Netzausbau beschleunigen

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Energiewende Netzausbau beschleunigen

Die konkreten Planungen für den Bau der Übertragungsleitungen können beginnen. Der Bundesrat hat dem Bundesbedarfsplangesetz zugestimmt. In diesem Gesetz sind die besonders dringlichen Vorhaben des Netzausbaus festgeschrieben.

2 Min. Lesedauer

Arbeiter am Fuße von Strommasten

Im nächsten Schritt wird ermittelt, wo die Trassen verlaufen

Foto: Burkard Peter

Der Bundesbedarfsplan gehört zu den Maßnahmen, die den Netzausbau beschleunigen. Er enthält alle notwendigen Modernisierungsmaßnahmen der kommenden zehn Jahre.

Die Struktur der Stromerzeugung in Deutschland ändert sich erheblich: Erneuerbare Energien werden ausgebaut, die verbliebenen Kernkraftwerke bis 2022 abgeschaltet und konventionelle Kraftwerke an neuen Standorten errichtet. Strom muss über weite Strecken transportiert werden.

So wird im Norden Deutschlands viel Strom erzeugt: aus Windenergieanlagen und neuen konventionellen Kraftwerken. Dieser Strom muss zu den Verbrauchsschwerpunkten im Süden und Westen geleitet werden.

"Ein Erfolg beim Netzausbau ist nur möglich, wenn alle zusammenwirken: Bund, Länder und die Europäische Union", so Wirtschaftsminister Philipp Rösler während der ersten Beratung des Gesetzes im Bundestag. Planungs- und Bauzeiten für neue Netze sollen verkürzt werden.

Bundesbedarfsplan sichert Stromübertragung

Der Bundesbedarfsplan schreibt 36 Vorhaben fest, die energiewirtschaftlich notwendig und besonders vordringlich sind. Der Plan basiert auf dem zehnjährigen Netzentwicklungsplan der Übertragungsnetzbetreiber. Der Netzentwicklungsplan sieht vor, bundesweit 2.800 Kilometer neuer Trassen zu bauen. Darüberhinaus sind 2.900 Kilometer bestehender Leitungen zu verbessern und zu verstärken.

Die Kosten liegen geschätzt bei zehn Milliarden Euro, ohne eventuelle Mehrkosten für Erdkabel. Ein großes Vorhaben - Bund und Länder agieren gemeinsam. "Die Trassen laufen immerhin durch die gesamte Republik - durch ganz Europa. Da darf nicht autonom gehandelt werden", betonte Rösler bei seiner Regierungserklärung im Bundestag.

Die Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Vorhaben des Bundesbedarfsplans sollen schneller als üblich voranschreiten. Aus diesem Grund wird das Bundesverwaltungsgericht die Instanz für Klagen gegen die Vorhaben sein.

Nächster Schritt: Trassenverlauf

Der Bundesbedarfsplan legt die Anfangs- und Endpunkte der Stromtrassen fest. Im weiteren Verfahren werden die Trassenkorridore und anschließend der genaue Verlauf der Leitungen ermittelt.

In Pilotprojekten werden neuartige Übertragungsleitungen getestet, Erfahrungen mit neuen Technologien und deren Wirkungen auf die Umwelt werden gesammelt. Erst danach wird über den großflächigen Einsatz dieser Technologien entschieden. So ist es geplant, spezielle Hochtemperaturleiterseile einzusetzen. Auch andere Vorhaben, die eine verlustarme Stromübertragung über große Entfernungen versprechen, werden getestet.

Pilotprojekte mit Erdkabeln

In zwei Pilotprojekten werden auf Teilabschnitten die Leitungen als Erdkabel verlegt. Werden Erdkabel eingesetzt entstehen Mehrkosten, denn es sind größere Flächen nötig. Daher ist es sinnvoll, Erdkabel nur auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten einzusetzen.

Zudem sollen die Fragen eines angemessenen Ausgleichs für Grundeigentümer gelöst werden, um die notwendige Akzeptanz für den Leitungsbau zu erhöhen.

Die Bundesnetzagentur hat zum Thema "Netzausbau" ein Internetangebot eingerichtet. Hier können sich Interessierte zum Thema informieren und direkt in die Planungen einbringen.