Meilenstein der Geschichte

70 Jahre UN-Menschenrechtscharta Meilenstein der Geschichte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wird heute 70 Jahre alt. Die Verkündung der Erklärung durch die Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 gilt als Meilenstein in der Geschichte der Menschenrechte.

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Eine Hand hält im Bildvordergrund die Menschenrechtscharta vor die Linse. Im Hintergrund ist unscharf ein Plenumssaal zu sehen.

In diesem Jahr stellte sich Deutschland der Überprüfung vor dem Menschenrechtsrat.

Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb

Mit der Verabschiedung der Erklärung hat die internationale Staatengemeinschaft allen Menschen - unabhängig von Herkunft, Sprache oder Religion - die gleichen Rechte und Freiheiten zugesichert.

Schützenswertes Gut

Im ersten Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren". Dieses Menschenrecht gilt in Deutschland als Selbstverständlichkeit. Doch das ist nicht überall so. In vielen Regionen der Welt werden selbst grundlegende Rechte wie die Freiheit und Gleichheit der Menschen immer noch unzureichend gewährt. Die Bundesregierung setzt sich mit ganzer Kraft dafür ein, die Menschenrechte auf allen Ebenen zu schützen.

Unteilbare Grundrechte

In der deutschen Verfassung sind die Menschenrechte als Grundrechte verankert. Sie sind unteilbar und gelten für alle Menschen in gleicher Weise. Das gilt für die Menschenwürde genauso wie für die Gleichberechtigung von Mann und Frau oder die Meinungs- und Glaubensfreiheit. Die Bundesregierung ist bestrebt, das hohe Schutzniveau der Menschenrechte in Deutschland zu erhalten und weiter ausbauen.

Weltweiter Einsatz für Menschenrechte 

Auch international fördert die Bundesregierung die Einhaltung der Menschenrechte und setzt sich in verschiedenen Gremien aktiv dafür ein, dass Menschen weltweit in Würde leben können. So hat Deutschland alle wichtigen Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz der Menschenrechte, der Europäischen Union und des Europarats unterzeichnet. Darüber hinaus engagiert sich die Bundesregierung unter anderem in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und im Rahmen der Arbeit des Hohen Kommissars für Menschenrechte.

Stärkung des UN-Menschenrechtsrats

Dem UN-Menschenrechtsrat in Genf als zentralem Gremium des internationalen Menschenrechtsschutzes misst die Bundesregierung eine besondere Bedeutung bei. Der Menschenrechtsrat befasst sich international mit gravierenden Fällen von Menschenrechtsverletzungen - zum Beispiel im Rahmen der Konflikte im Südsudan oder der Lage der Rohingya in Myanmar. Er trägt dazu bei, in Notlagen weltweit rasch zu reagieren.

UPR-Verfahren

In diesem Jahr hat sich Deutschland im Rahmen des sogenannten "Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahrens" (UPR) zum dritten Mal der Staatenüberprüfung vor dem Menschenrechtsrat gestellt. Bärbel Kofler, Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung , stellte dazu im Mai den Beitrag der Bundesrepublik zum weltweiten Schutz der Menschenrechte vor. Kofler erklärte auch, mit welchen Maßnahmen das hohe Niveau im Land weiter optimiert werden kann.

Internationale Maßnahmen

Auf internationaler Ebene setzt sich Deutschland mit zahlreichen Maßnahmen für die Menschenrechte ein, darunter für Meinungsfreiheit, freie Meinungsäußerung und Rechtsschutz. Daneben tritt sie aktiv für die Abschaffung von Folter und Todesstrafe ein, die in vielen Ländern noch praktiziert werden. Mit China führt die Bundesregierung beispielweise seit Jahren einen regelmäßigen Menschenrechtsdialog, um sich über die Menschenrechtslage vor Ort auszutauschen und für die Einhaltung dieser Grundrechte zu werben.

Humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit

Deutschland fördert den Schutz der Menschenrechte aber auch ganz direkt durch Maßnahmen der Humanitären Hilfe oder Projekte der Entwicklungszusammenarbeit. So setzt sich die Bundesregierung in vielen Ländern Afrikas dafür ein, dass Menschen Zugang zu sauberem Wasser und zu ausreichender gesundheitlicher Versorgung bekommen. Auch wirbt sie dafür, dass insbesondere Frauen und Kinder in Konfliktregionen vor Gewalt und Ausbeutung geschützt werden und Zugang zu grundlegender Bildung erhalten.    

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (auch UN-Menschenrechtscharta, kurz AEMR) enthält unverbindliche Empfehlungen der Vereinten Nationen zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte. Sie wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris verkündet. Seitdem wird der 10. Dezember als Tag der Menschenrechte begangen.