Neuregelungen im September 2018

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Was ist neu? Neuregelungen im September 2018

Für die Erstzulassung von Kraftfahrzeugen gilt ein neues Abgasprüfverfahren. Halogenlampen dürfen nicht mehr hergestellt werden. Diese gesetzliche Regelungen treten zum 1. September in Kraft.

1 Min. Lesedauer

Ein Volkswagen Arteon fährt mit einem mobilen Testgerät während einem WLTP-Abgastest auf einer Straße.

Künftig werden neu zugelassene Pkw mit einem neuen Verfahren auf ihre Abgaswerte überprüft.

Foto: Volkswagen AG/dpa

1. Verkehr

Neues Abgasprüfverfahren für Erstzulassung neuer Pkw

Neu zugelassene Pkw werden ab dem 1. September mit dem neuen Verfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicels Test Procedure – deutsch: weltweit einheitliches Leichtfahrzeuge-Testverfahren) auf ihre Abgaswerte überprüft. Das Verfahren soll realistischere Werte über die Abgasemissionen eines Fahrzeugs geben. An der Berechnung der Kfz-Steuer ändert sich grundsätzlich nichts. Sie richtet sich weiter nach dem CO2-Prüfwert und Hubraum. Da aber das neue WLTP-Verfahren in der Regel höhere CO2-Werte liefert, kann sich in vielen Fällen auch die KFZ-Steuer erhöhen.

2. Energie

Aus für Halogenlampen

Ab dem 1. September 2018 werden Halogenlampen – bis auf wenige Ausnahmen - nicht mehr hergestellt. Das Verbot umfasst vor allem die Halogenglühlampen für normale Netzspannung von 230 Volt und mit einem E27- oder E14-Schraubsockel. Restbestände dürfen noch verkauft werden. Bereits seit Herbst 2009 verschwinden ineffiziente Leuchten in Folge der europaweiten "Ökodesign-Richtlinie" schrittweise vom Markt. Für Verbraucher gibt es inzwischen gute und energieeffiziente Alternativen wie beispielsweise LED- und Energiesparlampen.

Weitere Informationen beim Umweltbundesamt

3. Arbeit und Soziales

- aktualisiert am 30.08.2018 -

Künstlersozialabgabe bleibt stabil

Für selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten bleibt im Jahr 2019 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert bei 4,2 Prozent. Derzeit werden rund 190.000 Menschen darüber als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Der Beitrag wird solidarisch von Kulturschaffenden, Unternehmen und vom Bund getragen. Die Verordnung tritt am 31. August 2018 in Kraft.

Weitere Informationen beim Bundesarbeitsministerium