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Corona-Eindämmung Diese Regeln gelten jetzt

Am Montag, 2. November, sind deutschlandweit zusätzliche Corona-Regeln in Kraft getreten. So ist der Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, in jedem Fall mit maximal zehn Personen. Diese und weitere Maßnahmen sollen helfen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen.

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Auf der Grafik heißt es: Begrenzen wir unsere Kontakte! Maximal 10 Personen aus maximal 2 Haushalten. Dringend zu beachten sind auch die Regelungen der einzelnen Haushalte.

Die neuen Regelungen gelten ab dem 2. November und sind zunächst bis Ende des Monats befristet.

Foto: Bundesregierung

Grundsätzlich gilt für die nächste Zeit, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Die neuen Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die Bund und Länder beschlossen hatten, sind am Montag, 2. November, in Kraft getreten und zunächst bis Ende des Monats befristet. Ihr Ziel ist, das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken.

Unter anderem sehen die Regelungen vor:

  • Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, maximal dürfen zehn Personen zusammenkommen.
  • Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
  • Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen, darunter auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen - mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
  • Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.

Hier lesen Sie mehr zu den jetzt geltenden Regeln und Einschränkungen.  Dringend zu beachten sind auch die Regelungen der einzelnen Bundesländer .

Der Bund setzt zudem alles daran, die Folgen der Pandemie für die Wirtschaft zu mildern. Wegen der zusätzlichen Maßnahmen hat er eine außerordentliche Wirtschaftshilfe auf den Weg gebracht.