Misstrauensantrag gegen Adenauer

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Der Weg zum Grundgesetz - Teil 4 Misstrauensantrag gegen Adenauer

Der Ältestenrat des Parlamentarischen Rates behandelte Anfang Januar 1949 den Misstrauensantrag der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) gegen Konrad Adenauer. Dieser hatte die Militärgouverneure der West-Aliierten USA, Frankreich und Großbritannien im Alleingang über den Entwurf des Grundgesetzes informiert.

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SPD- und FDP-Vertreter im Parlamentarischen Rat warfen Konrad Adenauer vor, er wollte nur Positionen seiner eigenen Partei durchsetzen. Zudem hätte er mit den Alliierten kollaboriert. Der Grund: Um zu verhindern, dass die Militärgouverneure das Grundgesetz ablehnten, hatte Adenauer mit ihnen am 16. Dezember 1948 in Frankfurt gesprochen.

Die "Frankfurter Affäre " hatte nicht nur für Missstimmung bei den Mitgliedern des Parlamentarischen Rates gesorgt - sie führte zu einer ernsthaften Krise. Der französische Militärgouverneur Pierre Kœnig hatte gar den Eindruck, das tiefe Misstrauen einiger Mitglieder des Parlamentarischen Rates sei eine gute Gelegenheit, die Arbeit am Grundgesetz zu unterbrechen. Dazu kam es jedoch nicht.

Misstrauensantrag scheitert

Nachdem ein Misstrauensantrag gegen Adenauer innerhalb der SPD-Fraktion mit 16 zu drei Stimmen gescheitert war, beschloss die KPD, einen Misstrauensantrag gegen Adenauer zu stellen.

Mit dem Misstrauensantrag befasste sich am 4. und 5. Januar 1949 der Ältestenrat. Die beiden kleineren Parteien FDP und Deutsche Partei nahmen dabei eine Vermittlerrolle ein. Sie sahen zwar das Vertrauen in Adenauer erschüttert, wollten den Fall jedoch nicht parteipolitisch ausnutzen und die Arbeit des Parlamentarischen Rates erschweren. Letzen Endes schloss sich keine der anderen Fraktionen dem Misstrauensantrag der KPD an.

Schließlich nahmen die großen Parteien auf der Ältestenratssitzung am 5. Januar ihre gegenseitigen Vorwürfe zurück und widmeten sich wieder der gemeinsamen Arbeit am Grundgesetz. Adenauer war danach zuversichtlich, das Vorhaben bald zu einem erfolgreichen Abschluss bringen zu können.

Es ist 75 Jahre her: Am 23. Mai 1949 gab sich Deutschland mit Billigung der Alliierten das Grundgesetz. Die Mütter und Väter der Verfassung haben einen beeindruckenden Text entstehen lassen, dessen Anfang unmissverständlich klar macht: "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Dieser Satz wirkt, nach dem menschenverachtenden Hitlerregime, bis heute. Der 75. Geburtstag in diesem Jahr ist nun Anlass, in einer kleinen Serie über die Entstehungszeit des GG zu berichten.