Mehr Unterstützung für Azubis

Ausbildungsgeld und BAB Mehr Unterstützung für Azubis

Gute Nachricht für alle Berufsanfänger: Zum Start des Ausbildungsjahres am 1. August 2019 ist die Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende gestiegen. Auch das Ausbildungsgeld für junge Menschen mit Behinderung wurde erhöht.

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Der Staat fördert nicht nur Studierende und Schüler mit dem BAföG. Mit Berufsausbildungsbeihilfe unterstützt er auch junge Menschen, die eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung machen.

Die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge werden in zwei Stufen angehoben. Zum 1. August 2019 stieg der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen deutlich: von derzeit 622 Euro auf 716 Euro monatlich. Zum 1. August 2020 steigt er nochmals auf 723 Euro pro Monat.

Nicht nur die Bedarfssätze steigen, auch die Einkommensfreibeträge für das Einkommen werden erhöht.

Mit Berufsausbildungsbeihilfe auf eigenen Beinen stehen

Berufsausbildungsbeihilfe soll helfen, wirtschaftliche Hürden zu überwinden, die der Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung entgegenstehen. So soll besonders auch die Mobilität von Ausbildungsbewerbern und Auszubildenden gesteigert werden. Denn eine qualifizierte Ausbildung ist das beste Fundament für beruflichen Erfolg und die beste Versicherung gegen Arbeitslosigkeit.

Wenn die Ausbildungsvergütung nicht für Unterkunft und Lebensunterhalt reicht, kann die Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe zahlen: zum Beispiel an minderjährige Auszubildende, deren Ausbildungsstelle weit vom Elternhaus entfernt ist. Bei Auszubildenden über 18 Jahren mit Kind und/oder Partner spielt die Frage der Entfernung des Ausbildungsbetriebes vom Elternhaus keine Rolle.

2017 wurden rund 87.000 junge Menschen mit Berufsausbildungsbeihilfe gefördert, darunter circa 60.000 Auszubildende und rund 26.000 Teilnehmer an berufsvorbereitenden Maßnahmen.

Berufsausbildungsbeihilfe beantragt man bei den Arbeitsagenturen oder Jobcentern – oder einfach online. Das ist auch noch nach Beginn einer Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme möglich. Bei letzterer kann man sich nachträglich auf einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Schulabschluss vorbereiten. Die Höhe der Ausbildungsbeihilfe richtet sich nach Unterkunft, Ausbildungsvergütung und Jahreseinkommen der Eltern beziehungsweise des Partners oder der Partnerin.

Höheres Ausbildungsgeld für junge Menschen mit Behinderung

Das Ausbildungsgeld ist eine vergleichbare Förderung für junge Menschen, die eine Ausbildung in einer besonderen Einrichtung der beruflichen Eingliederung oder in einer Behindertenwerkstatt absolvieren. Ausbildungsgeld gibt es auch bei einer betrieblichen Qualifizierung während einer sogenannten "Unterstützten Beschäftigung".

Beim Ausbildungsgeld sind die Bedarfssätze - wie bei der Berufsausbildungsbeihilfe - um fünf Prozent zum 1. August 2019 gestiegen und steigen noch einmal um zwei Prozent zum 1. August 2020. Auch die Freibeträge für das Einkommen der Eltern sind 2019 um sieben Prozent gestiegen .

Im Jahr 2017 wurden rund 62.000 Auszubildende mit Ausbildungsgeld gefördert.

Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Personen, die in einer Behindertenwerkstatt an einer Eingangs- oder berufsbildenden Maßnahme teilnehmen, erhalten ebenfalls mehr Geld. Der so genannte Grundbetrag für das Arbeitsentgelt steigt von 80 Euro auf 117 Euro. Das entspricht der Anhebung des Ausbildungsgeldes.

Um Werkstätten finanziell nicht zu überfordern, wird der Grundbetrag in vier Stufen angepasst. Begonnen wurde mit 80 Euro zum 1. August 2019. Ab dem 1. Januar 2023 müssen auch hier 119 Euro gezahlt werden. In wirtschaftlich leistungsfähigeren Werkstätten kann auch ein höherer Grundbetrag gezahlt werden. 


Über Angebote und Förderung informieren die Beratungsstellen der Agentur für Arbeit , der Jobcenter sowie der Integrationsämter der Länder. Unterstützung gibt es auch bei einfach teilhaben , dem Internetangebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Unter der Rufnummer 030 221 911-006 erhalten Menschen mit Behinderung Auskunft (montags bis donnerstags zwischen 8:00 und 20:00 Uhr).