Neuregelungen zum Dezember 2017

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Was ist neu? Neuregelungen zum Dezember 2017

Telefonie- und Internetverträge müssen auf der Rechnung über die Kündigungsfrist informieren. Das deutsch-albanische Abkommen über Soziale Sicherheit tritt in Kraft.

1 Min. Lesedauer

Junger Mann mit seinem Handy.

Bis wann kann ich kündigen? Telefon- und Internetverträge werden ab Dezember 2017 transparenter.

Foto: Darius Ramazani

Arbeit / Soziales

Abkommen zwischen Deutschland und Albanien über Soziale Sicherheit

Am 1. Dezember tritt das gemeinsame Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Albanien über Soziale Sicherheit in Kraft. Durch das Abkommen wird der soziale Schutz im Bereich der jeweiligen Rentenversicherungssysteme koordiniert - für den Fall, dass sich Versicherte im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten.

Weitere Informationen:
Abkommen zwischen Deutschland und Albanien über Soziale Sicherheit

Verbraucherschutz

Mehr Transparenz bei Kündigung von Telefon und Internet

Ab Dezember 2017 müssen Anbieter von Telefonie- und Internetverträgen ihre Bestandskunden auch auf der monatlichen Rechnung über die jeweilige Kündigungsfrist informieren. Dies gilt bei einer Laufzeit der Verträge von mehr als einem Monat. Dabei müssen die Anbieter ausdrücklich den letzten Kalendertag angeben, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern.

Weitere Informationen:
Besserer Schutz für Verbraucher