Schluss mit nächtlichem Dauerblinken

Einschränkung bei Windenergieanlagen Schluss mit nächtlichem Dauerblinken

Windenergieanlagen sollen nachts nur noch bei Bedarf blinken, um Kollisionen mit Luftfahrzeugen zu verhindern - nämlich dann, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt nähert. Das sieht die Allgemeine Verwaltungsvorschrift vor, welche die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat.

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Windräder über Feldern und Wäldern

Um mögliche Beeinträchtigungen für Bevölkerung und Umwelt zu mindern, sollen Windräder künftig nur noch Leuchtsignale abgeben, wenn ein Flugobjekt in unmittelbarer Nähe ist.

Foto: Getty Images/EyeEm

Mit dem eingeschränkten Blinken der Windräder will die Bundesregierung die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Ausbau der Windenergie erhöhen und die Auswirkungen auf die Umwelt minimieren. Wesentlicher Bestandteil der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) ist die Überarbeitung der technischen Anforderungen an die gesetzlich vorgeschriebene Nachtkennzeichnung.

Kostengünstigere Transponder-Technik

Aktuell zugelassen sind radarbasierte Systeme, die Luftfahrzeuge orten und die Lichter an den Anlagen über Signale einschalten. Jetzt will die Bundesregierung eine weitere technische Lösung zulassen: die Aktivierung der Nachtkennzeichnung durch Transpondersignale, die von den Luftfahrzeugen ausgesendet und den Windenergieanlagen empfangen werden.

Die Neufassung der AVV setzt außerdem neue Standards und Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAEO) zur Kennzeichnung von Windenergieanlagen um, wie eine deutliche Anhebung der im Regelfall zulässigen Rotorblattlängen.

Die AVV wurde am 8. Januar 2020 vom Bundeskabinett beschlossen. Gegenstand des Kabinettbeschlusses vom 4. März 2020 ist die AVV in der Fassung, die sich aus dem Änderungsbeschluss des Bundesrates vom 14. Februar 2020 ergibt.

"Bedarfsgesteuerte" Nachtkennzeichnung Pflicht

Mit dem Energiesammelgesetz (ESG) von 2018 wurde die Ausrüstung von Windenergieanlagen mit "bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung" (BNK) verpflichtend eingeführt, um die Akzeptanz der Windenergie zu stärken.

Die BNK sieht vor, dass sich die roten Warnlichter an Windenergieanlagen nur dann einschalten, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt im gefährlichen Höhenbereich nähert. So lassen sich die Zeiten, in denen die Warnlichter blinken, erheblich verkürzen.

Laut Bundeswirtschaftsministerium werden aktuell rund 29.000 Windenergieanlagen an Land betrieben (Stand Ende 2018). Rund 17.000 Anlagen sind höher als 100 Meter und unterliegen deshalb einer Kennzeichnungspflicht.