Neuregelungen zum Juni 2015

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Was ist neu? Neuregelungen zum Juni 2015

Die Mietpreisbremse trägt dazu bei, dass Mieten in Ballungsräumen bezahlbar bleiben. Produkte mit gefährlichen Inhaltsstoffen müssen besser gekennzeichnet werden. Der Dienst bei der Bundeswehr wird attraktiver. Polnische Holocaust-Überlebende erhalten deutsche Rente direkt.

1 Min. Lesedauer

Zeitungsinserat "Zu vermieten".

Ab Juni gilt die gesetzliche Mietpreisbremse.

Foto: picture-alliance/CHROMORANGE/Bilderbox

Verbraucherschutz

Wohnen bleibt bezahlbar

Mit der Mietpreisbremse bleibt das Wohnen bezahlbar: In Ballungsräumen trägt sie dazu bei, dass Mieten auch für Normalverdiener erschwinglich bleiben. Neubauten sind ausgenommen. So soll der Anreiz für Investitionen in den Wohnungsmarkt erhalten bleiben. Außerdem gilt im Maklerrecht künftig: "Wer bestellt, der bezahlt."
Das Gesetz tritt zum 1. Juni 2015 in Kraft.

Weitere Informationen:
Wohnen bleibt bezahlbar

Bessere Kennzeichnung von gefährlichen Inhaltsstoffen

Backofensprays, Geschirrreiniger-Tabs, Lacke und Klebstoffe: Ab Juni 2015 sind gefährliche Gemische von Chemikalien neu eingestuft und weltweit einheitlich zu kennzeichnen. Zum Schutz der Verbraucher sollen Verpackungen deutlicher auf die Gefahren der Inhaltsstoffe aufmerksam machen und Informationen über die sichere Verwendung liefern.
Grundlage ist die europäische Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ("CLP-Verordnung") von 2008.

Bundeswehr

Dienst bei der Bundeswehr wird attraktiver

Die Bundeswehr braucht für ihre Aufgaben qualifizierte, motivierte und belastbare Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilbeschäftigte. Sie steht im Wettbewerb um qualifiziertes Fachpersonal mit anderen Arbeitgebern. Deshalb hat sie den Dienst attraktiver gestaltet. Die Leistungen gehen weit über Besoldung und Versorgung hinaus. Besonderes Gewicht hat die bessere Vereinbarkeit des Dienstes mit familiären Verpflichtungen.
Das Gesetz ist in großen Teilen am 23. Mai 2015 in Kraft getreten.

Rente

Rentenzahlungen nach Polen

Deutsche Renten können ab 1. Juni direkt an Holocaust-Überlebende in Polen ausgezahlt werden. Sie erhalten damit einen sozialversicherungsrechtlichen Ausgleich, der Arbeitsleistungen in einem NS-Ghetto berücksichtigt. Die Deutsche Rentenversicherung hat alle bekannten möglichen Berechtigten angeschrieben und ihnen einen Antragsvordruck zugesandt.

Weitere Informationen:
Rentenzahlungen nach Polen