Neuregelungen zum März

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Was ist neu? Neuregelungen zum März

Ärzte können Schwerkranken künftig Cannabis-Arznei verordnen, wenn dies die Heilung begünstigt oder Schmerzen lindert. Fracking bleibt in Deutschland verboten. Urheber und Künstler können künftig ihren Anspruch auf angemessene Vergütung besser durchsetzen. Diese und weitere Neuregelungen gelten ab März 2017.

1 Min. Lesedauer

n Mann hält in Köln eine Dose medizinische Hanf-Blüten in der Hand.

Der Medizinalhanf kann beispielsweise Schmerzpatienten verordnet werden.

Foto: picture alliance / dpa

Gesundheit

Cannabis als Medizin

- aktualisiert am 10. März -

Ärzte können Schwerkranken künftig Cannabis-Arzneimittel verordnen, wenn dies voraussichtlich die Heilung begünstigt oder Schmerzen lindert. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine staatliche Cannabisagentur kümmert sich - ausschließlich zu therapeutischen Zwecken - um Import, Qualitätskontrolle und Verteilung von Cannabis. Der Eigenanbau von Cannabis und seine Verwendung als Rauschgift bleiben weiterhin verboten.

Das Gesetz tritt am 10. März in Kraft.

Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung kann nur funktionieren, wenn es eine effektive Kontrolle gibt. Mit dem GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz werden die Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane ausbaut. Das Gesetz enthält klare Vorgaben für das Aufsichtsverfahren sowie für die Haushalts- und Vermögensverwaltung.

Energie

Kein Fracking in Deutschland

Kommerzielles Fracking zur Förderung von Schiefergas bleibt - vorerst bis mindestens 2021 - verboten. Erlaubt sind lediglich vier Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken. Forschungsbohrungen sind nur mit Zustimmung der jeweiligen Landesregierung zulässig. Nach 2021 muss der Bundestag neu entscheiden, ob Fracking in Deutschland auch künftig verboten bleibt. Die gesetzlichen Regelungen sind seit dem 11. Februar in Kraft.

Nutzungsrechte für Strom- und Gasnetze zeitlich begrenzt

Öffentliche Straßen und Fußwege, die für die Verlegung und den Betrieb von Strom- und Gasleitungen genutzt werden können, werden künftig in einem Wettbewerbsverfahren ermittelt. Wettbewerber sollen sich ohne Diskriminierung an dem Verfahren beteiligen können. Bei der Neuvergabe der Verteilnetze können die Nutzungsrechte zwischen verschiedenen Energieversorgungsunternehmen wechseln. Die Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz sind zum 3. Februar in Kraft getreten.

Kultur

Angemessene Vergütung für Kreative

Das Urheberrecht regelt die Rahmenbedingungen für Verträge zwischen Urhebern und ausübenden Künstlern einerseits und Verwertern andererseits, also beispielsweise mit Verlagen, Plattenfirmen oder Sendeunternehmen. Urheber und Künstler können künftig ihren Anspruch auf angemessene Vergütung besser durchsetzen. Die Reform des Urhebervertragsrechts tritt am 1. März 2017 in Kraft.