Rede des Bundesministers des Innern, Dr. Thomas de Maizière,

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Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Der Datenschutz schützt die Freiheit und die Persönlichkeitsrechte von Menschen. Das ist der Auftrag des Datenschutzrechts, und darum geht es. Was heißt das praktisch? Das heißt zum Beispiel, dass der Datenschutz kein Selbstzweck zum Schutz der Daten selbst ist.

Die Regeln der 90er Jahre bringen uns angesichts der rasant fortschreitenden technischen Entwicklung nicht weiter, weder was die Sicherheit noch was die Forschung, die Wirtschaft oder die Digitalisierung angeht. Das Prinzip der Datensparsamkeit um ihrer selbst willen ist in Zeiten von Big Data überholt. Wir wollen und werden auch angesichts neuer technischer Entwicklungen das hohe Niveau des Datenschutzes aufrechterhalten und gleichzeitig die modernen technischen Möglichkeiten nutzen – und das in ganz Europa mit demselben Recht.

Das war das Anliegen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, und das ist auch das Ziel des vorliegenden Gesetzes. Mit diesem Gesetz setzen wir zwei europäische Rechtsakte um – wobei das Wort "umsetzen" bei der Grundverordnung nicht ganz zutrifft –: die europäische Datenschutz-Grundverordnung einerseits und die Datenschutzrichtlinie für die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz andererseits. Die verbundene Umsetzung beider europäischen Rechtsakte in einem Gesetz ist auch so etwas wie ein Symbol. Das zeigt nämlich: Schutz vor Kriminalität und Datenschutz sind zwei Seiten derselben Medaille, zwei Seiten unserer Freiheit, und deswegen müssen wir sie auch beide zusammen denken.

Ab Mai 2018 werden in Deutschland und allen europäischen Mitgliedstaaten einheitliche Datenschutzregeln und Datenschutzstandards gelten. Das ist eine datenschutzrechtliche Zäsur in Europa, und genau das war auch beabsichtigt. Unternehmen mit niedrigen Datenschutzstandards können sich in Zukunft nicht mehr gezielt in solchen Mitgliedstaaten ansiedeln, die niedrige Standards akzeptieren oder eine unzureichende Datenschutzaufsicht haben. Davon profitieren die Menschen, die Nutzer, die Anwender, die Forscher, und davon profitieren auch die Unternehmen in unserem Land. Es gibt Rechtssicherheit für alle. Schluss mit dem Rosinenpicken beim europäischen Datenschutz: Unser Markt, unsere Regeln gelten für alle, ausnahmslos – auch für Unternehmen, die etwa aus den USA ihre Dienste in Deutschland anbieten. Das ist ein großer Fortschritt.

Mit diesem Gesetz regeln wir auch Teile der Datenverarbeitung im Interesse der öffentlichen Sicherheit. Wir ermöglichen zum Beispiel, dass Informationen, die durch Private erhoben wurden, an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden dürfen. Das ist eine sehr wichtige Regelung. Ohne eine solche Regelung können zum Beispiel Aufnahmen einer privaten Überwachungskamera, die eine Straftat belegen, nicht an die Polizei übergeben werden. Das kann nicht sein. Jetzt schaffen wir auch hierfür Rechtssicherheit.

Mit diesem Gesetzentwurf halten wir uns eins zu eins an die europarechtlichen Vorgaben. Wir sind mit den notwendigen Anpassungen so schnell wie kaum ein Land in Europa. Wir halten das auch für nötig, denn ab Mai 2018 gilt das neue europäische Recht unmittelbar, und bis dahin sind noch etliche Fachgesetze zu ändern: beim Bund, aber insbesondere auch in den Bundesländern.

Dort, wo der europäische Gesetzgeber Gestaltungsspielraum gelassen hat, machen wir davon in verantwortlicher und selbstbewusster Weise Gebrauch. So verzichten wir zum Beispiel darauf, die Altersgrenze für die Einwilligung eines Kindes national unter 16 Jahre abzusenken, was wir europarechtlich könnten. Wir halten das nicht für vernünftig, deswegen machen wir es nicht.

Dieser Gesetzentwurf – ich komme zum Anfang zurück – schützt nicht die Daten. Er schützt die Persönlichkeitsrechte der Menschen in unserem Land, und er stärkt den Standort Deutschland in einem starken Europa. Das ist entscheidend. Ich bitte sehr herzlich um eine möglichst breite Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.