu bewerten? Sie hatten letzte Woche darauf hingewiesen, dass man nicht alle Planungen beschleunigen kann, sonst wird gar nichts beschleunigt. Was wird aus Ihrer Sicht jetzt konkret beschleunigt? Autobahnen, also das, was Sie nicht wollen, oder sinnvolle Dinge?

Stolzenberg: Sie beobachten auch die aktuelle Lage sehr aufmerksam und werden festgestellt haben, dass dazu noch sehr konstruktive Gespräche laufen. Das kann ich bestätigen. Das ist das, was ich bisher dazu sagen kann.

Zusatzfrage: Warum gibt es jetzt einen Gesetzentwurf?

Stolzenberg: Das Gesetz gehört nicht in unseren Bereich.

SRS Büchner: Das Bauleitplanverfahren ist nicht das Herbstpaket.

Zusatzfrage: Dann entschuldige ich mich. - Herr Stolzenberg, wann rechnen Sie mit einer Einigung in Sachen Planungsverfahren?

Stolzenberg: Das kann ich nicht sagen. Die Gespräche laufen.

Frage: Es sollte am Dienstag ein Treffen zwischen dem Kanzler, Ministerin Lemke und Minister Wissing wegen der Beschleunigungen im Straßenbau geben. Ist dabei etwas herausgekommen?

SRS Büchner: Wenn ich anfangen darf: Wie Sie wissen, ist für die Bundesregierung die Modernisierung und der Ausbau der Infrastruktur ein absolut prioritäres Thema. Die beteiligten Fachressorts sind dazu in guten Gesprächen. Die Gespräche werden, wie schon mehrfach hier an dieser Stelle mitgeteilt wurde, intern geführt. Wir können uns eben erst dann zum Ausgang äußern, wenn sie abgeschlossen sind. Wir müssen jetzt leider um Verständnis bitten: Das wird noch ein bisschen dauern. Wir möchten es weiter so halten, dass wir über das Ergebnis berichten und nicht über den Prozess der regierungsinternen Diskussionen dazu.

Zusatzfrage: Können Sie sagen, wo ungefähr das Problem liegt?

SRS Büchner: Es gibt kein Problem, sondern es gibt, wie gesagt, Gespräche, um insgesamt zu einem guten Ergebnis zu kommen. Das bekommen wir auch hin.

Zusatzfrage: Bis wann ungefähr?

SRS Büchner: Zeitnah.

Frage: Können Sie zumindest sagen, für wann der nächste Termin anberaumt ist, zu dem sie sich zu dritt treffen werden?

SRS Büchner: Das kann ich schon deshalb nicht sagen, weil es ein ganz normales Verfahren ist, dass in der Bundesregierung ständig Abstimmungen zu allen möglichen Themen stattfinden, und wir nicht über diese internen Termine berichten, auch nicht über interne Terminplanungen.

Zusatzfrage: Trotzdem noch einmal die Frage: Glauben Sie, dass es noch dieses Jahr, auch wenn Sie den genauen Termin nicht nennen können, eine Lösung gibt, die Sie uns dann präsentieren können werden?

SRS Büchner: Bis Jahresende dauert es ja nicht mehr sehr lange. Aber ich kann es einfach nicht sagen. Ich gehe aber davon aus, dass es zeitnah ein Ergebnis geben wird.

Frage: Ich habe eine Frage zu den Preisbremsen, die morgen im Bundestag beschlossen werden sollen, auch mit dem Bezug auf die Boni- und Dividendeneinschränkungen (akustisch unverständlich) Größenordnung von 50 Millionen Euro. Die ersten Unternehmen sagen schon: Dann werden wir das gar nicht in Anspruch nehmen. - Das Ziel ist es ja, die Wirtschaft zu stabilisieren. Am Ende könnte es aber dazu führen, dass viele Unternehmen gar nicht mitmachen.

Daher erst einmal die Frage: Wie ist Ihre Erwartung in der Bundesregierung? Werden einige Unternehmen oder viele Unternehmen nicht mitmachen?

SRS Büchner: Darüber will ich nicht spekulieren. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass die Strom- und Gaspreisbremsen ein sehr gutes Angebot und eine sehr gute Maßnahme zur Stützung der deutschen Wirtschaft und zur Unterstützung der Verbraucherinnen und Verbraucher sind. Von daher sind wir optimistisch, dass sie sehr gut greifen werden.

Was die Beratung im Bundestag angeht, kann und will ich sie von der Warte der Bundesregierung aus nicht kommentieren.

Zusatzfrage: Ist es sogar Ziel der Bundesregierung, dass bestimmte Unternehmen die Preisbremsen nicht in Anspruch nehmen?

SRS Büchner: Nein.

Frage: Frau Einhorn, ist Ihr Ministerium enttäuscht, dass Konzerne, die auf diese Subvention zurückgreifen, keine Boni und Dividenden ausschütten können? Denn in Ihrem Entwurf war das ja drin.

Einhorn: Ich habe dem, was der Regierungssprecher gesagt hat, nichts hinzuzufügen. Das ist jetzt ein parlamentarisches Verfahren, und das ist vollkommen in Ordnung so. Wie gesagt, sind wir davon überzeugt, dass das ein gutes Instrument ist, um die Unternehmen zu stützen, die es benötigen. Sollten einige Unternehmen es unter den neuen Umständen, so sie beschlossen werden, nicht mehr benötigen, dann ist das auch in Ordnung.

Zusatzfrage: Warum waren Sie der Meinung, dass Unternehmen, die diese Staatshilfe brauchen, trotzdem Boni und Dividenden auszahlen können?

Einhorn: Wir haben das in der Bundesregierung so beschlossen. Jetzt ist es im parlamentarischen Verfahren, und dann gibt es Änderungen. Das ist ein übliches Verfahren. Das kommentiere ich jetzt nicht weiter.

Zusatz: Meine Frage war, warum Sie für Boni und Dividenden trotz Staatshilfen waren.

Einhorn: Wir haben das so beschlossen, wie wir es beschlossen haben. Es ist so üblich, dass wir nicht den ganzen Prozess, der dahin geführt hat, im Nachhinein wieder aufrollen. Sie kennen unseren Beschluss, und Sie kennen die Änderungen, die im parlamentarischen Verfahren vorgenommen werden. Das ist der Stand der Dinge.

Zusatz: Aber ich kenne Ihre Motivation nicht.

Einhorn: Ich verstehe Ihre Frage schon, Herr Kollege. Aber wir berichten hier auch nicht über einzelne Motivationen einzelner Häuser, sondern über Ergebnisse, über Entscheidungen, die die Bundesregierung gemeinsam getroffen hat.

Frage: Könnte mir jemand erklären, worauf sich die 80 Prozent in dem Gesetzentwurf in Zusammenhang mit Heizöl beziehen? Bezieht sich das auf den Preis im vergangenen Jahr und den neuen Preis, wenn er doppelt so hoch ist, oder nur auf die Differenz? Ein Beispiel: Ich habe für 3000 Liter vergangenes Jahr 1500 Euro bezahlt, dieses Jahr 4000 Euro. Die Differenz beträgt 2500 Euro. Sind die 80 Prozent für diese 2500 Euro oder nur für die 500 Euro?

Einhorn: Ehrlich gesagt, wäre es mir lieber, solche Detailfragen schriftlich abzuhandeln. Sie reden von der Strom- und Gaspreisbremse, richtig?

Zusatz: Nein, von der zukünftigen Entlastung der Heizölkunden.

Einhorn: Das ist ein Beschluss, über den die Fraktionen heute berichtet haben.

Zusatz: Ja.

Einhorn: Das kann ich noch gar nicht kommentieren. Es tut mir leid.

Frage: Ich will das Wirtschaftsministerium zur Ausspeicherung von Gas fragen. Sie hat sich zuletzt ein bisschen beschleunigt, teilweise auf über einen Prozentpunkt. Dies könnte weitergehen, wenn es weiterhin so kalt bleibt.

Sind sie in Sorge darüber, dass sich das jetzt womöglich beschleunigt und sich die Speicher ziemlich schnell leeren?

Einhorn: Nein, wir sind nicht in Sorge. Die Speicherstände liegen immer noch bei über 90 Prozent. Dass im Winter ausgespeichert würde, vor allem dann, wenn es so kalt ist wie jetzt, war klar. Es kommt weiterhin Gas nach Deutschland; es gibt weiterhin Lieferungen. Am Wochenende wird das erste Schiff, das vor der deutschen Küste LNG umwandeln kann, in Wilhelmshaven anlanden. Alles läuft also so weit nach Plan. Wir sind nicht in Sorge.

Zusatzfrage: Können Sie sagen, wie viel Gas täglich nach Deutschland kommt?

Einhorn: Das kann ich nicht sagen, aber darüber berichtet die BNetzA täglich. Insofern ist das nachzulesen.

Frage: Herr Büchner, wie denkt der Kanzler über die Notwendigkeit einer Verschärfung des Waffenrechts? Diese Frage konnte Herr Hebestreit neulich nicht beantworten. Ich bin mir sicher, dass Sie es mittlerweile herausgefunden haben.

SRS Büchner: Ich muss Sie furchtbar enttäuschen. Ich kann sie auch heute nicht beantworten. Ich hatte keine Gelegenheit, mit dem Kanzler über das Thema zu sprechen.

Zusatz: Die politischen Überzeugungen des Bundeskanzlers sind geheim.

SRS Büchner: Nein, das sind sie natürlich nicht. Aber wir hatten einfach keine Gelegenheit, darüber zu sprechen. Ich bin mir aber sicher, dass auch über dieses Thema in der Bundesregierung gut und konstruktiv gesprochen wird.

Frage: Hält das BMI daran fest, das Waffenrecht noch in diesem Jahr zu verschärfen? Wird es noch in diesem Jahr Vorschläge vorlegen? Ich stelle die Frage vor dem Hintergrund, dass es darüber Diskussionen innerhalb der Bundesregierung gab.

Dr. Kock: Die Ministerin hat sich dazu heute nach der Sitzung des Innenausschusses geäußert, auch zu den Inhalten, also dazu, was wir geplant und vorgesehen haben. Ansonsten kann ich Ihnen an dieser Stelle nur sagen, dass die Verschärfung zum Waffenrecht, das neue Waffengesetz, in Kürze in die Ressortabstimmung gehen wird.

Zusatzfrage: Was bedeutet „in Kürze“? Wird das noch in diesem Jahr sein?

Dr. Kock: Das kann ich Ihnen nicht sagen. „In Kürze“ heißt wirklich „in Kürze“, „sehr bald“. Dieses Jahr ist ja nicht mehr so fürchterlich lang.

Frage: An das Justizministerium: Im Koalitionsvertrag ist die Rede von einer Evaluierung des Waffenrechts. Fußt die Ablehnung einer Verschärfung durch den Minister schon auf den Ergebnissen dieser Evaluierung, oder ist das nur sein persönliches Befinden?

Hosemann: Es ist gute Praxis, dass wir die Äußerungen des Ministers von hier aus nicht interpretieren. Aber eine vorgenommene Evaluation wäre nicht vom BMJ vorzulegen, sondern von dem für Waffenrecht zuständigen Ministerium.

Zusatzfrage: Dann eine Frage an das Innenministerium: Gab es diese Evaluierung schon, und welche Schlüsse haben Sie daraus gezogen?

Dr. Kock: Das müsste eine Evaluierung des bisherigen Waffengesetzes sein. Dazu müsste ich nachschauen und eine Antwort nachreichen.

Frage: Herr Hosemann, ist die Ablehnung eines strengeren Waffengesetzes die Haltung des Ministers oder Ihres Ministeriums?

Hosemann: Dazwischen gibt es sozusagen keinen Unterschied. Solche Differenzierungen nehmen wir nicht vor.

Zusatz: Das heißt, wenn das BMI an einer Verschärfung arbeitet, werden Sie das blockieren.

Hosemann: Nein. Das geht wieder in den Bereich der Interpretation der Äußerung des Ministers. Ich denke, dass die Kernbotschaft war, dass er darauf hingewiesen hat, dass wir in Deutschland strenge Waffengesetze haben und sie auch durchgesetzt werden müssen.

Zusatzfrage: Das habe ich verstanden. Streng genug, das sagt er ja, oder?

Hosemann: Das ist Gegenstand von Gesprächen innerhalb der Bundesregierung, die sicherlich wie immer konstruktiv ablaufen werden.

Frage: An das BMI: Hat die Reichsbürgerverschwörung aus Ihrer Sicht die Einschätzung einer Notwendigkeit der Verschärfung des Waffenrechts verändert?

Dr. Kock: Wenn Sie die Maßnahmen von vergangener Woche meinen, dann kann ich Ihnen versichern, dass die Vorbereitung eines solchen Gesetzentwurfs deutlich länger braucht und nicht in wenigen Tagen erfolgt. Die Entwicklungen im Bereich der Reichsbürgerszene sind ja auch längerfristige Entwicklungen.

Ich denke also, es ist ein Gesamtkomplex, den wir im Bereich der inneren Sicherheit beobachten, und das hat dazu geführt, dass wir zu der Meinung und zu der Haltung gekommen sind, dass es da einer Verschärfung bedarf.

Frage: Frau von der Leyen hat gerade in einer Rede den Vorschlag gemacht, die Beihilferegeln für grüne Technologien zu lockern, und hat einen neuen Fonds vorgeschlagen. Dazu hätte ich gerne eine Reaktion der Bundesregierung - am besten vom Wirtschaftsministerium, aber auch von Herrn Büchner.

SRS Büchner: Dazu kann ich noch nichts sagen.

Einhorn: Das wird von uns grundsätzlich positiv bewertet, wenn es ermöglicht, dass wir grüne Technologien in Deutschland und Europa vermehrt ausbauen und auch die Produktionskapazitäten dafür schaffen, dass grüne Technologien, die für die Transformation notwendig sind, in Deutschland und Europa produziert werden können. Im Detail müssen wir uns den Vorschlag natürlich konkret anschauen und werden uns dann auch aktiv und positiv einbringen.

Frage: An das BMG: Arzneimittel für Kinder sind jetzt deutschlandweit knapp geworden, speziell Arzneimittel für Atemwegserkrankungen. Ein Grund dafür solle sein, dass die Pharmaindustrie einfach zu wenig Geld damit verdiene. Wie bewertet das BMG diesen Mangel, und was wollen Sie dagegen tun?

Hajebi: Dazu hatte ich mich ja letzte Woche schon geäußert - der Minister hat das auch schon mehrmals - und gesagt, dass man da zwischen Versorgungsengpässen und Lieferengpässen unterscheiden muss; denn oft stehen alternative Arzneimittel zur Verfügung. Der Minister hat auch angekündigt, dass durch eine Änderung des EU-Vergaberechts und durch ein deutsches Gesetz für die Einkaufspraxis diese Lieferengpässe bekämpft werden sollen, und er hat angekündigt, dass er dazu vor Weihnachten Eckpunkte vorlegen möchte.

Zusatzfrage: Erleben wir gerade einen Versorgungsengpass oder einen Lieferengpass?

Hajebi: Derzeit bestehen Lieferengpässe bei Fiebersäften, aber auch bei Medikamenten für Krebspatienten. Es bestehen aber keine Versorgungsengpässe. Zum Beispiel ist es immer noch möglich, Einzelimporte über die Apotheken durchzuführen.

Zusatzfrage: Welche Rolle spielt die geringe Profitmarge für die Pharmaindustrie bei diesem Thema.

Hajebi: Das hatte auch der Minister angesprochen. Dazu soll auch ein Gesetz vorgelegt werden. Er hat gesagt, dass wir das System bei der Generikafinanzierung überdreht haben. Um das zu bekämpfen - unter anderem durch die Veränderung des EU-Vergaberechts -, sollen die Lieferengpässe bekämpft werden.

Frage: Ich habe zwar wenig Hoffnung, aber trotzdem stelle ich eine Frage an das BMI und/oder an das BMJ: Können Sie irgendetwas zum Verfahren gegen die „Letzte Generation“ sagen, zum Beispiel, ob gestern jemand festgenommen wurde?

Dr. Kock: Nein, da kann ich Ihre schlechten Hoffnungen nur bestätigen: Wir äußern uns nicht zu laufenden Ermittlungsverfahren - auch nicht zu diesem.

Vorsitzende Buschow: Ich schaue einmal das BMJ an. - Das BMJ nickt; ich vermute, im Sinne von „kann auch nichts sagen“.

Frage: Frau Einhorn, gibt es mittlerweile eine Haltung des Klimaministers zur Kriminalisierung beziehungsweise zu Kriminalisierungsabsichten mancher zum Thema „Letzte Generation“?

Einhorn: Minister Habeck hat sich zu diesem Thema schon geäußert, zuletzt in einem Interview, und er hat gesagt, dass Proteste, die Menschen gefährden oder die Sicherheit bedrohen, prinzipiell falsch sind und dass man bei der Wahl der Mittel vorsichtig sein muss, um den Zweck der Proteste nicht zu gefährden.

Zusatzfrage: Aber sieht er die Proteste der „Letzten Generation“ an sich als förderlich an? Der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Herr Haldenwang, hat sich ja geäußert und gesagt, Extremismus sei, wenn der Staat, die Gesellschaft, die freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage gestellt werde. Das tun diese Leute ja gerade nicht, sondern sie fordern nur das ein, was demokratisch beschlossen wurde. Unterstützt Herr Habeck das?

Einhorn: Ich kann keine Aussagen einzelner Personen kommentieren und muss bei dem bleiben, was ich gesagt habe. Wir kommentieren auch keine einzelnen Protestformen oder einzelne Protestgruppen. Das, was ich eben gesagt habe, ist alles, was ich dazu sagen kann.

Frage: Ich habe noch ein Terminthema: In irakischen Medien gab es heute einen Bericht, dass der Ministerpräsident des Irak eine Einladung aus Berlin hätte. Stimmt das?

SRS Büchner: Dazu würde ich berichten, wenn wir den Termin verkünden könnten. Ich kenne ihn noch nicht.

Frage: Herr Burger, zum Thema Israel: In der Vergangenheit war es bereits so, dass der Sohn von Herrn Netanjahu, dem nächsten Premierminister, Verschwörungstheorien insbesondere auch gegen Deutschland verbreitet hat. Jetzt tut sein Vater, Benjamin Netanjahu, das selbst. Er behauptet, dass Deutschland, Schweden und die EU zusammen mit George Soros rechte Stimmen in Israel zu unterdrücken versuche. Möchten Sie zu dieser Verschwörungstheorie von Herrn Netanjahu etwas beitragen?

Burger: Ich habe diese Äußerung noch nicht gesehen, Herr Kollege, und kann sie schon deswegen hier nicht kommentieren. Ich bezweifle auch, dass ich es tun würde, wenn ich sie gesehen hätte, und will deswegen jetzt auch nicht eine Nachlieferung versprechen. Wenn wir aber doch etwas dazu zu sagen hätten, dann würde ich es nachliefern.

Zusatzfrage: Das sind ja große Anschuldigungen gegenüber der Bundesrepublik. Darum würde mich interessieren, ob Sie das ausräumen oder bestätigen.

Burger: Wie gesagt, da ich die Äußerungen nicht kenne, kann ich mich dazu jetzt auch nicht verhalten. Wie ich gerade gesagt habe: Wenn wir dazu etwas zu sagen habe, dann werde ich es gerne nachliefern.

Frage: An das Justizministerium: Können Sie sagen, ob Herr Krasikov sich noch in einem deutschen Gefängnis befindet?

Hosemann: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Vorsitzende Buschow: Die Antwort ist angekommen, wenn auch unkonventionell. Davon hatten die Personen im Livestream allerdings nichts. Die Antwort war: Das BMJ sagt generell nichts dazu, wer sich in deutschen Gefängnissen befindet. War das korrekt wiedergegeben? - Falls es jemand im Livestream hören wollte. Das nächste Mal machen wir wieder einen Sitzplatzwechsel.

Frage: Ich würde gerne noch fragen, ob schon klar ist, wo genau in Polen die Patriots stationiert werden und ob sie unter polnisches Kommando kommen.

Routsi: Vielen Dank für die Frage. Der letzte Stand zur Stationierung ist ja bekannt: Es gab eine grundsätzliche Einigung zwischen der Verteidigungsministerin und ihrem polnischen Amtskollegen. Aktuell stimmen wir uns zu den Einzelheiten ab, wie zum Beispiel zu Stationierungsstandorten - darauf zielt ja Ihre Frage ab -, Zeitlinien, erforderlicher Infrastruktur, Kommunikation und Führungsstrukturen. Ich bitte um Verständnis, dass wir in dieser detaillierten Ausplanung derzeit keine weiteren Informationen bekanntgeben können.

Zusatzfrage: Wann können Sie das sagen?

Routsi: Ich wäre jetzt fast geneigt, „zeitnah“ zu sagen; das wäre dann das dritte Mal. Dann müsste ich mich wahrscheinlich erklären, ob das dieses Jahr noch stattfindet. - Wir sind dabei, und das ist natürlich ein Thema von großer Relevanz, auch im Ukraine-Kontext. Wir tun da unser Möglichstes.

Frage: Frau Routsi, mit Blick auf die letzten Tage zum Thema Reichsbürger und Rechtsextremismus: Können Sie uns Zahlen geben, wie viele Rechtsextremisten und Reichsbürger dieses Jahr in der Bundeswehr entdeckt wurden, wie viele aus dem Dienst entfernt wurden und gegen wie viele Verfahren laufen?

Routsi: Vielen Dank für die Frage. Wir haben zwei Berichtsformate, die auch offen zugänglich sind. Das eine Format ist vom Militärischen Abschirmdienst, und das ist auch online einsehbar. Ich weiß gerade nicht die Zeitlinie, die das abdeckt, aber wie gesagt: Das ist online einsehbar, wir sind da sehr transparent. Darüber hinaus gibt es den Bericht von der Koordinierungsstelle für Extremismusvorfälle. Aktuelle Zahlen habe ich nicht vorliegen - die aktuellsten Zahlen befinden sich in diesen beiden Berichten.

Ich würde allerdings, weil es gut in diesen Kontext passt, sehr gerne die Gelegenheit nutzen und noch etwas zum Thema Dienstrecht sagen - ich hoffe, dass Sie interessiert daran sind. Wir haben da ja eine Initiative, die das Thema der Entlassungen von Extremisten beinhaltet. Wenn also daran Interesse bei Ihnen besteht, würde ich das gerne miteinander verbinden wollen.

Jeder Verdachtsfall erfordert entschiedenes Handeln - das hat ja die Verteidigungsministerin auch sehr häufig gesagt - auf allen Ebenen innerhalb der Bundeswehr. Wir verfolgen konsequent eine absolute Null-Toleranz-Strategie. Wir sind nunmehr dabei, mit Hochdruck einen neuen Entlassungstatbestand für Soldatinnen und Soldaten zu erarbeiten. Das Neue daran ist, dass er an die fehlende Verfassungstreue, nämlich die charakterliche Nichteignung, anknüpfen soll. Es wird also kein Dienstvergehen mehr erforderlich sein, wie bisher, und damit wäre auch ein gerichtliches Disziplinarverfahren nicht mehr erforderlich. Es ist ja, glaube ich, hier bekannt, dass so etwas auch eine Zeit dauert und teilweise auch entsprechend hemmt. Außerdem sollen künftig nicht nur Zeitsoldatinnen und -soldaten betrachtet werden können, sondern auch Berufssoldatinnen und Berufssoldaten per Verwaltungsakt aus dem Dienstverhältnis entlassen werden können. Was mir in diesem Kontext wichtig ist, ist, dass selbstverständlich der Rechtsschutz weiterhin gewährleistet ist.

Zusatzfrage: Ich komme noch einmal zurück zu meiner ursprünglichen Frage. Können Sie denn wenigstens sagen, ob es dieses Jahr mehr Verdachtsfälle beziehungsweise mehr Entlassungen oder weniger als in den Vorjahren gab?

Routsi: Ich habe keine aktuellen Zahlen dabei, wie ich Ihnen schon sagte. Aber ich kann Ihnen sagen, dass die Sensibilität extrem gestiegen ist. Wir haben ja hier leider auch häufiger über dieses Thema sprechen müssen; anders kann ich es gar nicht mehr sagen. Wir sind da wirklich dran. Ich weiß, ehrlich gesagt, auch gar nicht, ob blanke Zahlen da so aussagekräftig sind. Das ist ein absolutes Top-Prioritätsthema der Verteidigungsministerin, das kann ich Ihnen versichern.

Dr. Kock: Zum Waffenrecht: Die Kollegen schauen zu und haben mich mit Informationen versorgt. - Der Anlass war keine Evaluierung, sondern es gab schon mehrfach Verschärfungen im Waffenrecht. So gab es beispielsweise nach dem Amoklauf in Erfurt 2002 die Änderung, dass Altersgrenzen für den Waffenbesitz festgelegt wurden. Es gab nach dem Amoklauf in Winnenden die Einführung stichprobenartiger Kontrollen zur Waffenaufbewahrung, weil dabei ja genau das Problem war, dass eben Waffen entwendet werden konnten, die zu Hause aufbewahrt wurden. Die Anschläge in Paris 2020 haben dazu geführt, dass die Feuerwaffenrichtlinie auf EU-Ebene verändert wurde, was dann auch in Deutschland umgesetzt wurde, sodass die Behörden seither vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis beim Inlandsgeheimdienst, also beim Verfassungsschutz, abfragen müssen, ob der Bewerber als Extremist bekannt ist oder nicht. Für die jetzigen Änderungen war ein Anlass die Tat in Hanau, bei der der Täter legal im Besitz von Waffen und offensichtlich auch psychisch krank war. Das war eben ein Anlass dafür, darüber nachzudenken, inwieweit man das Waffenrecht verschärfen kann und auch verschärfen sollte, um so etwas künftig zu vermeiden.

Frage: Heißt das, die Evaluierung, von der im Koalitionsvertrag die Rede ist, ist bislang nicht erfolgt?

Dr. Kock: Nach meiner Kenntnis nicht. Falls doch, würde ich das nachliefern.

Frage: Herr Alexandrin, es gab heute eine Pressemitteilung von Ihnen, die mich aufgeschreckt hat. Da lautete die Überschrift, dass der Minister sagt, dass die Schifffahrt bis 2050 klimaneutral werden soll. Deutschland möchte aber spätestens bis 2045 klimaneutral werden. Wie passt das denn zusammen?

Alexandrin: Es geht hierbei um die internationale Seeschifffahrt, wenn mich nicht alles täuscht. Aber den Zusammenhang suche ich gerne noch einmal heraus und reiche ihn Ihnen nach. Wenn mich nicht alles täuscht, sind die Ziele für die internationale Seeschifffahrt, bis 2050 klimaneutral zu werden, und in diesem Förderprogramm unterstützen wir das für den Bereich der deutschen Seehandelsunternehmen.

Zusatzfrage: Die deutsche Schifffahrt wird aber spätestens 2045 klimaneutral sein?

Alexandrin: Ich werde mich, wie gesagt, noch einmal schlaumachen und es Ihnen sehr gerne nachreichen.