Neue Regelungen für Intensivpflege und medizinische Rehabilitation

Gesundheit und Pflege Neue Regelungen für Intensivpflege und medizinische Rehabilitation

Ständig auf Hilfe angewiesen sein, rund um die Uhr betreut werden – für Intensiv-Pflegebedürftige ist das Alltag. Um diesen Patientinnen und Patienten weiterhin ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, hat der Bundesrat ein entsprechendes Gesetz gebilligt. Auch der Zugang zu medizinischer Rehabilitation wird schneller und unkomplizierter.

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Ein Patient in der medizinischen Rehabilitation macht Übungen an einem Barren

Mehr Mitsprache: Das neue Gesetz stärkt das Wahlrecht der Versicherten bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung.

Foto: Getty Images

Die Anzahl der Menschen, die auch nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus intensiver Pflege bedürfen, steigt. Die Bundesregierung möchte deshalb mögliche Fehlanreize bei der Intensivpflege verhindern und eine Versorgung nach aktuellem medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Standard gewährleisten. 

Häusliche Intensivpflege bleibt möglich

Das Gesetz fasst deshalb den Leistungsanspruch auf die sogenannte außerklinische Intensivpflege neu. Sie muss künftig von besonders qualifizierten Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden. Die Leistungserbringer müssen zudem spezielle Anforderungen erfüllen - etwa ein internes Qualitätsmanagement. Menschen, die etwa künstlich beatmet werden oder im Wachkoma liegen, sollen auch weiterhin zu Hause versorgt werden können.

Intensivpflege: Stationäre Behandlung wird bezahlbar

Gleichzeitig wird die vollstationäre Pflege bezahlbarer: Denn in entsprechenden Pflegeeinrichtungen zahlen Angehörige momentan einen Eigenanteil von bis zu 3.000 Euro pro Monat. Dieser Eigenanteil soll in Zukunft erheblich gesenkt werden.

Um mehr Patientinnen und Patienten von künstlicher Beatmung zu entwöhnen, setzt das Gesetz für Krankenhäuser neue Anreize: Für die Entwöhnung wird es eine zusätzliche Vergütung geben. Im Gegenzug müssen Krankenhäuser mit Abschlägen rechnen, falls keine Beatmungsentwöhnung veranlasst wird.

Reha-Maßnahmen: Schnell und unkompliziert

Wer krank oder verletzt ist, möchte seinen Alltag schnellstmöglich wieder selbst gestalten. Reha-Maßnahmen können dazu entscheidend beitragen. Daher sorgt das neue Gesetz dafür, dass Patientinnen und Patienten einen schnelleren und unkomplizierteren Zugang zu Reha-Maßnahmen haben. 

Bei der Wahl ihrer Reha-Einrichtung genießen Versicherte in Zukunft mehr Freiheit: Entscheiden sie sich für eine andere als die von der Krankenkasse zugewiesene Einrichtung, müssen sie nur noch die Hälfte der Mehrkosten selbst tragen. Außerdem soll der Zugang zu geriatrischer Rehabilitation erleichtert werden. Diese Therapieangebote richten sich speziell an ältere Menschen. Wenn ein Vertragsarzt solch eine Maßnahme verordnet, überprüft die Krankenkasse von nun an nicht mehr, ob sie medizinisch erforderlich ist.

Das Gesetz wurde am 2. Juli vom Bundestag verabschiedet und geht zurück auf einen Beschluss des Bundeskabinetts. Am 18. September hat es den Bundesrat passiert.