Was ist neu?
Gerichtliche Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sind jetzt schneller innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend vollstreckbar. Außerdem ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbessert worden.
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Verbraucherschutz
Gerichtsentscheidungen EU-weit schneller umsetzen
Gerichtliche Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen können seit dem 10. Januar 2015 sofort in allen EU-Staaten vollstreckt werden. Verbraucher und Unternehmen erhalten ihr Geld so schneller zurück. Das bisherige schwerfällige und kostspielige Anerkennungsverfahren für Gerichtsentscheidungen aus einem anderen EU-Mitgliedsland entfällt.
Besserer Schutz beim Kauf im Ausland
Verbraucher genießen EU-weit künftig einen besseren Schutz, wenn sie bei Händlern aus Nicht-EU-Ländern einkaufen, die ihre Waren in einem EU-Mitgliedsland anbieten. Sie können nun bei Streitigkeiten das Gericht ihres Wohnsitzes anrufen.
Recht
Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche
Die Bundesregierung hat das Sexualstrafrecht verschärft, um Kinder und Jugendliche besser vor sexuellem Missbrauch schützen. Die Herstellung und Verbreitung kinderpornografischer Bilder steht jetzt unter Strafe. Das Gesetz ist am 27. Januar 2015 in Kraft getreten.