Mehr Menschen erhalten Leistungen

Nach Gesetzesänderung zur Pflege Mehr Menschen erhalten Leistungen

Seit gut einem Jahr haben Pflegebedürftige verbesserten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Grund dafür ist eine veränderte Bewertung der Pflegebedürftigkeit, die seit 1. Januar 2017 gilt. Ein gutes Jahr später hat der Medizinische Dienst Bilanz gezogen.

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Zum 1. Januar 2017 wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff - also: Wer benötigt wieviel Pflege? - eingeführt. Er war Kernstück des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes. Mit dem neuen Begutachtungssystem wurden aus den bisherigen drei Pflegestufen fünf Pflegegrade.

Im Mittelpunkt des neuen Systems steht nun der tatsächliche Unterstützungsbedarf, gemessen am Grad der Selbständigkeit – unabhängig davon, ob jemand an einer geistigen oder körperlichen Einschränkung leidet. Das kommt vor allem demenziell Erkrankten zugute.

Neues Begutachtungssystem hat sich bewährt

Ein gutes Jahr nach Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs kommt der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen zu dem Ergebnis: Die neue Pflegebegutachtung hat den Praxistest erfolgreich bestanden.

Im Jahr 2017 haben Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) über 1,6 Millionen Versicherte nach dem neuen Verfahren begutachtet. Knapp 1,4 Millionen Versicherte wurden in einen der fünf Pflegegrade eingestuft. Gut 800.000 Pflegebedürftige haben erstmals Leistungen erhalten. Das sind gegenüber 2016 gut 300.000 Menschen mehr.

Pflegebegutachtung – was passiert dabei?

Wer einen Antrag auf Pflegeleistungen bei seiner Pflegekasse stellt, wird daraufhin begutachtet. Ziel ist es, herauszufinden, wie selbstständig Pflegebedürftige ihren Alltag bewältigen können und wo Hilfen notwendig sind.

Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes kommen zu den Pflegebedürftigen nach Hause – egal ob sie in den eigenen vier Wänden oder im Seniorenheim wohnen. Begutachtet wird nur nach Terminabsprache, nicht unangemeldet. Die Gutachter sind speziell ausgebildete Pflegefachkräfte oder Ärztinnen und Ärzte.

Sie fassen die Ergebnisse anschließend in einem Gutachten zusammen und senden es an die Pflegekasse. Das Gutachten enthält einen Vorschlag zum Pflegegrad. Die Pflegekasse wiederum sendet dem Antragsteller danach das Pflegegutachten mit den MDK-Empfehlungen und den Bescheid über den Pflegegrad zu. Wer nicht einverstanden ist, kann innerhalb eines Monats bei seiner Pflegekasse Widerspruch einlegen.

MDK ist ein unabhängiger Beratungs- und Gutachterdienst. Er unterstützt die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen.