Neuregelungen zum 1. April 2014

  • Bundesregierung | Startseite
  • Schwerpunkte der Bundesregierung  

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Was ist neu? Neuregelungen zum 1. April 2014

Der Preisstopp für Arzneimittel gilt weiter bis Ende 2017. Der Rentenbeitragssatz bleibt 2014 unverändert. Künftig sollen weniger Antibiotika in der Nutztierhaltung verwendet werden. Das sind die gesetzlichen Neuregelungen zum 1. April.

1 Min. Lesedauer

Tabletten.

Rabatt für die Krankenkassen wird von sechs auf sieben Prozent erhöht.

Foto: Photothek

Gesundheit

Preisstopp für Arzneimittel verlängert

Damit die Beiträge zur Krankenversicherung für die Versicherten bezahlbar bleiben, dürfen die Ausgaben nicht unbegrenzt steigen. Deshalb wurde der Preisstopp für Arzneimittel bis Ende 2017 verlängert. Der Rabatt, den Pharmahersteller den Krankenkassen gewähren müssen, wird von sechs auf sieben Prozent erhöht. Das entlastet die Gesetzliche Krankenversicherung um rund 650 Millionen Euro im Jahr.

Weitere Informationen:
Arzneimittelrabatt

Soziales

Rentenbeitragssatz bleibt 2014 unverändert

Nach der Zustimmung im Bundestag hat auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 14. März das Beitragssatzgesetz 2014 gebilligt. Der Rentenbeitragssatz von 18,9 Prozent bleibt damit unverändert.

Weitere Informationen:
Rentenbeitrag

Landwirtschaft

Weniger Antibiotika in der Tierhaltung

Neue Vorschriften im Arzneimittelgesetz sollen den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung reduzieren. Sie ermöglichen es Tierhaltern und Überwachungsbehörden, die Verwendung von Antibiotika besser zu beurteilen. Bei Bedarf können die Kontrollbehörden einschreiten.

Weitere Informationen:
Antibiotikaresistenz